Kenntnisnachweis..ich habe Ihn, wer auch (über DMFV)?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo zusammen,

      ich habe heute aus Spaß den Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVo beim DMFV gemacht. Der Test dauert ca. 15-30 Min. und ist idiotensicher, da er eine unbegrenzte Anzahl von Fehltreffern zulässt. Es geht erst mit der nächsten Frage weiter, wenn an die aktuelle Frage richtig beantwortet hat. Man kann de facto nicht "durchfallen" oder den Test nicht bestehen.

      Eine Registrierung genügt und man kann den Test online absolvieren. Um den (verbindlichen) Nachweis in Form eines PDFs zu erhalten, muss man letztendlich die Gebühr von 26,75 Euro (inkl. MwSt.) bezahlen. Will man nur testen, wie es um seine Kenntnisse bestellt ist, lässt sich der Test, der aus 27 Fragen besteht, auch kostenlos absolvieren.

      Grüße,
      Mac
    • Um Durchfallen oder Bestehen geht es allerdings auch nicht.. Bei der Beantwortung jeder Frage, egal mit wieviel Versuchen, beschäfftigt man sich zwangsläufig mit der jeweiligen Thematik und erlangt die entsprechenden Kenntnisse, das ist der Punkt. Und das wird dann kurz relativ formlos als via PDF bestätigt, was man als Nachweis mitführen kann. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Kennen und verstehen sind 2 Paar Schuh, sowieso bei der ganzen Thematik...

      Jeder Idiot kann Kenntniss erlangen. Erkennen und Verstehn ist halt nochma ne andere Hausnummer.

      Was rüberkam in den Medien war:
      Man braucht einen Führerschein.

      2kg??? Wurde wenn am Rande erwähnt, zumindest in den Berichten die ich gesehen habe.

      Wurde schon 2 mal darauf angesprochen und erklärte:
      > Brauch ich nicht.
      Antwort: Doch, kam im Fernsehen
      > ja, aber erst ab 2kg
      Antwort: ?(

      Aber jetzt ist ja alles „geregelt“...
      Soviele von den „Piloten die Probleme verursachen“ wird es wohl nicht geben, ausserhalb der 2kg Klasse... Hust...
    • DroneFuchs schrieb:

      Soviele von den „Piloten die Probleme verursachen“ wird es wohl nicht geben, ausserhalb der 2kg Klasse... Hust...

      :D

      Für einen "Verständnisnachweis". ;) muss aber auf Verständnis auch geprüft werden. und das wird für UAS ja auch, § 21a: "Der Nachweis wird erbracht durch ... eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle". Aber da wollten sie für den privaten Betrieb von Flugmodellen wohl nicht ran.
      Der Kenntnisnachweis für Flugmodelle nach § 21e ist im Prinzip aber lediglich die (bessere) Alternative zur Grundlagenvermittlung über einen hier oft geforderten Beipackzettel im Karton oder der EInweisung durch den Händler. Um so merkwürdiger ist es daher, dass er erst ab 2 kg erforderlich ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Letzteres hab ich mich auch schon gefragt. Da bleiben doch wieder mindestens 90% der Piloten vom Kenntnisnachweis "verschont" und verpflichtende Beipackzettel gibt's auch keine. Absolut null durchdacht - ein klassischer Schnellschuß ohne Sinn und Verstand.

      Solange ich keinen Kopter über 2kg fliege, schenke ich mir die Gebühren eh. ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Wenn man keinen Kenntnisnachweis oder Drohnenführerschein benötigt, Adobe-Indesign, Corel Draw o.ä. und 'nen brauchbaren Drucker. Damit kann man hervorragende Fake-Dokumente und Urkunden kreieren um damit ggf. nervende Kümmerer zu überzeugen (natürlich nur für diesen Zweck) ;)
    • Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Kenntnisnachweis vom DMFV?
      Ein Freund ist der Meinung, dass sein Zertifikat A1/A3 einschließt. Das würde sich auch mit der Aussage vom DMFV decken:
      Zitat:" Dabei möchte der DMFV mit einem neuen Kompetenznachweis auch den EU-Drohnen-Führerschein A1/A3 abdecken, so dass nicht zwei Nachweise nötig sind."

      dmfv.aero/allgemein/modellfliegen-in-der-kategorie-offen/

      Mich stört an dieser Aussage nur das Wort "möchte". Das klingt nicht gerade rechtsverbindlich.
      In diesem älteren Fred gezeigten Nachweise haben keinen Vermerk A1/A3. Da schließt sich die Frage an, ob aktuell ausgestellte Nachweise das haben, wie das auf den Nachweisen des LBA steht.
    • Der A1/A3 vom LBA entspricht dem EU-weiten A1/A3. Der bisherige Kenntnisnachweis der Verbände gilt eben nur im Verbandsrahmen und auch nur in Deutschland. Der DMFV möchte den Kenntnisnachweis derart erweitern, dass er künftig den europaweiten EU-Kompetenznachweis A1/A3 mit einschließt. So kann man das aber auch auf der von Dir verlinkten Seite des DMFV entnehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Floppyk schrieb:

      …, zumal dann deren Nachweis dann auch nicht als Grundlage für den A2 gilt.
      Wenn es sich dann um einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 handelt, der auch europaweit Gültigkeit hat, dann wird er auch als Grundlage für das EU-Ferpilotenzeugnis A2 anerkannt werden. Der ist jedoch für den Verbandsrahmen gar nicht erforderlich. Nur wenn Du außerhalb diese Verbandsrahmen fliegen möchtest, dann brauchst Du Ihn zum Fliegen in A2.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()