Habe den Newsletter der Austro Control (vertritt in Österreich die Behörde) erhalten:
"Unbemannte Luftfahrzeuge" - Neue Regelungen ab ab 1.1.2014:
Das novellierte Luftfahrtgesetz bietet die rechtliche Grundlage dafür, dass zukünftig auch unbemannte Luftfahrzeuge zum Einsatz kommen können. Ebenso wurden die Bestimmungen für Flugmodelle erweitert.
1. Spielzeug (bis 79 Joule Bewegungsenergie)
bis 30 m Höhe - fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes
2. Flugmodelle (zuständige Behörde Österreichischer AEROCLUB)
Flugmodelle bis 25 kg - dürfen bis zu einer Höhe von 150 m in einem Umkreis von 500 m mit Sichtkontakt verwendet werden, benötigen keine Betriebsbewilligung, der Pilot hat auf einen sicheren Betrieb zu achten.
Flugmodelle ab 25 kg - Dürfen in einem Umkreis von höchstens 500 m mit Sichtkontakt verwendet werdn, erhalten eine Kennzeichnung und werden in eine Kennzeichenliste eingetragen, die beim österreichischen AEROCLUB geführt werden soll. Der Betreiber benötigt eine Betriebsbewilligung des AEROCLUB, der die entsprechenden technischen und betrieblichen Regeln veröffentlichen wird.
Beide Flugmodellkategorien dürfen auf Flugmodellplätzen sowie - unter Beachtung der Vorgaben der Luftverkehrsregeln - auch außerhalb betrieben werden.
Bei beiden Kategorien ist der Betrieb einer Kamera erlaubt, sofern diese ausschließlich der Steuerung des Modells dient. diese Flüge sind zur privaten Freizeitgestaltung und zum Zweck des Fluges selbst zulässig.
3. Unbemannte Luftfahrzeuge (zuständige Behörde Austro Control)
Einleitend ist festzuhalten, dass Austro Control ausschließlich die luftfahrtrechtliche Bewilligung erteilt. Es liegt in der Verantwortung des "Betreibers" alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten (z.B. Datenschutz, Bewilligung zur Betrieb innerhalb Sicherheitszonen, gewerberechtliche Bewilligung, Naturschutz usw.)
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (mit Sichtverbindung):
Diese Luftfahrzeuge bis max. 150 kg dürfen nur mit Sichtkontakt in einem Umkreis von höchstens 500 m bis in einer Höhe von max. 150 m verwendet werden.
Eine Kennzeichnung ist erforderlich. Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1.
Anwendungsgebiet: z.B. Arbeitsflüge und gewerbliche Flüge mit Multikoptern. An diesen Systemen können Kameras montiert sein.
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 (ohne Sichtverbindung)
Hier ist kein Sichtkontakt erforderlich. Diese werden wie Zivilflugzeuge zertifiziert und zugelassen (Erfüllung von Bauvorschriften bzw. Musterprüfung notwendig). Ebenso ist ein Pilotenschein erforderlich. Noch geringe Verbreitung, derzeit lediglich in Erprobung. Außerdem sind dieselben Vorgaben gemäß den Luftverkehrsregeln wie für bestimmte Zivilluftfahrzeuge einzuhalten.
Inhalt der Durchführungsbestimmungen:
Grundsätzlich wird bei der Bewilligung von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 in erster Linie auf das Gefährdungspotential abgestellt werden. Die Bestimmungen unterscheiden zukünftig 4 Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und verschiedene Gewichtsklassen. Insgesamt werden 4 Kategorien von unbemannten Luftfahrzeugen definiert (A-D). Danach richtet sich im Wesentlichen die Strenge der Auflagen. (z.B. Bauvorschriften, Leistungsparameter, Qualifikation des Piloten usw.)
Die Durchführungsbestimmungen sind ab Ende Dezember auf www.austrocontrol.at abrufbar.
Anmerkung von Gerhard_M:
Hier ist schon zu sehen, dass mit unseren "Drohnen "nur als Flugmodell geflogen werden darf.
Klar zu erkennen ist auch, dass Austro Control bei jeder gewerblichen Nutzung (egal wie leicht das Einsatzgerät auch ist) bei den Gebühren mittels Zulassung mitschneiden will. (Für mich als Piloten ist dies nichts Neues, Austro Control ist eine der teuersten Behörden betreffend Verlängerung von Fluglizenzen. Das ist bei uns WESENTLICH teurer als in Deutschland).
Leider hat unser für die Luftfahrt zuständiges Ministerium diese Agenden an die Austro Control GmbH. vergeben und diese versucht natürlich gewinnorientiert zu arbeiten, was eine staatliche Stelle nicht braucht ....
"Unbemannte Luftfahrzeuge" - Neue Regelungen ab ab 1.1.2014:
Das novellierte Luftfahrtgesetz bietet die rechtliche Grundlage dafür, dass zukünftig auch unbemannte Luftfahrzeuge zum Einsatz kommen können. Ebenso wurden die Bestimmungen für Flugmodelle erweitert.
1. Spielzeug (bis 79 Joule Bewegungsenergie)
bis 30 m Höhe - fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes
2. Flugmodelle (zuständige Behörde Österreichischer AEROCLUB)
Flugmodelle bis 25 kg - dürfen bis zu einer Höhe von 150 m in einem Umkreis von 500 m mit Sichtkontakt verwendet werden, benötigen keine Betriebsbewilligung, der Pilot hat auf einen sicheren Betrieb zu achten.
Flugmodelle ab 25 kg - Dürfen in einem Umkreis von höchstens 500 m mit Sichtkontakt verwendet werdn, erhalten eine Kennzeichnung und werden in eine Kennzeichenliste eingetragen, die beim österreichischen AEROCLUB geführt werden soll. Der Betreiber benötigt eine Betriebsbewilligung des AEROCLUB, der die entsprechenden technischen und betrieblichen Regeln veröffentlichen wird.
Beide Flugmodellkategorien dürfen auf Flugmodellplätzen sowie - unter Beachtung der Vorgaben der Luftverkehrsregeln - auch außerhalb betrieben werden.
Bei beiden Kategorien ist der Betrieb einer Kamera erlaubt, sofern diese ausschließlich der Steuerung des Modells dient. diese Flüge sind zur privaten Freizeitgestaltung und zum Zweck des Fluges selbst zulässig.
3. Unbemannte Luftfahrzeuge (zuständige Behörde Austro Control)
Einleitend ist festzuhalten, dass Austro Control ausschließlich die luftfahrtrechtliche Bewilligung erteilt. Es liegt in der Verantwortung des "Betreibers" alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten (z.B. Datenschutz, Bewilligung zur Betrieb innerhalb Sicherheitszonen, gewerberechtliche Bewilligung, Naturschutz usw.)
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (mit Sichtverbindung):
Diese Luftfahrzeuge bis max. 150 kg dürfen nur mit Sichtkontakt in einem Umkreis von höchstens 500 m bis in einer Höhe von max. 150 m verwendet werden.
Eine Kennzeichnung ist erforderlich. Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1.
Anwendungsgebiet: z.B. Arbeitsflüge und gewerbliche Flüge mit Multikoptern. An diesen Systemen können Kameras montiert sein.
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 (ohne Sichtverbindung)
Hier ist kein Sichtkontakt erforderlich. Diese werden wie Zivilflugzeuge zertifiziert und zugelassen (Erfüllung von Bauvorschriften bzw. Musterprüfung notwendig). Ebenso ist ein Pilotenschein erforderlich. Noch geringe Verbreitung, derzeit lediglich in Erprobung. Außerdem sind dieselben Vorgaben gemäß den Luftverkehrsregeln wie für bestimmte Zivilluftfahrzeuge einzuhalten.
Inhalt der Durchführungsbestimmungen:
Grundsätzlich wird bei der Bewilligung von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 in erster Linie auf das Gefährdungspotential abgestellt werden. Die Bestimmungen unterscheiden zukünftig 4 Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und verschiedene Gewichtsklassen. Insgesamt werden 4 Kategorien von unbemannten Luftfahrzeugen definiert (A-D). Danach richtet sich im Wesentlichen die Strenge der Auflagen. (z.B. Bauvorschriften, Leistungsparameter, Qualifikation des Piloten usw.)
Die Durchführungsbestimmungen sind ab Ende Dezember auf www.austrocontrol.at abrufbar.
Anmerkung von Gerhard_M:
Hier ist schon zu sehen, dass mit unseren "Drohnen "nur als Flugmodell geflogen werden darf.
Klar zu erkennen ist auch, dass Austro Control bei jeder gewerblichen Nutzung (egal wie leicht das Einsatzgerät auch ist) bei den Gebühren mittels Zulassung mitschneiden will. (Für mich als Piloten ist dies nichts Neues, Austro Control ist eine der teuersten Behörden betreffend Verlängerung von Fluglizenzen. Das ist bei uns WESENTLICH teurer als in Deutschland).
Leider hat unser für die Luftfahrt zuständiges Ministerium diese Agenden an die Austro Control GmbH. vergeben und diese versucht natürlich gewinnorientiert zu arbeiten, was eine staatliche Stelle nicht braucht ....
Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von Gerhard_M ()