Wie weit ist ca. der Sichtflug mit einer Dji Phantom 4 / Phantom 4 Pro möglich ?

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    • Wie weit ist ca. der Sichtflug mit einer Dji Phantom 4 / Phantom 4 Pro möglich ?

      Moin,
      ich würde gerne mal von Euch erfahren , wie weit Ihr meint bzw. es ggf. sicher wisst , man mit ner Dji Phantom 4 Serie noch innerhalb der Sichtbarkeit rein mit den Augen fliegen kann.
      Also ohne Hilfsmittel und wenn und aber , sondern ehrlich und direkt nach den gesetzlichen Vorgaben von dem Sichtflug ansich .

      Es geht mir darum , ab wann man ein Antrag auf Flug " außerhalb " der Sicht beantragen sollte bzw. müsste.
      Aktuell wäre nach meiner Meinung nach , die Sicht ab ca. 100-150Meter der Bereich wo ich meine P4P nicht mehr sehen kann , je nach Wetterlage und Entfernung von mir.
      Laut einer aktuellen Sichtbarkeitsstudie von 06.2017 beträgt die noch "erkennbare " Sichtbarkeit einer Dji Phantom 4 - max. 100Meter.

      ACHTUNG: Es geht mir nicht darum , wer den weitesten Flug oder nen Höhenrekord aufgestellt hat - das will ich bzw. wir hier im Forum erst garnicht wissen - Danke ;)

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    • Zunächst, es ist ja bekanntlich nicht damit getan, ob man den Copter / die P4P noch sehen kann, sondern es heißt ja in der LuftVO: "Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann.

      Und die Fluglage-Erkennung ist bei Coptern mit einer nach allen Seiten symmetrischen Bauform wie bei den Phantoms naturgemäß ein so großes Problem, das sie lange bevor der Copter an sich ausser Sicht gerät schon nicht mehr gewährleistet ist. Letztendlich hängt es also davon ab, ob man die Fluglage noch anhand der nach unten gerichteten LEDs bestimmen kann, und das würde ich je nach Höhe tagsüber bei Sonnenschein und Entfernungen über 100m eher verneinen, vor allem, wenn man die vorderen LEDs noch ausgeschaltet hat oder sie bei Aufnahme automatisch ausgeschaltet werden.

      Das ist also leider ein systemimmanentes "Problem" der P4's allgemein, und da haben Copter mit nach Vorn bzw. Hinten gerichteten LEDs wie die Inspire, aber auch die Mavic, teilweise erhebliche Vorteile, da ihre Lage trotz beim Mavic kleinerer (aber auch asymmetrischer) Bauform teilweise gleich gut oder sogar etwas weiter noch zu erkennen ist. Und die Inspire spielt dank ihrer Größe und der viel stärkeren LEDs da in einer ganz anderen Liga.

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    • Na ja, plötzlich ausweichen ... wir sind ja nicht im Luftgefecht :D

      Und ob ein Flächenflieger gerade auf einen zukommt oder sich entfernt, weiß der Pilot auch nur auf Grund des vorherigen Flugs, nicht aber durch eine optische Momentaufnahme.

      Wenn man also die rein optische Erkennbarkeit der Fluglage eines Copters, vorne, hinten, rechts, links, ohne Info was vorher geflogen wurde entscheiden soll, sind 100m schon echt weit. Selbst im Flug, ob der Copter gerade vorwärts oder rückwärts fliegt.

      Praktikabel ist sicher die deutliche Erkennbarkeit der Drohne, ich fliege öfters mal in 300m Entfernung und 100m Höhe. Für mich ist das eindeutig Sichtflug, und attackierenden Austernfischern bin ich da auch immer gut entkommen. Allerdings immer unter Berücksichtigung, dass ich das Livebild auf der FB habe und weiß, was ich gerade gemacht habe.

      Aber wenn jemand die FB nehmen würde, sich random im Kreis dreht und ich dann ohne Blick auf das Livebild nacht rechts fliegen soll, hätte ich natürlich keine Chance. Aber wenn das die Bedingung der Verordnung wäre, kann man sinnvolles Fliegen mit "Kleindrohnen" eh vergessen.
    • inselgrafik schrieb:

      Aber wenn jemand die FB nehmen würde, sich random im Kreis dreht und ich dann ohne Blick auf das Livebild nacht rechts fliegen soll, hätte ich natürlich keine Chance. Aber wenn das die Bedingung der Verordnung wäre, kann man sinnvolles Fliegen mit "Kleindrohnen" eh vergessen.
      Genau das ist es.
      Je größer der Modellhubschrauber oder die Drohne, desto besser kann man die Fluglage erkennen, bzw. desto weiter darf man damit wegfliegen.
      Die Luftverordnung vertraut dem elektronischen Schnickschnack (Atti, GPS, FPV), den uns DJI mit auf den Weg gegeben hat noch weniger wie wir.
    • OK, aber eine rechtssichere Definition gibt es wohl nicht. Eher, das unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann, dass noch Sichtflug vorlag. Und das Recht einer Überprüfung vor Ort (flieg jetzt bitte mal nach rechts) gibt es auch nicht.

      Also unabhängig vom eigenen Empfinden, wäre es interessant, wenn es zu dem Teil der Verordnung wirklich mal eine rechtlich belastbare Aussage geben würde. Oder auch nicht ;)
    • inselgrafik schrieb:

      Na ja, plötzlich ausweichen ... wir sind ja nicht im Luftgefecht :D
      Auf Föhr gibt es nicht so viele Hubschrauber, oder? ;)

      ____

      Ich sehe und bewerte persönlich für mich dieses Thema Fluglage/Sichtflug wie letztlich alle Regelungen unter § 21b LuftVO, nämlich immer mit 2 Augen: Gefahr eines OWi-Bußgelds und Gefahr durch fehlenden Versicherungsschutz und letztlich in dem Zusammenhang auch noch wichtiger, eventuellen Personenschaden.

      Ersteres ist mehr oder minder tolerabel, zweites kann man mit gesundem Menschverstand für sich selbst abwägen, eventuell, denn leider verfügt nicht jeder über einen solchen.

      Ja selbstverständlich bin ich schon 2 km aufs Meer hinaus geflogen. Gefahr eines materiellen Fremdschadens oder Personenschadens = 0. Und ich fliege auch auf einer Großbaustelle mal ausserhalb der Sichtweite, weil ich vielleicht kurzfristig mal gerade hinter einer Stütze oder einem Dachbinder herfliege. Gefahr eines materiellen Fremdschadens oder Personenschadens = 0
      Aber eben dann, wenn ich beides nicht völlig ausschließen kann, halte ich mich an die Verordnungen. Zum einen habe ich keine Lust darauf, Schuld an einer Personenverletzung mit vielleicht dauerhaften Folgen für den Betroffenen und auch für mich zu sein, nur weil ich eine gaaaanz besondere EInstellung filmen wollte. Und zum anderen will ich letztlich dafür und auch für materielle Schäden nicht mit eigenem Geld zahlen, weil mich meine Versicherung in Regress nimmt oder eventuell im Falle einer PHV vielleicht gar nicht erst zahlt.

      Ob das letztlich so tatsächlich ist, ist bisher ungeklärt. Im Falle der Sichtweite/Fluglage benötigt es aber vor Gericht nur ein simples Gutachten, und man hätte den Salat. Und da möchte ich schlicht auch nicht derjenige sein, der der Kopterwelt ihren offenbar so benötigten Präzedenzfall liefert. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das Thema hatten wir ja schon öfter. Bei meiner Mavic hab ich das so gelöst:
      Positionsleuchten / Positionsblitzer

      Damit kann man deutlich weitere Entfernungen erreichen und die Fluglage perfekt erkennen. Wenn die von mir beschriebenen Strobons nicht ausreichen, gibts die auch noch stärker mit Cree-LEDs ;)

      Im Grunde sind die Blitzer auch ein "Hilfsmittel", das aber nicht relevant sein dürfte, weil es einfach nur die Sichtbarkeit mit bloßem Auge erhöht.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • skyscope schrieb:

      Auf Föhr gibt es nicht so viele Hubschrauber, oder?
      Es fliegt recht häufig der Rettungshubschrauber zum Inselflugplatz. Aber natürlich sieht man hier recht weit, und 100m ist für den schon echt niedrig. Wenn er kommt, gehe ich trotzdem erstmal runter.

      Ich fliege natürlich auch so, dass ich ein gutes Gefühl dabei habe und Gefahren rechtzeitig ausweichen kann. Hier sind es eher die Vögel, die für die Drohne zur Gefahr werden können. Von daher muss ich sie gut genug im Blick haben.
      Ich achte darauf, ob sich beispielsweise Austernfischer in der Nähe befinden, dann fliege ich nicht zu weit, um schnell abbrechen zu können.
    • Das setzt funktionierdendes GPS voraus.
      Bei der Verordnung geht es genau um solche Fälle, weit weg, GPS fällt aus und man soll sofort ausweichen können und dazu muss man natürlich wissen wohin. Also auch wie die aktuelle Ausrichtung ist.
      (Wie wahrscheinlich sowas ist und ob links/rechts ausweichen so sinnvoll ist - andere Geschichte)

      Und bei einer P4 wäre ich selbst mit 100m vorsichtig, Sonne, heller Himmel...

      Letztendlich ist es immer egal bis was passiert, wenn dann rauskommt man war 150m weg könnte ich mir gut vorstellen dass einem hier unterstellt wird man war nicht in Sichtweite.
    • Die 300m hatte ich in den Antrag geschrieben, für die Mavic. Wenn es ernste Bedenken gäbe, dass man dann die "Fluglage" nicht mehr erkennen könnte, hätte man es nicht genehmigt. Für mich ist die Fluglage bei einen Copter immer erkennbar, solange man ihn sieht, da er in jede Richtung fliegen kann. Der Begriff Fluglage ist meiner Meinung nach also nicht vom Flächenflieger auf einen Copter übertragbar.