Hallo,
ich habe eine Frage zum Mindestabstand zum Überflugverbotsobjekt.
Es gibt ja den Flyer vom BVM. Hier ist ein Halbkreis zu den "bösen" Objekten eingezeichnet: Flyer BVM
Beispiel Bahnlinie: Bedeutet dies, die 100m Abstand müssen zu den Gleisen eingehalten werden, oder 100m daneben, senkrecht hoch?
Anders gesagt: So wie ich die Zeichnung den Flyer verstehe, wären z.B. 20m neben der Bahn in 90m Höhe okay, da die direkte Linie (tatsächlicher Abstand) zwischen Drohne und Strecke 100m sind.
Gruß Gabriel
ich habe eine Frage zum Mindestabstand zum Überflugverbotsobjekt.
Es gibt ja den Flyer vom BVM. Hier ist ein Halbkreis zu den "bösen" Objekten eingezeichnet: Flyer BVM
Beispiel Bahnlinie: Bedeutet dies, die 100m Abstand müssen zu den Gleisen eingehalten werden, oder 100m daneben, senkrecht hoch?
Anders gesagt: So wie ich die Zeichnung den Flyer verstehe, wären z.B. 20m neben der Bahn in 90m Höhe okay, da die direkte Linie (tatsächlicher Abstand) zwischen Drohne und Strecke 100m sind.
Gruß Gabriel