Sehr geehrte Damen und Herren
Es tut mir leid für Senden Sie so spät Antrag, aber gerade jetzt finde ich heraus, dass ich Sie in Bezug auf meinen Flug und Videoaufzeichnung zu kontaktieren. Ich hoffe, dass Sie Verständnis haben werden, denn das ist ein kleines Projekt für persönliche Bedürfnisse
mit freundlichen grüßen
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Sehr geehrter Herr Vujicic,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Bayerische Schlösserverwaltung ist bezüglich des Einsatzes von Kameradrohnen auf ihrem Verwaltungsgebiet äußerst zurückhaltend. Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz von ferngesteuerten Drohnen, Multikoptern o.ä. für Film- oder Fotoaufnahmen nur in begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig ist, da der Einsatz zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und Sachen, zu einer möglichen Verletzung von Rechten (Persönlichkeitsrechte etc.) und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals führt.
Ein begründeter Ausnahmefall liegt bei Ihren geplanten Aufnahmen leider nicht vor.
Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Öffentlichkeitsarbeit
Liegenschaften
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Schloss Nymphenburg, Eingang 16
80638 München
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Sehr geehrte Damen und Herren
Soviel würde ich gerne verständnisvoll haben, ich möchte sagen, dass ich den Arbeitstag in einer Woche und in den frühen Morgenstunden gewählt habe, um zu fliegen, und für 20min werde ich grün nach Westen sein, ich habe bereits Polizei und Luftam informiert, obwohl meine Drohne ist klein und es gibt keine Notwendigkeit, das zu tun, ich nahm alle notwendigen Bedürfnisse, um das Risiko auf Minimum zu setzen. Ich was alles fair zu sein Und ich möchte gern sagen, dass wir im Internet über dröhnische Aufnahmen von Friedensengel und sogar Marienplatz und anderen Orten finden können. Ich glaube nicht, dass sie alle von BSV zugelassen waren. Und jetzt kann ich nicht fliegen für 20min für keine kommerziellen Bedürfnisse.
mit freundlichen grüßen
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Sehr geehrter Herr Vujicic,
ich verstehe Ihre Enttäuschung, aber der von Ihnen geplante Verwendungszweck „private Aufnahmen“ stellt leider keinen Ausnahmetatbestand dar.
Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
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Es tut mir leid für Senden Sie so spät Antrag, aber gerade jetzt finde ich heraus, dass ich Sie in Bezug auf meinen Flug und Videoaufzeichnung zu kontaktieren. Ich hoffe, dass Sie Verständnis haben werden, denn das ist ein kleines Projekt für persönliche Bedürfnisse
mit freundlichen grüßen
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Sehr geehrter Herr Vujicic,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Bayerische Schlösserverwaltung ist bezüglich des Einsatzes von Kameradrohnen auf ihrem Verwaltungsgebiet äußerst zurückhaltend. Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz von ferngesteuerten Drohnen, Multikoptern o.ä. für Film- oder Fotoaufnahmen nur in begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig ist, da der Einsatz zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und Sachen, zu einer möglichen Verletzung von Rechten (Persönlichkeitsrechte etc.) und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals führt.
Ein begründeter Ausnahmefall liegt bei Ihren geplanten Aufnahmen leider nicht vor.
Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Öffentlichkeitsarbeit
Liegenschaften
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Schloss Nymphenburg, Eingang 16
80638 München
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Sehr geehrte Damen und Herren
Soviel würde ich gerne verständnisvoll haben, ich möchte sagen, dass ich den Arbeitstag in einer Woche und in den frühen Morgenstunden gewählt habe, um zu fliegen, und für 20min werde ich grün nach Westen sein, ich habe bereits Polizei und Luftam informiert, obwohl meine Drohne ist klein und es gibt keine Notwendigkeit, das zu tun, ich nahm alle notwendigen Bedürfnisse, um das Risiko auf Minimum zu setzen. Ich was alles fair zu sein Und ich möchte gern sagen, dass wir im Internet über dröhnische Aufnahmen von Friedensengel und sogar Marienplatz und anderen Orten finden können. Ich glaube nicht, dass sie alle von BSV zugelassen waren. Und jetzt kann ich nicht fliegen für 20min für keine kommerziellen Bedürfnisse.
mit freundlichen grüßen
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Sehr geehrter Herr Vujicic,
ich verstehe Ihre Enttäuschung, aber der von Ihnen geplante Verwendungszweck „private Aufnahmen“ stellt leider keinen Ausnahmetatbestand dar.
Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
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