Aktivierungsmeldung: "Unauthorized Source" (Gekauft bei Gearbest)

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Ja, Deine Sicht der Dinge hast Du ja zur Genüge gebetsmühlenartig wiederholt, das musst Du nicht bei jedem neuen Post wieder tun.
    Nichtsdestotrotz findet sich in den Kundendienstbedingungen meines Wissens nirgendwo der Begriff "nicht authorisierte Quelle", und es gibt höchstens den Passus "√ Alle Typen des DJI Kundenservice stehen ausschließlich an designierten DJI Reparaturzentren in der Erwerbsregion bzw. dem Erwerbsland zur Verfügung. DJI kann, nach eigenem Ermessen und gegen eine zusätzliche Gebühr, einen überregionalen Kundenservice zur Verfügung stellen.", der eine Garantie nicht ausschließt, sondern nur besagt, dass sie im Land des Kaufs in Anspruch genommen werden kann (oder ggfs. woanders gegen Mehrkosten).
  • ...Mal abgesehen das nichts von dem was auf (e)Papier steht rechtsverbindlich sein muss. Das steht da nur für leichtgläugige...
    Und die aus dem dji.com sind ich China gekauft :)
    Aber selbst wenn das alles so ist müsste das heissen das man die "chinesische" Garantie hat, was auch immer das bedeutet wenn es was bedeutet.

    Die möglichen Ersparnisse sind aber teilweise so hoch das das trotzdem ein berechenbares und ggf. lohnenswertes Risiko ist.
    Aber jeder ist seines Glückes Schmied und etwas Neid auf dem bei dem die 50% "preisige" Mavic toll funktioniert bzw. Schadenfreude wenn Sie DOA ist nun mal menschlich.

    Schwamm drüber...

    Ender

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  • Das hat mit "gebetsmühlenartig" nichts zu tun sondern das ist halt mal die nackte Wahrheit ! Das leben ist kein Ponyhof und wenn eine Hersteller ein freiwilliges Garantieversprechen abgibt legt er die Regeln fest. Ganz einfach !

    Die Kopter welche über DJI.com gekauft werden unterliegen dem jeweiligen recht der Region in welcher der Käufer wohnt. Bei TT und BG usw. Ist das was anderes.

    Bei nem Preisschnapper ist sowas überlegenswert, aber darum geht es ja hier nicht.
    Gruß,
    Michael

    ...zufriedener Mavic/Spark :-)
  • Garantieversprechen sind stets vom Hersteller freiwillig gewährt und der Hersteller kann diese definieren wie er will (Garantiebedingungen des Herstellers).

    Anders sieht es mit gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer aus, die sich aus europäischem und nationalem Kaufrecht ergeben. Wenn man aber nicht in Europa kauft, dann hat man entweder keine Gewährleistungsansprüche oder, falls es so etwas in dem Land doch gibt, auf dessen Rechtsgrundlage der Kaufvertrag zustande kam, dann muss man seine Rechte dort durchsetzen. Letzteres dürfte in China jeden angemessenen Aufwand übersteigen.

    Meine Entscheidung: Ich kaufe auch weiter solche Dinge brav in Europa. Wer es anders macht, muss sich der Risiken, die er für die Ersparnis eingeht, bewusst und notfalls auch bereit sein, so einen Verlust zu tragen. Ist dann halt Lehrgeld.

    PS. Meckern, wenn einem irgend etwas nicht passt, darf man natürlich immer! ;)