Kenntnisnachweis..ich habe Ihn, wer auch (über DMFV)?

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    • McErebos schrieb:

      Klingt jetzt vielleicht dumm, aber ist das alles was man machen muss?! Nur 25€? Andere Anbieter wollen ja gute 500€ für den Spaß :D
      Man sollte beim DMFV einmal richtig nachfragen, ob dieser 25€-Kenntnisnachweis speziell für Modellflieger (Flächenflieger) gilt, oder auch für Multicopter. In der LuftVO §21b steht u.a.


      § 21b
      Verbotener
      Betrieb von unbemannten
      Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
      (1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen
      und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht
      durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder
      unter deren Aufsicht erfolgt,
      .......
      8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es
      sei denn,
      a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne
      des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
      b) soweit es sich nicht um einen Multicopter <--------------!!!!!
      handelt,
      der Steuerer ist Inhaber einer gültigen
      Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder
      verfügt über eine Bescheinigung entsprechend
      § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2

      Das ist meiner Meinung nach nur der Kenntnisnachweis für Flächenflieger damit diese weiterhin mit ihren großen Seglern auch über 100m hoch fliegen dürfen. So wurden wir Multicopterflieger
      auf genialer Weise vom DMFV dem Herrn Dobrindt "zum Fraß vorgeworfen": Modellflieger dürfen hochfliegen, aber Muticopter bleiben unterhalb 100m (25€-Kenntnisnachweis vorausgesetzt).
    • Kann es schon wenn man einfach nicht möchte.
      Allein mit einer gültigen PPL hat sich das Thema eigentlich ja schon erledigt und ich hätte mir die 25€ und einen vermeintlich sinnfreie Diskussion gespart.

      Abgesehen davon sollte man in meinem Augen gerade dann (mit PPYl-Liz.) auch ein gewisses Maß an Wissen über Luftrecht, Vorschriften und ein Verständnis zu diesen Themen u.ä. annehmen können.

      Aber ich sag ja, wenn man einfach nicht möchte, dann findet man immer was...
    • @Kopter_Ralf

      Flugmodell stht auf der Bescheinigung nicht im Kontext des Wirkungskreis des §21a .
      Überschrift und Inhalt beziehen sich auf §21a, ist doch klar beschrieben. Das sind klare Gesetze für mich, und das ist maßgebend. sonst nix.
      Du solltest Dir die Gesetze ansehen, nicht den Onlie-Kurs tausendmal durchblättern.
      NUR die Gesetze sind maßgebend, sonst gar nichts. Und diese sehe ich eigentlich sehr klar.
      Und nochmal, ob ich oder wer auch immer am Ende recht hat, wird sich kommende Woche sicherlich klären.
      Ich werde mir nicht weiter riesen kostbare Zeit nehmen um mich mit so einem Blödsinn (bezogen auf die Gesamtsituation vom Doofbrindt herbeigebracht) beschäftigen.
      Es gibt verschiedene Meinung schon hier und überall extrem.....ich stelle mir gerade vor wie ein Polizist oder ein Typ vom Ordungsamt bei Vorlage der Nachweise klar und 100% richtig den Nachweis definieren will? :D :D
    • Gerade mal auf Facebook beim DMFV selbst gelesen, und ich habe den Eindruck die wissen selbst über fast gar nix richtig bescheid :S
      Lest mal in den Kommis dort...
      Ich denke das Spiel ist noch komplett offen... ;)
    • Ich hatte gestern die mündliche Zusage von der Luftfahrtbehörde bekommen, das mein spanischer Nachweis hier anerkannt wird. Muss Ihn nur noch übersetzen lassen und einen theoretischen Stundenplan nachweisen.
      Bin dann durch mit dem Thema. :D
      -
      Viele wissen oder vergessen, das der obige Nachweis nur Privat oder für Freizeit gilt.
      Richtig klar geworden ist noch nicht, ob er nun für Kopter + Flächenflieger greift oder nicht; zumindest meine ich das.
    • eigentlich muss man nur den § in der LuftVO lesen:



      §21 LuftVO schrieb:

      § 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

      und dann gleich der folgende Satz: "...Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle"

      alles andere ist § 21d.

      und was Flugmodell und was nicht, steht wiederum im §1 LuftVG und darauf verweist auch die Broschüre vom BMVI (welche ja auch amtlich ist).
      Ja kompliziert und an vielen verschiedenen Stellen, aber so ist das deutsche Recht ;)

      Letztenendes ist es mir auch Humpe wer was hat, ob Leute meinen sie brauchen gar nichts, oder ein Nachweis nach 21e reicht für alles. Verantwortlich ist jeder Pilot und wenn es drauf ankommt wird gesucht (und gefunden), gerade bei dem Thema.

      Und ja ich stimme zu, man hätte es eindeutiger und klarer formulieren sollen.
      Aber hier hat der DMFV ganze arbeitet geleistet und die Copterpiloten als Bauernopfer geliefert und die Politik hat es dankbar angenommen und sich nicht wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt.
      Sonst würde es auch wirklich eine einheitliche Regelung für Deutschland geben und nicht wieder die Verantwortung zu den Luftämtern abgegeben und hier gibts dann auch wieder verschiedene Ansichten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs () aus folgendem Grund: Regeln beachten. Farbe rot nur für die Moderation...

    • Wie auch immer...
      Klass finde ich den Passus im 21e:
      "Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der Erteilung der Bescheinigung fest."


      Da hat der Staat nichtmal Bock hier was festzulegen und die können machen wie die das wollen? :D ;)

      Ich pers. will kein Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richtier in diesem Land sein.
      Kein Wunder warum nach Gesetztelagen hier Falschparker härter bestraft werden wie Kinderschänder und Schwerverbrecher. :cursing:
      Blickt doch keine Sau mehr durch, und jeder kann alles auslegen wie Er will.

    • Du kannst gerne bis Monatg warten, aber ich lese auch schon seit Gestern überall mit. Und überall wird mir immer das Gleiche mitgeteilt.

      Der Kenntnisnachweis nach § 21e gilt nicht für "unbemannte Luftfahrtsysteme" und damit eben auch nicht für gewerbliche Flugvorhaben.


      Dennoch bin ich auf Deine Montagserkenntnis sehr gespannt. Rechtlich etwas Dingfest zu machen ist eh fast unmöglich. Aber wer weiß vielleicht gibt es da ja eine Lücke.
    • Ist ja auch egal, juckt ja keine Sau und letztendlich sieht die Praxis sowieso oft "anders" aus...

      Ich bezweifle das Gerichte oder sonstige Behörden sich ernsthaft mit "Kopterproblemen" beschäftigen werden oder Massen von Anwälten sich mit dem nebensächlichen "Krempel" befassen. Alles grenzlos überschätzt und überbewertet.
      "Medien" halt, nicht nur extern, auch intern... ;)
    • Die "Lücke" könnte im Zweifel noch schlechter für die Copter ausfallen, was ärgerlich wäre.

      Bei 21d haben sie es sich auch einfach gemacht, die Stellen die die Prüfung abnehmen müssen sich die Fragen ausdenken und das LBA muss es abnicken... ein praktischer Nachweis wäre sicher auch sinnvoll. Vielleicht hätte mal gleich eine richtige "PPL-UAS" erschaffen sollen.
    • Sascha3580 schrieb:

      Ich hatte gestern die mündliche Zusage von der Luftfahrtbehörde bekommen, das mein spanischer Nachweis hier anerkannt wird. Muss Ihn nur noch übersetzen lassen und einen theoretischen Stundenplan nachweisen.
      Bin dann durch mit dem Thema. :D
      -
      Viele wissen oder vergessen, das der obige Nachweis nur Privat oder für Freizeit gilt.
      Richtig klar geworden ist noch nicht, ob er nun für Kopter + Flächenflieger greift oder nicht; zumindest meine ich das.
      Also das würde ich jetzt nicht in Frage stellen, denn dass ein Multikopter ein Flugmodell im privaten Sinne ist, darüber lässt sich nur schwer Streiten.(hoffe ich zumindest)
    • dRoNeFuChS schrieb:

      Ich bezweifle das Gerichte oder sonstige Behörden sich ernsthaft mit "Kopterproblemen" beschäftigen werden oder Massen von Anwälten sich mit dem nebensächlichen "Krempel" befassen.
      Eine Beschäftigung wird erst dann stattfinden, wenn es um gegenseitige zivilrechtliche Ansprüche geht, um irgendeinen Versicherungsfall halt. Da es immer mehr Kopter geben wird, werden wir sicher bald mal das "Glück" haben. ;)
    • Raptor2063 schrieb:

      Die "Lücke" könnte im Zweifel noch schlechter für die Copter ausfallen, was ärgerlich wäre.

      Bei 21d haben sie es sich auch einfach gemacht, die Stellen die die Prüfung abnehmen müssen sich die Fragen ausdenken und das LBA muss es abnicken... ein praktischer Nachweis wäre sicher auch sinnvoll. Vielleicht hätte mal gleich eine richtige "PPL-UAS" erschaffen sollen.
      Ist doch eh alles eine ziemlich befristete Übergangslösung, da haben wir jetzt ein Jahr mit zu tun, und in spätestens 2019 geht es europäisch weiter. (Die Europäische Lösung naht ... und folgende)
    • skyscope schrieb:

      Raptor2063 schrieb:

      Die "Lücke" könnte im Zweifel noch schlechter für die Copter ausfallen, was ärgerlich wäre.

      Bei 21d haben sie es sich auch einfach gemacht, die Stellen die die Prüfung abnehmen müssen sich die Fragen ausdenken und das LBA muss es abnicken... ein praktischer Nachweis wäre sicher auch sinnvoll. Vielleicht hätte mal gleich eine richtige "PPL-UAS" erschaffen sollen.
      Ist doch eh alles eine ziemlich befristete Übergangslösung, da haben wir jetzt ein Jahr mit zu tun, und in spätestens 2019 geht es europäisch weiter. (Die Europäische Lösung naht ... und folgende)
      Die Europäischen Gesetze und Lösungen treten immer erst dann Endgültig in Kraft, wenn eine Nationale Lösung ausläuft. Das macht man immer so um die Rechtsicherheit auch weiterhin herzustellen.
      Also wenn die Bescheinigung auf 5 Jahre ausgestellt wurde, wird diese Nationale bestimmt auch 5 Jahre gelten.
    • McErebos schrieb:

      Klingt jetzt vielleicht dumm, aber ist das alles was man machen muss?! Nur 25€? Andere Anbieter wollen ja gute 500€ für den Spaß :D

      Hallo zusammen,
      habe gestern mit dem DMF geredet. Dieser Kenntninachweisnachweis ist nur für Sport- und Freizeitzwecke.
      Der für 500 € ist für die gewerblichen Flieger...

      Hier die Originalantwort von der Geschäftsstelle des DMFV:

      Hallo Herr XXX,
      unser Kenntnisnachweis gilt nur für die private Nutzung von Multicopter. Siehe § 21 e Luftverkehrsordnung.

      Den gewerblichen Kenntnisnachweis stellen sog. "anerkannte Stellen" aus. Diese werden vom Luftfahrt-Bundesamt lizensiert. Unsere Service GmbH hat einen entsprechenden Antrag auf Zulassung gestellt. Sobald dies möglich ist, finden Sie die Informationen unter www.copter.aero

      Mit freundlichen Grüße....
    • MST schrieb:

      Gerade mal auf Facebook beim DMFV selbst gelesen, und ich habe den Eindruck die wissen selbst über fast gar nix richtig bescheid :S
      Lest mal in den Kommis dort...
      Ich denke das Spiel ist noch komplett offen... ;)
      und hast Du immernoch andere Infos wie wir?
      Übrigens dass der DMFV keinen Durchblick hat und gar nix weiß, bezweifle ich doch sehr. ;)
    • Ich habe zwar nur eine Mavic pro, habe den Kenntnis Nachweis dennoch mal erbracht.
      Gewerblich fliege ich nicht und sollte ich mal einen grösseren Kopter fliegen wollen oder die Mavic mit Zusatzakkus überladen ...

      Ne war Spaß, mehr als 1,1Kg. Zusatzgewicht schafft die Mavic glaube ich garnicht, macht zusammen mit dem Eigengewicht keine 2Kg.

      Gruss Hansi

      PS.: Klar, da war ich zu schnell. Beim "DEUTSCHER AERO CLUB" gibt es den Nachweis im Scheckkartenformat

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