Bei mir tritt in letzter Zeit ein Problem mit einem neuen, mehr oder weniger "sachkundigem", Nachbarn auf:
- der Nachbar hat mir grundsätzlich eine Erlaubnis zum Überfliegen des von ihm gemieteten Grundstückes gegeben
- er selber ist in einem Modellflugverein der auf Modellflugplätzen fliegt
- er hat rel. schwere Flugmodelle teilweise mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
- sein Verhältnis zu Fliegern von Drohnen ist zumindest angespannt da nach seiner Ansicht der ganze Bereich Modellflug durch sie geschädigt wird
- er ist ansonsten nicht gerade eine Leuchte was bestimmte Zusammenhänge und Vorschriften betrifft
- sein Spruch ist immer "er hat seinen Vereinsvorsitzenden gefragt und der hat gesagt..."
Seit neuestem wirft er mir immer vor, ich würde meine Drohnen außerhalb des sichtbaren Bereiches fliegen:
- Startplatz vor dem Hauseingang ca.10x15m
- Haushöhe max.5m (Satteldach)
- Umstehende Bäume H <20m / Entfernung vom Steuerer 25m
- Entfernung der Drohne hinter Haus und Bäumen 100m in 100m Flughöhe
Außerdem sei der Überflug von "bewohnten" Gegenden einschl. aller "zugehörigen" Plätze, Straßen und Wege nach Auskunft seines Vereinsvorsitzenden nicht zulässig wenn man nicht von allen Bewohnern eine Erlaubnis hat. Leider ist er wohl nicht in der Lage die Gesetzestexte selber zu lesen bzw. zu verstehen, er fragt lieber den Vereinsvorsitzenden. Auch dürfte man nicht so fliegen, dass die Drohnenkamera unerlaubt auf fremde Grundstücke "sehen" kann.
Frage: gibt es eine einfache Formel* nach der man die Sicht-Entfernung zur Drohne hinter bzw. über dem Hindernissen bestimmen kann?
*) damit er es selber nachrechnen kann
- der Nachbar hat mir grundsätzlich eine Erlaubnis zum Überfliegen des von ihm gemieteten Grundstückes gegeben
- er selber ist in einem Modellflugverein der auf Modellflugplätzen fliegt
- er hat rel. schwere Flugmodelle teilweise mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
- sein Verhältnis zu Fliegern von Drohnen ist zumindest angespannt da nach seiner Ansicht der ganze Bereich Modellflug durch sie geschädigt wird
- er ist ansonsten nicht gerade eine Leuchte was bestimmte Zusammenhänge und Vorschriften betrifft
- sein Spruch ist immer "er hat seinen Vereinsvorsitzenden gefragt und der hat gesagt..."
Seit neuestem wirft er mir immer vor, ich würde meine Drohnen außerhalb des sichtbaren Bereiches fliegen:
- Startplatz vor dem Hauseingang ca.10x15m
- Haushöhe max.5m (Satteldach)
- Umstehende Bäume H <20m / Entfernung vom Steuerer 25m
- Entfernung der Drohne hinter Haus und Bäumen 100m in 100m Flughöhe
Außerdem sei der Überflug von "bewohnten" Gegenden einschl. aller "zugehörigen" Plätze, Straßen und Wege nach Auskunft seines Vereinsvorsitzenden nicht zulässig wenn man nicht von allen Bewohnern eine Erlaubnis hat. Leider ist er wohl nicht in der Lage die Gesetzestexte selber zu lesen bzw. zu verstehen, er fragt lieber den Vereinsvorsitzenden. Auch dürfte man nicht so fliegen, dass die Drohnenkamera unerlaubt auf fremde Grundstücke "sehen" kann.
Frage: gibt es eine einfache Formel* nach der man die Sicht-Entfernung zur Drohne hinter bzw. über dem Hindernissen bestimmen kann?
*) damit er es selber nachrechnen kann
Gruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
GThomas
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