EN 300328 V 1.8.1/V 1.9.1

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • EN 300328 V 1.8.1/V 1.9.1

      Also die Suche hat nichts ergeben das es das Thema hier schon gab.
      EN 300328 V 1.8.1 soll am 1.1.2015 in Kraft treten (bzw V 1.9.1 weiß jetzt nicht genau ob die schon fertig ist) und bringt einige Änderungen im RC Bereich.
      So dürfen nicht mehr alle Systeme verwendet werden oder besser ausgedrückt verkauft werden denn es gibt noch den Bestandsschutz welcher auch für Systeme gilt welche beim Händler im Regal liegen.

      Eine Infoseite dazu habe ich bei einem Konkurrenzforum gesehen (den Link wird man hier vermutlich nicht posten dürfen)
      eine weitere Info ist im PDF vom Aero Club
      mfsd.de/images/funk/aktuelles_vom_funk_okt-2013.pdf

      oder halt Google befragen

      Den Bereich sollten wir aber durchaus gut bzw kritisch beobachten, noch sind die Änderungen gut gemeint aber das kann auch durchaus mal anders ausschauen.

      [OT]
      Wer das Ganze PDF liest wird auch an dem Punkt Amateurfunk nicht vorbei kommen wo versucht wurde dadurch die FPV Reichweite zu erhöhen, da hätte mich mal der genaue Wortlaut an die BNetzA interessiert, also wie sie gefragt haben denn theoretisch sollte das u.U. möglich sein nur würde dann fliegen mittels FPV keinen Spaß mehr machen :D
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    • Hallo,

      Afterburner schrieb:


      Wer das Ganze PDF liest wird auch an dem Punkt Amateurfunk nicht vorbei kommen wo versucht wurde dadurch die FPV Reichweite zu erhöhen, da hätte mich mal der genaue Wortlaut an die BNetzA interessiert, also wie sie gefragt haben denn theoretisch sollte das u.U. möglich sein nur würde dann fliegen mittels FPV keinen Spaß mehr machen :D


      Hier werden Sie geholfen:
      modellflug-im-daec.de/images/b…rvice/funk/FPV-Bnetza.pdf

      Gruss
      Frank
      Gruss Frank
      Lieber künstliche Intelligenz als natürliche Dummheit
    • Wenn man so anfrägt das man was umgehen möchte dann wird das wohl auch nicht genehmigt werden das es dann auch nicht mehr in die Definition Amateurfunk passt.

      Die Modelle müssen ja immer in Sichtweite bleiben, egal wie man sie fliegt ^^

      Wie kann man das am besten verkaufen ?
      Müsste dann ja unter ATV laufen SSTV wäre ja langweilig, da könnte man versuchen Polarisationsunterschiede festzustellen, bzw wie sich verschiedene Antennen verhalten beim Überflug.

      Möglichkeiten gibt es bestimmt viele die jetzt nicht in den Bereich reines FPV fallen, z.B. wäre der Bereich SAR (Search and Rescue) auch ein interessantes Einsatzgebiet und man könnte so das Bild auch direkt an evtl Einsatzkräfte übertragen, also wie schaut es nach einen Erdrutsch oder Staudammbruch, Überflutung usw aus.

      73 de Jens