Go4 als Flugbuch?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • inselgrafik schrieb:

      Mit Import oder Analyse Funktion würde das ganze ein Riesenprojekt werden, es soll lieber ein kleines, kostenloses, schnelles Tool sein.
      :thumbsup: Da bin ich voll bei Dir!

      inselgrafik schrieb:

      Man kann ein paar Piloten und Kopter anlegen, und wenn man irgendwo fliegen will, startet man die App kurz, geht auf Start und wenn man fertig ist auf Stop. Die App trägt automatisch Datum/Zeit/GPS/Adresse ein uns speichert es in eine Liste. Da kann man auch vergessenen Flüge manuell eintragen oder Flüge editieren/löschen.
      Sehr guter Ansatz. Das reicht ja völlig zur Übersicht aus und kann hinterher in ein "echtes" Flugbuch übertragen bzw - wie von Dir geplant - ausgedruckt werden. Super!
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • skyscope schrieb:

      Ich benutze u.a. dazu seit Jahr und Tag Airdata (früher HealthyDrones)
      Hallo, ich werde meine Mavic Air 2 zukünftig auch gewerblich nutzen. Bin grade überall auf der Suche was ich tun muss und eigentlich auch schon fündig geworden.
      Nur zum Thema Flugbuch hab ich noch ein paar Fragen: die Daten kann ich ja über iTunes auf meinen PC kopieren, dies alleine würde nicht genügen wenn ich die Flugdaten in einem Ordner speichere?
      Muss ich diese Daten dann in Airdata einlesen und dann archivieren oder wie machst Du das?
      Wäre nett wenn Du mir da etwas helfen könntest.
    • Ich nutze es schon ewig, aber klar, hat ja mein Sohn zuerst für mich programmiert :D

      Es macht genau was es soll und Du bekommst alle Daten leicht raus, zB als PDF um es als Dokumentation zu sichern.
      Manche automatisieren es sich sogar per NFC Tag am Drohnenkoffer, also Flugbuch starten, Go4 starten etc

      Oder Kunden mit eintragen, dann kann man die Daten in Exel importieren um zB Zeiten zusammenzurechen, nach Kunden splitten etc.

      Spiel einfach mit rum, kostet eh nichts und wenn Dir was fehlt nach einer Weile, schreib einfach dem Entwickler.

      Für mich ist es automatisch so, wenn ich fliege, starte ich erst das Flugbuch, dann packe ich aus und nach dem Zusammenpacken beende ich es wieder, trag kurz nach wie oft ich gestartet bin und wie lange geflogen. Oder bei nem Einzelflug sicher ich einfach und fertig.
    • Franz-G schrieb:

      Nur zum Thema Flugbuch hab ich noch ein paar Fragen: die Daten kann ich ja über iTunes auf meinen PC kopieren, dies alleine würde nicht genügen wenn ich die Flugdaten in einem Ordner speichere?

      Kann ich mir nicht vorstellen.
      Du bist gegebenenfalls verpflichtet, den erforderlichen Nachweis über den Flugbetrieb auf Verlangen vorlegen können. Da wird es nicht ausreichen, den Behörden einfach die ungeordneten DJI-Logs zu übermitteln.

      Franz-G schrieb:

      Muss ich diese Daten dann in Airdata einlesen und dann archivieren oder wie machst Du das?

      Man kann das manuell machen, oder man verküpft in Airdata sein DJI-Konto für DJI GO direkt. Nach der Synchronisation der Flugdaten in der GO App sind diese dann auch in Airdata sichtbar. Auch für andere Apps lässt sich ein Auto-Upload einrichten, siehe hier: airdata.com/features#tab-panel-3

      Aber Achtung: Es werden nicht immer zwingend alle Flüge der Apps erfasst, auch nicht immer alle Daten. Schwierig sind besonders kurze Flüge, oder welche mit schlechtem oder keinem GPS Empfang.

      Daher fasse ich beim Abheben und bei der Landung noch mal die Rahmendaten in einem Satz gesprochen grob zusammen, um wenigstens in der Audioaufzeichnung des Videos im Cache die Daten noch mal zu haben, falls sie nicht automatische aufgezeichnet wurden. Das mache ich aber auch nur, wenn ich bei besonderen Auflagen überhaupt zu eben dem Nachweis verpflichtet bin.
    • skyscope schrieb:

      Das mache ich aber auch nur, wenn ich bei besonderen Auflagen überhaupt zu eben dem Nachweis verpflichtet bin.
      Vielen Dank. D.h. ich müsste nicht jeden Flug dokumentieren? Wenn ich jetzt mal schnell auf die Wiese gehe um was auszuprobieren, muss das nicht dokumentieren?
      Sorry für die blöden Fragen aber man liest so viel verschiedene Meinungen und Richtlinien. Eigentlich hatte ich rausgelesen ich müsste jeden Flug dokumentieren. Also wie bei einem Fahrtenbuch im Auto. Entweder ich führe eins, dann muss auch der private 2km-Einkauf drin stehen, oder nicht.
      Oder ist es eher so, dass ich Aufträge dokumentieren muss und nicht meine "privaten" Flüge?
    • Es gibt grundsätzlich aktuell keine Unterscheidung, ob Du Deine Drohne privat als Flugmodell "im Sinne des Sports oder der Freizeitgestaltung" betreibst, oder zu anderen wie beispielsweise gewerblichen Zwecken. Die LuftVO, hier insbesondee die betreffenden §§ 21a und 21b, macht hier keinen Unterschied.

      Insofern nein, man man muss nicht grundsätzlich Flüge dokumentieren, selbst wenn man ihn zu gewerblichen Zwecken durchführt, sofern man sich eben uneingeschränkt der LuftVO unterwirft.

      Zusätzliche Auflagen, wie eben auch das Führen eines Nachweisverzeichnis zu Flugeinsätzen, werden jedoch angeordnet und sind demnach zu erfüllen, wenn Du Ausnahmen von den Ge- und Verboten der LuftVO beantragst, oder die Drohne in manchen Bundesländern im Rahmen der Ausnahmen dortiger Allgemeinverfügungen betreibst. Auch das musst Du jedoch vorher beantragen, bzw. dazu vorher eine Erklärung abgeben.

      Im Übrigen ist letztlich auch der Umfang des zu führenden Flugbuches abhängig vom jeweiligen Bundesland und den Erlaubnissen der dortigen Luftfahrtbehörden.
    • Danke erstmal. Das muss ich alles sacken lassen und mir anhand von Beispielen gedanklich durchspielen damit ich dann keine Fehler mache.
      Das Problem ist, dass da immer ein oft schlecht zu verstehender Gesetzestext auf die Praxis stößt.
      So wie ich Dich jetzt verstehe muss ich einen Testflug unter normalen Bedingungen und ohne dass das Gebiet einer Einschränkung unterliegt nicht ins das Flugbuch eintragen. Ein Flug, z.B. um einen Kirchturm schon.
      Bohhh sorry, ich will Dich da auch jetzt nicht nerven.
    • Franz-G schrieb:


      Bohhh sorry, ich will Dich da auch jetzt nicht nerven.
      Tust Du nicht. :)

      Kurz brauchst Du gar kein Flugbuch führen. Außer, Du beantragst eine Genehmigung bei der Luftfahrtbehörde, weil Du etwas vorhast, was über die Verbote in der LuftVO hinausgehen soll, beispielsweise ein Flug über 100m Höhe, näher als 100m zu Menschenansammlungen oder anderes.

      An deinem Beispiel:
      Ein Flug um einen Kirchturm herum muss nicht zwingend genehmigt werden. Ausser beispielsweise, Du fliegst dabei über Wohngrundstücke, ohne die Zustimmung der EIgentümer/Mieter selbst einholen zu können, oder über Menschenmengen, oder verletzt dadurch eine sonstige Bestimmung in der LuftVO, die genehmigungspflichtig ist.
      Dann ist die Genehmigung in aller Regel mit dem Führen eines Flugnachweises verbunden, aber nur für diesen gennehmigten EInsatz. Idealerweise fliegst Du also so, dass Du im Rahmen der LuftVO bleibst, dann benötigst Du auch keine Genehmigung, auch nicht für einen gewerblichen Flug.
    • Danke, genau das Beispiel mit den Grundstücken hatte auch der nette Herr von der Luftfahrtbehörde gebracht. Ich müsste dann ja 10 oder mehr Eigentümer fragen.
      Also ich habe diese Genehmigung beantragt und auch schon erhalten.
      D.h. ich muss ab da dann ein Flugbuch führen? Da taucht dann eben dieses Frage auf ob ich da auch so einen einfachen "Wiesenflug" mit eintragen muss oder eben nur die "Auftragsflüge'" oder die Flüge, die ich sonst hätte nicht machen dürfen.
    • OK, also keine Ausnahmegenehmigung, sondern die Erlaubnis zur Nutzung im Rahmen einer Allgemeinverfügung.
      Dann musst Du auch in diese schauen, für das Flugbuch im Abschnitt IV, Ziffer 8.
      Dort steht ja auch noch mal, dass das nur "im Rahmen der Nutzung einer der Verbotsausnahmezulassungen" der Allgemeinverfügung erforderlich ist, nicht generell.

      Bedenke, dass dann - und nur dann - auch noch andere Nebenbestimmungen einzuhalten (Abschnitt III).
      Das hier im Thread aber nur nebenbei erwähnt, ist hier ja nicht das Thema.
    • Das ist Bayern. Die habe ich auch. Zwar privat. Aber das ist unerheblich.
      Ich dachte auch erst jeden Flug dokumentierem zu müssen. Aber es gilt tatsächlich nur für die Ausnahmen.
      Ich schreibe das alles per Hand auf.
      Was aufgeschrieben werden muss, steht in der Allgemeinverfügung.