Aufnahmen bei Dämmerung und rechtliche Frage

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Aufnahmen bei Dämmerung und rechtliche Frage

      Hallo zusammen!

      Bisher war ich eher stiller Mitleser, jedoch bräuchte ich nun ein paar Tipps von euch.

      Meine Mavic besitze ich nun seit 4 Monaten und würde nun von einem Freund gebeten, Fotos in der Abenddämmerung von einem Tuning-Treffen zu schießen, dass von Ihm veranstaltet wird.

      Welche Kameraeinstellungen für wenig Licht in der Dämmerung könnt ihr mir empfehlen?

      Noch eine Frage am Rande, genügt sein O.K. als Vernstalter für die Aufnahmen sowie der Hinweis an die Besucher, dass Aufnahmen gemacht werden oder muss ich noch weitere Genehmigungen einholen?

      Vielen Dank für eure Hilfe!
    • Habe kürzlich einen Flug gestartet, wo es schon eher dunkel war. Irgendwie haben die Fotosensoren nicht mehr die Lage peilen können und meine Mavic ist mir irgendwie durchgegangen, d.h. ich bekam sie, da ich noch wenig Flüge habe, nicht mehr unter Kontrolle und sie ist zum Glück und ohne Schäden nur in eine Hecke geflogen.
      Was ich damit sagen will ist, lasse große Vorsicht walten, wenn es zu dunkel wird.
      Die Frage ist, ob der Veranstalter auch der Eigentümer von der Fläche ist, denn den Eigentümer musst Du fragen. Außerdem musst Du natürlich schauen ob andere Kriterien gegen einen Flug sprechen könnten, z.B. Flugplätze, Hubschrauberlandeplätze, Stromleitungen, Bundes-/Landstraßen, Wasserstraßen, Behörden, Wohngebiete, etc., wo Du überall mindestens bestimmte Mindestabstände, bzw. ggf. extra Genehmigungen brauchst.
      Die Seite map2fly.flynex.de/ kann eine sehr gute Orientierung geben, ist aber nicht endgültig rechtssicher.
      Ich mache mir ggf. von dem Bereich, wo ich fliegen möchte und wo es lt. der Seite möglich ist, mit den angezeigten Auflagen einen Screenshot, drucke den dann aus und nehme ihn mit. Sollte dann mal wer kommen, dann habe ich was in der Hand zum Vorweisen, was der Andere wahrscheinlich nicht mal soeben widerlegen kann.
      Aber diese Situation hatte ich noch nicht, deshalb ist diese Idee natürlich ohne Gewähr.
      Kameraeinstellungen für Video und Foto sind hier sehr gut erklärt:
    • Gem. Drohnenverordnung:

      - für Flüge bei Nacht ist eine Erlaubnis (Aufstiegserlaubnis) erforderlich.

      Jetzt, was ist Nacht?

      Da hab ich mal was gelesen: 30 Minuten vor und nach der Dämmerung

      Also, wenn die Sonne den Horizont berührt noch 30 Minuten
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • jogie63 schrieb:

      Gem. Drohnenverordnung:

      - für Flüge bei Nacht ist eine Erlaubnis (Aufstiegserlaubnis) erforderlich.
      Jogie, dass ist natürlich richtig und es muss von "Testflieger" natürlich auch bedacht werden - zuzüglich noch der evtl. Menschenansammlung!
      Mein "Flug" bei fast Dunkelheit - und in die Hecke - beschränkte sich übrigens auf einen privaten Garten und ca. 2m Höhe ;)