Servus Leute!
Ich bin ob der Drohnenverordnung relativ stark verunsichert in Bezug auf gewerbliche Nutzung. Ich lese leider hierzu auch im Netz die unterschiedlichsten Auslegungen... vielleicht könnt Ihr mir anhand ein paar Konkreter Beispiele das korrekte Vorgehen erläutern.
Vorgabe der Drohnenverordnung ist ja, kein Dreh im Umkreis von 100m nahe:
Bringt mich zur ersten Frage:
Woher soll ich wissen, wo z.B. ein Grundstück der Polizei, eine Einrichtung der Bundeswehr oder eine Einrichtung des Maßregelvollzugs ist? Auf so nem grünen Acker steht ja nicht zwingend, dass sie einer Sicherheitsbehörde gehört und die Polizei kann ja z.B. in der Stadt ein Büro mit Grundstückseigentum unterhalten.
Gibt es für diese Dinge verbindliches Kartenmaterial oder zumindest etwas, das dem nahe kommt?
Zweite Frage:
Wie ist das Vorgehen, wenn ich für einen Auftraggeber z.B. sein Firmengebäude (eine Industrieanlage^^ oder ein Winrad) in Szene setzen soll?
Kann sich hier die individuelle Freigabe des Eigentümers der Industrieanlage ("jo, kannst meine Anlage filmen") über die Drohnenverordnung hinweg setzen?
Gleiche Frage auch für den Dreh für eine Veranstaltung - auf der sind unweigerlich Menschenansammlungen... Wie ist hier vorzugehen, wenn so etwas gefilmt werden soll?
Dritte Frage:
Wer kann für ein Filmprojekt eine Art allgemeine Genehmigung erteilen? Über welche Punkte der Drohnenverordnung kann sich die Genehmigung hinwegsetzen? Kann mir z.B. das örtliche Ordnungsamt erlauben, übers Stadtgebiet zu fliegen?
Gilt beim Dreh mit Statisten/Komparsen ebenfalls das Verbot eine Menschenansammlung zu filmen?
Vierte Frage:
Der Flug über einem Grundstück ist ja mit Einwilligung des Eigentümers erlaubt. Gilt dabei dann nach wie vor die 100m Abstandsfläche zum Nachbarn? Problem: Kaum ein Grundstück ist 100x100m groß
Herzlichen Dank & Grüße
DR
Ich bin ob der Drohnenverordnung relativ stark verunsichert in Bezug auf gewerbliche Nutzung. Ich lese leider hierzu auch im Netz die unterschiedlichsten Auslegungen... vielleicht könnt Ihr mir anhand ein paar Konkreter Beispiele das korrekte Vorgehen erläutern.
Vorgabe der Drohnenverordnung ist ja, kein Dreh im Umkreis von 100m nahe:
- Menschenansammlungen.
- Unglücksorte, Katastrophengebiete, Einsatzorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
- Bundesfernstraßen (konkret Autobahnen und Bundesstraßen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen.
- Industrieanlagen.
- Justizvollzugsanstalten/Gefängnisse und Einrichtungen des Maßregelvollzugs.
- Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr sowie andere militärische Anlagen und Organisationen.
- Anlagen der Energieerzeugung und Energieverteilung (Kraftwerke, Windräder, Umspannwerke etc.).
- Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 gemäß Biostoffverordnung durchgeführt werden.
- Grundstücke von Verfassungsorganen des Bundes und der Länder sowie obere und oberste Bundes- und Landesbehörden.
- Diplomatische und konsularische Vertretungen (Botschaften).
- Internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts (UN, EU, NATO etc.).
- Grundstücke der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden.
Bringt mich zur ersten Frage:
Woher soll ich wissen, wo z.B. ein Grundstück der Polizei, eine Einrichtung der Bundeswehr oder eine Einrichtung des Maßregelvollzugs ist? Auf so nem grünen Acker steht ja nicht zwingend, dass sie einer Sicherheitsbehörde gehört und die Polizei kann ja z.B. in der Stadt ein Büro mit Grundstückseigentum unterhalten.
Gibt es für diese Dinge verbindliches Kartenmaterial oder zumindest etwas, das dem nahe kommt?
Zweite Frage:
Wie ist das Vorgehen, wenn ich für einen Auftraggeber z.B. sein Firmengebäude (eine Industrieanlage^^ oder ein Winrad) in Szene setzen soll?
Kann sich hier die individuelle Freigabe des Eigentümers der Industrieanlage ("jo, kannst meine Anlage filmen") über die Drohnenverordnung hinweg setzen?
Gleiche Frage auch für den Dreh für eine Veranstaltung - auf der sind unweigerlich Menschenansammlungen... Wie ist hier vorzugehen, wenn so etwas gefilmt werden soll?
Dritte Frage:
Wer kann für ein Filmprojekt eine Art allgemeine Genehmigung erteilen? Über welche Punkte der Drohnenverordnung kann sich die Genehmigung hinwegsetzen? Kann mir z.B. das örtliche Ordnungsamt erlauben, übers Stadtgebiet zu fliegen?
Gilt beim Dreh mit Statisten/Komparsen ebenfalls das Verbot eine Menschenansammlung zu filmen?
Vierte Frage:
Der Flug über einem Grundstück ist ja mit Einwilligung des Eigentümers erlaubt. Gilt dabei dann nach wie vor die 100m Abstandsfläche zum Nachbarn? Problem: Kaum ein Grundstück ist 100x100m groß
Herzlichen Dank & Grüße
DR