München

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    • Hallo in die Runde,

      in München drehe ich im Riemer Park mit der Drohne am Abend gerne ein paar Übungsrunden. Nichts ungewöhnliches und ich mache das dort öfter. Gestern jedoch war's anders: Nach 5 Minuten Flug kamen zwei Security-Männer auf mich zu und haben mich aufgefordert die Drohne unverzüglich zu landen. Danach haben Sie ihr Handy rausgeholt, meine Drohne abgeknipst und dann meine Personalien verlangt. Auf Anfrage, was damit geschehen soll, haben die gemeint, sie leiten das ans Ordnungsamt weiter und ich bekomme dann ein Bußgeld wegen "Flug über Naturschutzgebiet". Dazu habe ich gesagt, meine Personalien kann wenn dann nur die Polizei verlangen, einer Security gebe ich sie nicht.

      Nach einigem Hin und Her haben Sie es bei einer mündlichen Verwarnung bleiben lassen.

      Danach habe ich im Internet nachgesehen: Der Riemer Park ist weder ein Naturschutz- noch ein Landschaftsschutzgebiet, sondern "nur" eine öffentliche Grünanlage. Dann in die Verordnung der Münchner Grünanlagen geschaut, von einem Drohnenverbot kann ich dort nichts erkennen. Eine Sonderverordnung für den Riemer Park kann ich über Google nicht finden.

      Heute im Baureferat München angerufen, am anderen Ende ein etwas älterer Herr, der die Frage über Erlaubnis oder Verbot von Drohnenflug wohl zum ersten Mal gehört hat "Einen kleinen Moment, da frag ich meinen Vorgesetzten" - nach 10 Sekunden die Antwort "Ja, ist verboten"
      - Ok, und wo kann ich diese Information schriftlich finden?
      - Ne, ist verboten. Auf jeder Grünanlage. Da sind ja Menschen unterwegs.

      Hab mich dann für das "erhellende" Gespräch bedankt. Eigentlich gilt ja immer die Prämisse, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Deswegen ärgere ich mich noch mehr über diese Willkür.

      Jetzt bin ich etwas ratlos. Flug in der Innenstadt ist sowieso tabu, aber jetzt auch noch quadratkilometergroße Grünanlagen, wo sich ab und an vier Jogger verirren?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Flugmodus ()

    • Tja, was soll man sagen.
      Wie Du ja auch schon recherchiert hast, gibt es in München kein Verbot zum Betrieb von Flugmodellen (oder sonstigen RC-Modellen). Gemäß Satzung (§1 Abs. 1) dienen "alle von der Landeshauptstadt München gärtnerisch gestalteten und von ihr unterhaltenen öffentlichen Park- und Grünflächen" der Allgemeinheit "unentgeltlich für Erholungs- und Freizeitzwecke einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten".

      Ergo, Modellflug ist unter Beachtung § 21b LuftVO möglich. Eine Auskunft wie "Ne, is verboten." ist keine Auskunft, zumindest keine hinreichend begründete.

      Allerdings gibt es wie immer auch mit § 2 Abs. 1 einen Gummiparagraphen, nachdem andere "nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden" dürfen.
      Gefährdung ist ja noch die eine Sache bei ein paar Joggern, aber Belästigung "geht" natürlich irgendwie immer, bspw. durch angeblichen Lärm der Propeller - zumindest ließe sich so ein Verbot begründen, wenn es meiner Ansicht nach auch an den Haaren herbeigezogen wäre, denn dann könnte man ein generelles Verbot auch direkt in der Satzung postulieren, was ja bei vielen Parkanlagen auch nicht unüblich ist.
      Wie aber auch immer, ein solches Verbot beträfe sowieso nur den Aufstieg und die Landung, generell nie einen Überflug (wie immer unter Beachtung der LuftVO)

      Fazit?

      Fliege weiter dort, und lasse es drauf ankommen, die Chance stehen gut. Hast Du aber keine Lust auf wenig erquickenden wenn auch aussichtsreichen Wort- und Briefwechsel, dann lasse es, die Entscheidung kann Dir letztlich keiner abnehmen.

      Ausweisen musst Du Dich privatem Sicherheitspersonal übrigens nicht, sie können Dich aber festhalten, bis die Polizei eintrifft. Und einen Platzverweis können sie Dir nur erteilen, wenn Du gegen die Satzung verstösst. Was Du ja nicht tust.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Also ich denke nicht, dass mir die Security-Leute was böses wollten. Dass sie auch sofort ihr Handy gezückt haben um die Drohne zu fotografieren hinterlässt bei mir den Eindruck, als hätten Sie direkte Anweisung "von oben" bekommen, wie bei Drohnen zu verfahren ist.

      skyscope schrieb:

      Ausweisen musst Du Dich privatem Sicherheitspersonal übrigens nicht, sie können Dich aber festhalten, bis die Polizei eintrifft.
      Und auch das meinem Verständnis nach nur bei Straftaten, aber das reine Starten, Landen und Überfliegen wäre allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

      Die vorläufige Festnahme nach § 127 I StPO: Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist jedermann befugt, ihn vorläufig festzunehmen,
      sofern er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
      1. Befugnis: Jedermann (d.h. Bürger und Amtsträger).
      2. Festnahmelage:
      a) Der Täter wird auf frischer Tat betroffen oder verfolgt. Es muss sich dabei um eine Straftat handeln; Ordnungswidrigkeiten berechtigen nicht zur
      vorläufigen Festnahme.

      Quelle: heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc…vorlaeufige_festnahme.pdf
    • Flugmodus schrieb:

      Und auch das meinem Verständnis nach nur bei Straftaten, aber das reine Starten, Landen und Überfliegen wäre allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
      Privates Sicherheitspersonal muss das nicht unbedingt bewerten können, sie sind keine Juristen. Abgesehen davon ist das auch kein Thema für uns hier, wenn Du diesbezüglich auch noch ein Fass aufmachen willst. :)

      Klar ist doch, wenn Du in dem Park wieder fliegen willst, kommt der Sicherheitsdienst wieder auf den Plan, ergo dann in Folge auch die Polizei - was ja wünschenswert ist. Eine polizeiliche Aktion muss begründet sein, ebenso ein OWi-Bußgeld, gegen das man auch simpel mit einem Einzeiler widersprechen kann. Dann klärt sich der Fall ja irgendwie, irgendwann

      Oder aber Du willst das nicht, dann flieg halt da nicht mehr.
    • Ich denke sämtliche "Beamte" haben nur im Kopp Drohne & Menschen = Verboten! Daher auch die Aussagen am Telefon.
      So wie es tausende andere Leute auch immer im Kopp haben...leider dumm und flasch, und hier bedarf es Aufklärung der Beamten.
      Weiter dort Fliegen würde ich auch... und Fotos von meiner hübschen Drohne können die machen soviel die wollen, warum auch nicht?
      :D :)
    • Dann werde ich es mal darauf ankommen lassen - Rechtsschutzversicherung ist vorhanden :)

      MST schrieb:

      und Fotos von meiner hübschen Drohne können die machen soviel die wollen, warum auch nicht?
      Weniger toll, da ab 1.10. ja die Plaketten-Pflicht gilt und die dann sofort Name, Adresse und Telefonnr. hätten. DANN hätte ich sicher etwas dagegen.
    • Ist schon krass, dass mittlerweile auch schon von Stadtbediensteten selbst ausgedachte Verbote mündlich ausgesprochen werden können, wozu es keinerlei städtische Vorschriften gibt die dann auch noch durch priv. Sicherheitsdienste durchgesetzt werden. Wenn es tatsächlich so wäre, dass es verboten ist, dann gehört so etwas verdammt noch mal auch in die Vorschriften hinein und dort steht nicht einmal der alg. Passus drinnen, wie es z.B. für Naturschutzgebiete sinngemäß formuliert wird: Verboten ist Motorsport und Modellsportgeräte zu betreiben (was natürlich auch für Drohnen gelten würde)... nix von allem: muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/810.pdf
    • skyscope schrieb:

      Rechtlichen Beistand wofür? Solange kein Verwaltungsakt stattgefunden hat, gibt es nichts beizustehen.
      s. unten!

      biber schrieb:

      Ist schon krass, dass mittlerweile auch schon von Stadtbediensteten selbst ausgedachte Verbote mündlich ausgesprochen werden können, wozu es keinerlei städtische Vorschriften gibt die dann auch noch durch priv. Sicherheitsdienste durchgesetzt werden. Wenn es tatsächlich so wäre, dass es verboten ist, dann gehört so etwas verdammt noch mal auch in die Vorschriften hinein und dort steht nicht einmal der alg. Passus drinnen, wie es z.B. für Naturschutzgebiete sinngemäß formuliert wird: Verboten ist Motorsport und Modellsportgeräte zu betreiben (was natürlich auch für Drohnen gelten würde)... nix von allem: muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/810.pdf
      Genau deshalb würde ich es machen, um dort ein bisschen Stress in der Behörde zu bewirken. Alle Beteiligten anschreiben samt Bürgermeister. Da wird die Presse auch schnell Interesse dran haben, das Bürger aus dem Park geschmissen werden. Vor allem, wenn die Tochter oder der Sohn mit dem neuen Geschenk von Oma & Opa spielen wollte. :thumbsup: :whistling:
    • Flugmodus schrieb:



      MST schrieb:

      und Fotos von meiner hübschen Drohne können die machen soviel die wollen, warum auch nicht?
      Weniger toll, da ab 1.10. ja die Plaketten-Pflicht gilt und die dann sofort Name, Adresse und Telefonnr. hätten. DANN hätte ich sicher etwas dagegen.
      Nützt nur nichts, denn verboten ist es nicht. Wenn Du datenschutzrechtliche Bedenken hast, musst Du Dich an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden, was sicher nicht unbegründet wäre. :)
    • Also wenn schon Papier produziert werden soll, dann bitte auch sachliche Informationen mitliefern. Damit nicht abstrakte Gefahren (es könnte ja sein) zu einem Verbot führen. Beispielsweise ist in einer Grünanlage die abstrakte Gefahr einer Menschenansammlung gegeben. Im konkreten Fall schildern, dass eben nur wenige Menschen in der Umgebung waren, um einem fürsorglichen pauschalen Verbot vorzubeugen.

      Darauf hinweisen, dass die Abklärung der weiteren Bedingungen (Abstand zu Autobahnen z.B.) in Deiner Verantwortung liegen, die Amtspersonen also nicht für ein komplettes pauschales Ok einstehen müssen.
    • Sascha3580 schrieb:

      Genau deshalb würde ich es machen, um dort ein bisschen Stress in der Behörde zu bewirken. Alle Beteiligten anschreiben samt Bürgermeister. Da wird die Presse auch schnell Interesse dran haben, das Bürger aus dem Park geschmissen werden. Vor allem, wenn die Tochter oder der Sohn mit dem neuen Geschenk von Oma & Opa spielen wollte. :thumbsup: :whistling:
      Ja, die Presse wird sich darauf stürzen, hat wirklich Watergate-Qualität, am besten direkt damit zum Fernsehen. :D
      Und Stress in der Behörde wegen so was, Ihr habt Vorstellungen. :)
    • Doch, Sicherheitsleute müssen genau sowas beurteilen können. Ich weiß das, ich bin nämlich so einer. ;)
      Um überhaupt arbeiten zu dürfen, müssen sie das 40-stündige Unterrichtungsverfahren durchlaufen. Müssen sie dabei Kontakt mit der Öffentlichkeit haben, brauchen sie zusätzlich die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, und glaubt mir, da gehören viiiiele Paragrafen dazu.
      Die haben Dich also vermutlich gehen lassen, weil ihnen so langsam selber das dämmerte, was Du schon zum 128 StPO geschrieben hattest.

      Vor Ort verbieten können müßten sie es Dir aber erst mal, da sie "Erfüllungsgehilfen des Hausrechtsinhabers" (hier wohl das Amt) sind. Das Amt dürfte sie dann später zurückpfeifen bzw. sich selber erst mal klar werden, was es will, aber das hilft einem in der Sekunde auch erst mal nicht weiter. Sich mit Ämtern anlegen ist sowieso immer so eine Sache, da sie üblicherweise am längeren Hebel sitzen und den längeren Atem haben. Und sowieso erst mal gegen Drohnen sind. Drohnen sind böse.
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Langschwert ()

    • skyscope schrieb:

      Sascha3580 schrieb:

      Genau deshalb würde ich es machen, um dort ein bisschen Stress in der Behörde zu bewirken. Alle Beteiligten anschreiben samt Bürgermeister. Da wird die Presse auch schnell Interesse dran haben, das Bürger aus dem Park geschmissen werden. Vor allem, wenn die Tochter oder der Sohn mit dem neuen Geschenk von Oma & Opa spielen wollte. :thumbsup: :whistling:
      Ja, die Presse wird sich darauf stürzen, hat wirklich Watergate-Qualität, am besten direkt damit zum Fernsehen. :-DUnd Stress in der Behörde wegen so was, Ihr habt Vorstellungen. :)
      Zwischen Promi Big Brother & Das Sommerhaus der Stars ist sicherlich noch Platz für ne Drohnen Story. :P
    • Flugmodus schrieb:

      Weniger toll, da ab 1.10. ja die Plaketten-Pflicht gilt und die dann sofort Name, Adresse und Telefonnr. hätten. DANN hätte ich sicher etwas dagegen.
      Die Schriftgröße ist zum Glück nicht festgelegt. Es gibt da so schöne laserbeschriftete "Nano-Plaketten" für kleine Kopter, die man nur aus nächster Nähe und mit guten Auge ohne Lupe lesen kann. Da ist also nichts mit Fotografieren und Namen ablesen und aus der Hand geben musst Du Deinen Kopter ja nicht.

      Gruß Gerd