McErebos schrieb:
Klingt jetzt vielleicht dumm, aber ist das alles was man machen muss?! Nur 25€? Andere Anbieter wollen ja gute 500€ für den Spaß
§ 21b
Verbotener
Betrieb von unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen
und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht
durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder
unter deren Aufsicht erfolgt,
.......
8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es
sei denn,
a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne
des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter <--------------!!!!!
handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen
Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder
verfügt über eine Bescheinigung entsprechend
§ 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2
Das ist meiner Meinung nach nur der Kenntnisnachweis für Flächenflieger damit diese weiterhin mit ihren großen Seglern auch über 100m hoch fliegen dürfen. So wurden wir Multicopterflieger
auf genialer Weise vom DMFV dem Herrn Dobrindt "zum Fraß vorgeworfen": Modellflieger dürfen hochfliegen, aber Muticopter bleiben unterhalb 100m (25€-Kenntnisnachweis vorausgesetzt).