Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll)

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    • Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll)

      Danke für die Info.
      Wenn ich das lese habe ich schon keine Lust mehr, wie fast jedes Jahr nach Österreich zu fahren, da ich Hobby und Urlaub bisher immer verbinden konnte.
      Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann für jeden Österreichurlaub bei dem ich mit meiner Phantom in unbebautem und unbesiedelten Gebiet ein privates Urlaubsvideo machen will, einen neuen Antrag stellen und teuer bezahlen muss?
      Da wäre ja die Regelung in Rheinland-Pfalz mit einer Allgemeinen Aufstiegsgenehmigung wesentlich hobbyfreundlicher.
      Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen?
      Gruß Chris

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rotorcam ()

    • Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll)

      Hat sich erledigt.
      Habe die Betriebsbewilligung beantragt und sie ist heute gekommen.
      Die Mitarbeiter bei Austro Control waren sehr freundlich und kooperativ.
    • rotorcam schrieb:

      Hat sich erledigt.
      Habe die Betriebsbewilligung beantragt und sie ist heute gekommen.
      Die Mitarbeiter bei Austro Control waren sehr freundlich und kooperativ.


      Ich nehme an,es handelt sich hier um die generelle Betriebsbewilligung für das angemeldete Fluggerät.
      Eine Aufstiegsgenehmigung wird meiner Erfahrung nach nur pro Flug ausgestellt und bedeutet weitere Ansuchen und Kosten.

      Oder hat sich zwischenzeitlich etwas an der Vorgangsweise der Austro Control geändert ?

      Interessant wäre noch zu wissen, was du bisher bezahlt hast und für welchen Geltungsbereich und welches Gerät diese Betriebsbewilligung ausgestellt wurde.
    • Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll)

      Ja Du hast Recht Gerhard,
      die Bewilligung bezieht sich auf ein Fluggerät.
      Es ist eine zeitlich befristete Freigabe, da ich in den nächsten Tagen nach Österreich will und eine Jahresbewilligung so kurzfristig nicht zu bekommen war.
      Bisher habe ich noch keine Kostenrechnung bekommen, aber mir wurde am Anfang etwas von 240,- EUR gesagt.
      Der Geltungsbereich bezieht sich auf das ganze Bundesland und da ich Natur- und Landschaftsaufnahmen machen will, auf unbebautes und unbesiedeltes Gebiet.
    • Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll)

      Gerade habe ich die Gebührenrechnung in der Post gehabt.
      Die Kosten für eine auf 14 Tage befristete Betriebsbewilligung belaufen sich auf 325,-EUR incl. Umsatzsteuer.
    • rotorcam schrieb:

      Gerade habe ich die Gebührenrechnung in der Post gehabt.
      Die Kosten für eine auf 14 Tage befristete Betriebsbewilligung belaufen sich auf 325,-EUR incl. Umsatzsteuer.


      Das bestätigt wieder einmal meine Meinung über die Austro Control:

      Reine Abzocke.

      Einen Kopter ohne Kamera darfst du im genau gleichen Bereich (unbewohnt, unbebaut) ohne jegliche Bezahlung und ohne jede Bewilligung als Flugmodell fliegen, solange du die sonstigen Vorschriften, den Luftraum betreffend, einhältst.

      Woraus die Austro Control das Recht ableitet eine "Fotogebühr" einzuheben (und was anderes ist das in diesem Fall nicht), frage ich mich schon lange.

      Ich glaube auch nicht,dass ein derartiger Bescheid (diesen musst du in diesem Fall von der Behörde bekommen haben) einem Einspruch standhält.

      In Österreich wurde im Zuge einer Affäre bezüglich angeblich ungerechtfertigt bezahlter Provisionszahlungen (es gilt die Unschuldsvermutung) der Spruch eines Beteiligten bekannt : "wo war meine Leistung ?" weil er sich angeblich nicht mehr erinnern konnte, wofür die Bezahlung erfolgte.

      Ob sich die Austro Control diese Frage nicht auch stellen sollte ?

      LG

      Gerhard
    • Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll)

      Dass die angesagten 240,-EUR ohne die 20% Umsatzsteuer sind, war mir auch nicht bewusst. Dann hätte ich es sicher bleiben gelassen. Da war das mit 200,-EUR für eine AAG in RLP fast noch preiswert.
      Ich werde aber nächste Woche mal fragen, was eine Jahresbewilligung kostet. Bei den Beträgen kann sich jemand das private Fliegen mit Kamera in Österreich offiziell gar nicht mehr erlauben. Und sind wir mal ehrlich, was ist ein Quadro- oder Multikopter ohne Kamera? Langweilig ! Da das Fliegen selbst damit keine große Herausforderung ist.
    • Ich bin mir noch immer nicht klar darüber, welche Genehmigung du nun erhalten hast.
      Mir wurde von Austro Control erklärt, man würde zwei Dinge benötigen:

      1) Eine generelle Genehmigung auf das Gerät bezogen (genaue Typenprüfung)

      2) Eine Aufstiegsgenehmigung pro Einsatz.

      von 1) hängt auch ab, in welchem Bereich (a,b,c,d) später Aufstiegsgenehmigungen ( wieder mit genauer Orts- und Zeitangabe und Vorhabensbericht einzureichen) erteilt werden.

      Du sprichst jedoch immer von einer befristeten "Freigabe" bzw. nun auch von einer Jahresbewilligung.

      Beides gibt es so laut meinen Informationen nicht.

      Kannst Du das erhaltene Dokument präzisieren ?

      lg

      Gerhard
    • Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll)

      Hallo Gerhard, ja das kann ich.
      Der Antrag auf Betriebsbewilligung von mir gilt für ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1
      Der Geltungsbereich für mich ist Kategorie A und das Einsatzgebiet ist II . (In unbebautem und unbesiedelten Gebiet)
      Da ich bei diesem Antrag für Österreich keine gewerbliche Nutzung beabsichtige (das beschränke ich lieber auf DL), war es sicher einfacher.
      Eine gewerbliche Nutzung ist, so wie ich das verstanden habe, mit einem Quadrokopter nicht möglich, da keine Motor-Ausfallsicherheit wie bei einem Oktokopter gegeben ist.
      Gruß C
    • Danke für die Info Heinz, das ist gut zu wissen.
      Ich überlege schon, ob ich für 2015 eine neue Bewilligung beantragen soll.
      Ob ich allerdings im nächsten Jahr hinkomme weiß ich noch nicht. Dann sind 300,- EUR "für die Katz".