Wer ist Schuld bzw. was wäre die rechtliche Konsequenz?

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    • Wer ist Schuld bzw. was wäre die rechtliche Konsequenz?

      Hallo,

      ich hätte mal eine Frage zur rechtlichen Situation. Nehmen wir mal an ich halte mich an alle Regeln, die für Drohnenpiloten aktuell gelten und es kommt trotzdem zu einem Unfall. Mache ich mich dann trotzdem strafbar bzw. muss ich rechtliche Konsequenzen fürchten?

      Am besten schildere ich mal ein Beispiel. Ich fliege mit meiner 800g schweren Drohne in 80m Höhe ausserhalb verbotener Luftzonen in Sichtkontakt. Rings um mich herum sind nur Felder und keine bewohnten Gebiete, Schnellstrassen und Menschenansammlungen. Ich verfüge über die vorgeschriebene Drohnenversicherung. Plötzlich kommt wie aus dem nichts ein Heli im Tiefflug unter 100m vorbeigerast.

      Wenn es hier zum Zusammenstoß kommt. Womit muss ich dann rechnen?

      Gruss Andreas
    • Wenn man nicht mit solchen Situationen rechnen müsste, bräuchte man ja auch keine Versicherung.

      Im beschriebenen Fall heißt es, dass Du immer dem manntragenden Luftverkehr ausweichen musst. Somit wärst Du an dem Unfall der Schuldige und müsstest, soweit dem Helipiloten keine Mitschuld zu unterstellen ist, für den entstandenen Schäden aufkommen. Und genau für solche Fälle musst Du dann eine Haftpflicht-Versicherung haben.

      Das verhält sich ähnlich wie im Straßenverkehr, wo es beim einhalten aller Verkehrsregeln dennoch zu einem Unfall kommen kann. Strafrechtlich wird es dann interessant, wenn Du geltende Regeln fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich missachtet hast.
    • Flughoernchen1980 schrieb:

      Am besten schildere ich mal ein Beispiel. Ich fliege mit meiner 800g schweren Drohne in 80m Höhe ausserhalb verbotener Luftzonen in Sichtkontakt. Rings um mich herum sind nur Felder und keine bewohnten Gebiete, Schnellstrassen und Menschenansammlungen. Ich verfüge über die vorgeschriebene Drohnenversicherung. Plötzlich kommt wie aus dem nichts ein Heli im Tiefflug unter 100m vorbeigerast.
      Ein bemannter Heli hat in dieser Flughöhe nichts verloren, außer er befindet sich auf dem Flugpfad zu seinem Landeplatz (dann wäre es Dein Problem weil Du dich nicht an die Abstandsregel gehalten hast) oder er ist im Einsatz für Polizei oder Rettungsdienst. Aber auch da würde es bedeuten dass er in der Start- oder Landephase ist, andernfalls hat auch der da nichts verloren. Sollte es sich um einen Sucheinsatz handeln, dann dürfte er eher langsam fliegen und taucht dann auch nicht wie aus dem Nichts auf. Dann musst Du selbstverständlich ausweichen. Im Kollisionsfall dürfte es bei der Schuldfrage dann 50:50 ausgehen, wenn Du Dein Möglichstes zur Abwendung getan hast.

      Gruß Gerd
    • Uns Kopterpiloten wird ja immer wieder der Tipp gegeben, weit draußen auf Wiesen und Feldern zu fliegen. Denn da kann normalerweise am wenigsten passieren.

      Wie niedrig dürfen Hubschrauber denn über wenig besiedeltem / unbesiedeltem Gebiet fliegen? Das würde ich gerne wissen.

      Zwei mal habe ich erlebt, dass zwischen Hören und Dasein eines Helikopters weniger als 10 Sekunden vergangen waren (was bei meinem Kopter maximal für 40m Abstieg gereicht hätte).

      Schuldfrage beim Crash? Keine Ahnung!

      Im Straßenverkehr gibt es ohne technischen Ausfall und ohne Einwirkungen der Natur immer genau einen Schuldigen beim Unfall, sofern sich einer der beiden am Unfall Beteiligten exakt nach den Vorschriften verhalten hat.

      Grüße - D.K.
    • D.K. schrieb:

      ...
      Wie niedrig dürfen Hubschrauber denn über wenig besiedeltem / unbesiedeltem Gebiet fliegen? Das würde ich gerne wissen...
      Wie niedrig der Hubschrauber fliegen darf, spielt für unser Fliegerei gar keine Rolle: Wie haben bemannten Luftfahrzeugen immer auszuweichen bzw. so zu fliegen, dass wir sie rechtzeitig erkennen können, um ausweichen zu können.

      Wie weit der Pilot des bemannten Luftfahrzeuges selbst gegen Vorschriften verstößt und dafür in Folge bestraft wird spielt für unsere Fliegerei gar keine Rolle.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Bei den oft zitierten Hellis, die hört man ja in aller Regel noch. Ich hatte aber auch mal den Fall, wo absolut unvermittelt ein Segelflieger über den dicht bei mir stehenden Baumwipfel auftauchte.

      Der Segelflugplatz war ca. 5 km entfernt. Aber dennoch ja, er durfte an dieser Stelle fliegen! Und ebenfalls ja ich durfte an dieser Stelle ebenfalls fliegen.

      Also greift in diesem Fall eindeutig der §21f der LuftVO zum tragen wo nach ich immer dem manntragenden Fluggerät auszuweichen habe. Übrigens zählen hierzu auch ebenfalls alle Luftsportgeräte wie Gleit-/Fallschirm, Flugdrachen, Ultraleichtflieger, gehören ebenfalls dazu und die hört man ebenfalls sehr, sehr spät.

      Es hilft auch absolut nichts, danach zu fragen, "Darf der sich da überhaupt aufhalten". Für uns gilt nun mal der §21f der LuftVO egal wieso und weshalb der Flieger jetzt dort war. Hat er einen Fehler gemacht, muss er sich dafür separat verantworten, unabhängig von unserer Fliegerei. Wenn es zu einem Zwischenfall kommt, werden wir m.E. , egal ob der Manntragende dort sein durfte oder nicht, eine Mitschuld bekommen. Da müsst man dem anderen schon Vorsatz unterstellen um dann von jeglicher Verantwortung frei gesprochen zu werden.
    • quadle schrieb:

      ...
      Da müsst man dem anderen schon Vorsatz unterstellen um dann von jeglicher Verantwortung frei gesprochen zu werden.
      Selbst wenn man dem Piloten des manntragendem Luftfahrzeug Vorsatz unterstellt dürfte das nicht reichen uns von der Schuld frei zu sprechen. Wie soll das gehen?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Naja,

      als Luftfahrzeugführer hat auf gleicher Ebene eine andere Sicht um richtig ausweichen zu können als ein Drohnenpilot.
      Insofern kann und muß erstmal ein vorsätzliches "Nichtausweichen" des Drohnenpiloten nachgewiesen werden um auch Ihm eine Mitschuld geben zu können.
      Das ist quasi nicht möglich....
      Im Endeffekt wird es ein tragsicher Unfall sein wo wahrscheinlich beiden keine Schuldzuweisung zu machen ist (gehen wir davon aus das der Heli so tief hätte Fliegen dürfen)
      Und es gibt viele Zwecke um diese Flughöhe nutzen zu dürfen....jeden Montag habe ich vor meinem Fenster immer zur fast gleichen Zeite eine R44 durch´s Tal Knattern welche die Stromleitungen prüft.
      In einer Höhe von etwa 90-120 Metern, und oft unkontrollierten Flugmanövern (Geländeverfolgungsflug)
    • MST schrieb:

      ...
      Insofern kann und muß erstmal ein vorsätzliches "Nichtausweichen" des Drohnenpiloten nachgewiesen werden um auch Ihm eine Mitschuld geben zu können.
      Das ist quasi nicht möglich....
      ...
      Da es den §21f in der LuftVO gibt, musst Du m.E. jetzt nicht nur vorsätzlich nicht Ausweichen, da reicht dann auch schon fahrlässiges nicht beachten.

      Ganz nach dem Motto: "In erster Linie hast Du hast auszuweichen"! Hast Du nicht jeglich Möglichkeit wahr genommen um den umliegenden Luftraum in dem maßen zu betrachten, dass Du jederzeit einem herannahenden, manntragenden Luftfahrzeug rechtzeitig ausweichen kannst, wird Dir zumindest Fahrlässigkeit unterstellt.
    • GThomas schrieb:

      quadle schrieb:

      ...
      Da müsst man dem anderen schon Vorsatz unterstellen um dann von jeglicher Verantwortung frei gesprochen zu werden.
      Selbst wenn man dem Piloten des manntragendem Luftfahrzeug Vorsatz unterstellt dürfte das nicht reichen uns von der Schuld frei zu sprechen. Wie soll das gehen?
      Vorsatz wird m.E. eigentlich nur unterstellt, wenn der andere Vorsätzlich den Unfall herbeiführt. Das vorsätzliche missachten seiner Luftfahrtregeln wird i.a.R. nur als "grob Fahrlässig" betrachtet. Wird jedoch der Unfall vorsätzlich herbei geführt bist Du als Drohnen-Pilot i.a.R raus.
    • Flughoernchen1980 schrieb:

      ...
      Ich fliege mit meiner ...Drohne in 80m Höhe... . Rings um mich herum sind nur Felder... .
      Plötzlich kommt wie aus dem nichts ein Heli im Tiefflug unter 100m vorbeigerast.
      ...
      Unter den Bedingungen die der TE nennt (also keine Berge, Gebäude usw. Drumherum) würde man den Heli etwa eine Minute vorher hören oder sogar sehen. Um meine Drohne dann ohne Notabschaltung aus dem Gefährdungsbereich zu bringen benötigt man weniger als 30s. Per Notabschaltung geht es noch wesentlich schneller.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • MST schrieb:

      Naja,

      als Luftfahrzeugführer hat auf gleicher Ebene eine andere Sicht um richtig ausweichen zu können als ein Drohnenpilot.
      Insofern kann und muß erstmal ein vorsätzliches "Nichtausweichen" des Drohnenpiloten nachgewiesen werden um auch Ihm eine Mitschuld geben zu können.
      Das ist quasi nicht möglich....
      Im Endeffekt wird es ein tragsicher Unfall sein wo wahrscheinlich beiden keine Schuldzuweisung zu machen ist (gehen wir davon aus das der Heli so tief hätte Fliegen dürfen)
      Und es gibt viele Zwecke um diese Flughöhe nutzen zu dürfen....jeden Montag habe ich vor meinem Fenster immer zur fast gleichen Zeite eine R44 durch´s Tal Knattern welche die Stromleitungen prüft.
      In einer Höhe von etwa 90-120 Metern, und oft unkontrollierten Flugmanövern (Geländeverfolgungsflug)

      Es stellt sich für mich die Frage, ob eine Drohne, die ja "100 mal kleiner" ist als ein Hubschrauber überhaupt vom Hubschrauberpiloten gesehen wird.
      Hören tut sie der Hubschrauberpilot jedenfalls nicht.

      Gruss Hansi
    • Crazyhardware schrieb:

      MST schrieb:

      Naja,

      als Luftfahrzeugführer hat auf gleicher Ebene eine andere Sicht um richtig ausweichen zu können als ein Drohnenpilot.
      Insofern kann und muß erstmal ein vorsätzliches "Nichtausweichen" des Drohnenpiloten nachgewiesen werden um auch Ihm eine Mitschuld geben zu können.
      Das ist quasi nicht möglich....
      Im Endeffekt wird es ein tragsicher Unfall sein wo wahrscheinlich beiden keine Schuldzuweisung zu machen ist (gehen wir davon aus das der Heli so tief hätte Fliegen dürfen)
      Und es gibt viele Zwecke um diese Flughöhe nutzen zu dürfen....jeden Montag habe ich vor meinem Fenster immer zur fast gleichen Zeite eine R44 durch´s Tal Knattern welche die Stromleitungen prüft.
      In einer Höhe von etwa 90-120 Metern, und oft unkontrollierten Flugmanövern (Geländeverfolgungsflug)
      Es stellt sich für mich die Frage, ob eine Drohne, die ja "100 mal kleiner" ist als ein Hubschrauber überhaupt vom Hubschrauberpiloten gesehen wird.
      Hören tut sie der Hubschrauberpilot jedenfalls nicht.

      Gruss Hansi
      Stimmt ja,
      eigentlich ist es ganz einfach, wenn der Heli sich im gleichen legalen Luftraum aufählt wie Drohnen und Modellflugzeuge und Drachen etc.muß Er mit einer Kollision rechnen und sich entspr. verhalten (also zumindest langsam Fliegen und extrem aufmerksam sein)
      Die Drohne muß Er auf jedenfall sehen....wenn es doch die hunderten Airlinerpiloten bei mehrfach schnelleren Geschwindigkeiten die Drohnen doch auch erstklassig sehen können ... ;) :D (Spaß!)
    • Unterscheidung:
      1. Der am Boden stehende Drohnenpilot kann gar nicht einschätzen, ob ein richtiges Flugzeug auf Kollisionshöhe fliegt oder nicht. Im Zweifel würde ich das annehmen und mich ausschließlich abwärts aus dem Staub machen.

      2. Der Pilot des Flugzeugs sieht eine Drohne, die niedriger als er selbst fliegt, vermutlich sehr spät. Höher fliegende Drohnen dürfte er sehr viel leichter erkennen.

      Wenn ich weiß, dass ein Hubschrauber mit gleichmäßig ruhig laufendem Antrieb (also nicht in einer Notsituation) eigentlich nicht niedriger als 100m fliegen darf, dann werde ich in 80m Flughöhe keinen CSC (Notabschaltung) ausführen, der meinen Kopter unweigerlich schrottet. Ein Hubschrauber sieht für mich auch in 120m Höhe aus, als wäre er zum Greifen nah.

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      Auf die Kopterhersteller, speziell den größten, bin ich sowieso sauer. Follow you, follow me, Waypoints, jeden Schnickschnack, aber über einen zerlegungsfreien Schnellabstieg verfügen die Dinger nicht. Kommt mir vor, wie ein Sportwagen mit Felgenbremsen vom Fahrrad. Einfach kurzsichtig, nicht sicherheitsbewusst - unverantwortlich!

      Dabei sind die zu programmierenden Abläufe aus meiner Sicht überschaubar:
      - Gimbal versteifen
      - Motordrehzahl auf x setzen (ca. 500/min bis max. 1000/min)
      - Drucksensor abfragen, bis 50m Höhe über Starthöhe erreicht sind
      - Motoren hochjagen, Fluglage stabilisieren
      - Gimbal wieder freischalten

      Teil 2 dieses Postings bitte ich zu entschuldigen. Aber wer nie was fordert, bekommt auch nichts.

      Grüße - D.K.