Wo darf ich nun fliegen und wo nicht? Aufklärung der deutschen Flugsicherheit Bayern

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • DJI_Mavic_Pro schrieb:

    Mir ist dabei noch eine Frage offen geblieben, die ich damals vergessen habe zu fragen. Stellt euch vor, ich wohne in einem mehrgeschössigen Hochhaus in Eigentum. Über meinem Balkon sind keine weiteren Balkone, sodass ich von ihm aus senkrecht nach oben fliegen könnte. Jetzt bin ich mir unsicher wie das ist, da der Balkon ja mein privates Grundstück ist...unter mir sind aber auch Balkone...also 2-dimensional geografisch von oben betrachtet sind diese 10 m² Balkon ja private Grundstücke von 3 weiteren Haushalten....wie gehe ich jetzt damit um? Würde gerne nur einmal senkrecht hochfliegen und wieder landen, um von meinem Wohngebiet ein Video zu drehen.
    Die Verordnung will, dass du jeden ("Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte") auf dem Grundstück fragst, dessen Rechte durch deinen Flug berührt werden könnten.
    Mich würde noch interessieren, wie du dir abschließend deine Meinung bildest, nachdem du stundenlang mit den Behörden telefoniert, denen nicht so recht geglaubt und deshalb hier noch nach Sichtweisen gefragt hast?!