Instagram = Gewerbe?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Instagram = Gewerbe?

      Hi ich habe in einem YouTube Video gehört dass man, wenn man die geschossenen Bilder auf Social Media veröffentlicht als gewerblicher Nutzer zählt und eine Ausfstiegsgenehmigung benötigt. Stimmt das? Falls ja wäre ich nämlich raus... Fahre privat einen Sportwagen, der auch zu 80% Inhalt meines Instagram Profils ist und der auch zu 80% Objekt meiner Drohnen Fotografie wäre... Würde ungern auf diese Aufnahmen verzichten aber extra eine Aufstiegsgenehmigung wäre mir zu viel Kosten.

      Danke schonmal für die Antworten
      MfG
      David
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    • DrohnenNewbe schrieb:

      Hi ich habe in einem YouTube Video gehört dass man, wenn man die geschossenen Bilder auf Social Media veröffentlicht als gewerblicher Nutzer zählt und eine Ausfstiegsgenehmigung benötigt. Stimmt das? Falls ja wäre ich nämlich raus... Fahre privat einen Sportwagen, der auch zu 80% Inhalt meines Instagram Profils ist und der auch zu 80% Objekt meiner Drohnen Fotografie wäre... Würde ungern auf diese Aufnahmen verzichten aber extra eine Aufstiegsgenehmigung wäre mir zu viel Kosten.

      Danke schonmal für die Antworten
      MfG
      David

      Eine Aufstiegsgenehmigung gibt es ja seid Anfang April dieses Jahres eigentlich nicht mehr, du benötigst zunächst also nur eine gewerbliche Versicherung.
    • alles klar danke euch :) dann muss ich mich jetzt nur noch erkundigen wo hier die Ecken sind wo man bedenkenlos aufsteigen kann und dann bin ich auch endlich einer von euch ^^
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    • ja ich finde viele Punkte davon auch nur logisch. dass man nicht über Atomkraftwerken und Unfallorten kreisen sollte müsste jedem mit ein bisschen Hirn klar sein. genauso wie dass man die Privatsphäre von anderen respektiert
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    • Was gewerblich ist oder nicht entscheidet nicht der Zweck des Fluges, sondern vielmehr der Grund dahinter ob man damit eine Gewinnabsicht verfolgt oder eben nicht.

      de.m.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

      Bis zum 7 April diesen Jahres, gab es für die Unterscheidung ob man eine Aufstiegserlaubnis benötigt oder nicht, die Unterscheidung ob man als Flugmodell (zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung) oder als UAS (zu allen sonstigen Zwecken) geflogen ist. Insbesondere der gewerbliche Einsatz wurde letzterer Gruppe zugeordnet und war erlaubnispflichtig.

      Das jetzt auch zu dieser Zeit nicht alle Flüge, wo daraufhin die Aufnahmen auf YouTube & Co. Veröffentlicht wurden, nicht automatisch als Gwerblich bzw. nicht als Sport- und Freizeitgestaltung angesehen werden müssen, möchte ich hier gar nicht mehr eingehen, da zwischenzeitlich irrelevant.

      Diese Unterscheidung gibt es zwar nach wie vor. Jedoch bedürfen nach der neuen „Drohnenverordnung“ vom 7.4.2017, auch UAS nicht mehr unbedingt eine Aufstiegserlaubnis. Mit dieser Verordnung wurden Flugmodelle und UAS bis 5kg Abfluggewicht, in Bezug auf „Erlaubnisfreie Flüge“, gleichgestellt.

      Daher ist in dem eingangns geschilderten Fall (vorrausgesetzt alle anderen Punkte der neuen LuftVO , insbesondere die Verbote nach §21b werden ebenfalls eingehalten) keine Aufstiegserlaubnis erforderlich, sogar dann nicht, wenn er für seine Bilder Geld erhalten würde. Was genau Erlaubnispflichtig ist, steht in der neuen LuftVO im §21a

      gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21a.html