Als Privatmann Bilder einer Firma machen

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Als Privatmann Bilder einer Firma machen

    Hallo Piloten,

    Ich benötige eure Hilfe.

    Was muss ich beachten wenn ich Bilder der Firma machen möchte bei der ich arbeite
    (Ist für die Website der Firma)

    Um gleich dazu zu sagen mein Chef hat mir die Erlaubnis gegeben auf dem Firmengelände zu fliegen ich werde allerdings nicht dafür bezahlt, mache das freiwillig.

    Muss ich den Flug irgendwo anmelden oder sonstiges?
    Kenne mich damit nicht so aus, da ich sonst immer nur aus Spaß fliege.
  • Knobi schrieb:

    Da es zu gewerblichen Zwecke dient, Veröffentlichung der Bilder auf der Homepage, egal ob mit oder ohne Bezahlung, müssen entsprechende Aufstiegsgehmigungen + Versicherung im gewerblichen Bereich abgeschlossen sein.
    Einfach mal die Suchfunktion nutzen, gibt etliche Einträge dazu im Forum

    Das mit der Aufstiegsgenehmigung wird immer wieder erzählt, mittlerweile benötigt man die aber nur wenn man in sensiblen Bereichen fliegt, für die man eine Ausnahmegenehmigung benötigt (z.B. in der Nähe der Polizei).

    Eine gewerbliche Versicherung wird natürlich benötigt.
  • Zwei Möglichkeiten:

    1. Dein Chef hat Dir die generelle Erlaubnis gegeben, öfter auf dem Firmengelände zu fliegen, was Du auch tust. Eine Deiner vielen Aufnahmen nutzt Dein Chef für seine Homepage.
    Kein Problem, weder luftrechtlich, privatrechtlich noch versicherungsrechtlich - sofern Du mit Deiner Privathaftpflicht überhaupt rechtskonform versichert bist (anderes Thema).
    Du musst niemanden vorher benachrichtigen, weder die Polizei noch sonst jemanden. N
    atürlich gilt das nur bei EInhaltung der auch hier geltenden üblichen Vorschriften, Ge- und Verbote gemäß LuftVO (Höhe, Sichtweite, Abstände zu Krankenhäusern usw.), und gilt so auch nur für den Überflug über das Firmengelände und nicht darüber hinaus - dort kann es anders aussehen.

    2. Du fliegst, um die Aufnahmen für Deinen Chef zu machen.
    Dann gilt auch das oben Geschrieben, ausser dass Du auf jeden Fall eine Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung haben musst, die auch gewerbliche Einsätze abdeckt. Deine Drohne ist in diesem Fall kein Flugmodell mehr, sondern ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS), welches entsprechend versicherungspflichtig ist.
  • Ich1204 schrieb:

    Ich habe nur mal gehört das man bei der polizei anrufen sollte und dort Bescheid sagen soll dass man mit der Drohne unterwegs ist damit keine Kosten für einen entstehen falls jemand die Polizei ruft usw.
    Ist da was dran?
    in den früheren kommerziellen Aufstiegsgenehmigungen stand die Auflage, das Ordnungsamt oder die Polizei zu informieren. Je nachdem, wo Du warst, wussten die gar nicht, was Du von denen wolltest. Das ist glücklicherweise vorbei, Du musst nicht mehr anrufen.
  • Hallo,
    Mir geht es ähnlich. Ich will Bilder bzw Videos bei YouTube und Facebook veröffentlichen. Diese zeigen ein Hotel. Diesen Film, will ich kostenlos machen, da dieses Hotel, meiner Familie gehört.
    Ich habe mich jetzt dazu entschieden, über die R+V eine Drohne Versicherung Gewerblich ab zu schließen. Diese soll meine Spark versichern.

    Jetzt habe ich aber noch eine kleine Spielzeugdrohne Visuo XS809HW, muss ich diese ebenfalls versichern? Habe bei der Aachen und Münchner eine Haftpflichtversicherung, mit Drohnen bis 500 G. Die Drohne hat ca 150g.
    Gibt es hier eine Versicherungspflicht bei Drohnen unter 250 g? Habe dies nicht richtig raus bekommen.

    Danke für eure Hilfe.
  • Justyn79 schrieb:

    Hallo,
    Mir geht es ähnlich. Ich will Bilder bzw Videos bei YouTube und Facebook veröffentlichen. Diese zeigen ein Hotel. Diesen Film, will ich kostenlos machen, da dieses Hotel, meiner Familie gehört.
    Ich habe mich jetzt dazu entschieden, über die R+V eine Drohne Versicherung Gewerblich ab zu schließen. Diese soll meine Spark versichern.

    Jetzt habe ich aber noch eine kleine Spielzeugdrohne Visuo XS809HW, muss ich diese ebenfalls versichern? Habe bei der Aachen und Münchner eine Haftpflichtversicherung, mit Drohnen bis 500 G. Die Drohne hat ca 150g.
    Gibt es hier eine Versicherungspflicht bei Drohnen unter 250 g? Habe dies nicht richtig raus bekommen.

    Danke für eure Hilfe.
    Versicherungspflichtig sind alle Kopter, egal wie schwer...
  • Auf die Schnelle mal gegoogelt um mir nicht selbst einen Wolf texten zu müssen. Z.B. die Stiftung Warentest schreibt dazu (sinngemäß):

    Eine privat genutzte Drohne gilt als Flugmodell und gehört rechtlich zur Gattung der Luftfahrzeuge. Nach Paragraf 43 des Luftverkehrsgesetzes müssen Halter von Luftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Halter der Drohne ist in der Regel der Eigentümer des Geräts. Die Versicherungspflicht ist nicht neu, sie gilt bereits seit 2005. Die Versicherungspflicht gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, also auch für eine 100-Gramm-Drohne. Nur wenn die Drohne ausschließlich in geschlossenen Räumen geflogen wird, braucht man keine Versicherung.

    Interessant auch dieser Artikel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), die es gern anders haben wollen, aber noch gilt, dass für alle Drohnen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich ist: gdv.de/2016/12/spielzeug-drohn…cherungspflicht-befreien/

    insofern ist die Aussage im Text drohnen.de/vergleich-quadrocop…lticopter-versicherungen/ nicht richtig und müsste geändert werden, bis vielleicht eine neue Regelung für Drohnen unter 250 Gramm kommen sollte.... (Nur zu Klärung, wir sind dran, aber eine weitere Diskussion in diesem Thread über Versicherungsfragen sollten wir hier nicht anfangen weil OT).

    Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von biber ()

  • So,
    Da ich auf der Suche bin nach einer neuen Versicherung, hier meine zusammen getragen Infos:

    1. in der Haftpflichtversicherung der Aachen Münchener sind angeblich bis 500 g Drohen mit versichert, fragt man aber nach, greift diese Versicherung nicht bei Flügen. Also nichts mit Flughaftpflicht.
    2. ein Drohenflug, den man wie in meinem Fall, über ein Hotel macht und das daraus entstehende Video, ist so lange, keine Zahlung(auch Werbeeinblendungen im Video) bei YouTube erfolgt, privat!

    Habe eben mit dem Gewerbeaufsichtsamt gesprochen, so lange kein Geld an einen fließt, ist es immer privat! Da kann mich dann die Versicherung hinten rum.

    Habe gestern mit der RuV gesprochen, wie die das sehen, ähhhh, ja, ähhh, hmmm. Habe auch unseren Familien Anwalt dazu gefragt, er ist der selben Meinung, ist privat.

    Ich bin ein Privatmann, ich kann ohne Gewerbeanmeldung keine Gewerbliche Versicherung abschließen. Gewerblich ist man, wenn man für was Geld erhält. Sonst könnte ja nach einem Unfall, die RuV sagen, hmm, das war doch privat, hier greift die Versicherung nämlich nicht.

    Also wird die Drohne Privat versichert. :D

    Hoffe ich konnte euch weiter helfen.

    So, jetzt soll jeder machen wie er will.

    Marc
  • Justyn79 schrieb:

    Habe eben mit dem Gewerbeaufsichtsamt gesprochen, so lange kein Geld an einen fließt, ist es immer privat! Da kann mich dann die Versicherung hinten rum.
    1. Es hat weder was damit zu tun, ob man selbst gewerblich tätig ist oder nicht, noch ob Geld fließt. Es geht ausschließlich um den Zweck des jeweiligen Aufstiegs. Der definiert, ob man bei diesem einzelnen Flug ein Flugmodell fliegt oder ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS).
    2. Mit einem Flugmodell reicht eine normale Halter-Haftpflicht (in gaaanz wenigen Ausnahmefällen inkludiert in eine Privathaftpflicht), mit einem unbemannten Luftfahrtsystem benötigt man eine gewerbliche Halter-Haftpflichtversicherung.
    3. Man zeige mir ein Gewerbeaufsichtsamt, das für Luftrecht auskunftsbefugt ist..
    Und definitiv ja, soll mal jeder machen was er will. :)
  • Aber jetzt mal zu Ende gedacht, wie wird denn der Zweck zum Ausdruck gebracht?

    Angenommen, ich finde mein Firmengebäude architektonisch so genial, dass ich privat, zu meinem eigenen Vergnügen, aber natürlich mit Erlaubnis des Chefs (!) in meiner Freizeit einen Flug um und über das Gebäude durchführe.

    Und dann später (ebenfalls: (!)) sieht mein Chef irgendwo auf Youtube oder anderen Kanälen mein Video und findet es so super, dass er mich fragt, ob er es für die Homepage verwenden darf. Was ich ihm als guter und begeisterter Mitarbeiter unentgeltlich (nochmal: (!)) gestatte.

    Wie ist das dann?
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  • Genau. Also so sehe ich das auch. Würde sagen, hier fehlen mir noch die ersten Gerichtsurteile. Daher erst Mal privat. Habe von unserem Rechtsanwalt gesagt bekommen, wenn er sich täuscht, geht es auf sein Kappe.

    Und wie gesagt, ohne das man eine Firma hat eine Gewerbeversicherung abzuschließen, finde ich sehr grenzwertig. Da es, wie z.B. bei der RuV so ist, dass diese keine privaten Flüge mit abdeckt. Und dann? Schließe ich dann noch eine private Versicherung extra ab? Hört mir doch auf. Ich finde das Hotel und die Gegend spitze. Das ist mein Heimatort, daher ist es privat. Wie auch Thomas schreibt.
  • Thomas Le Pew schrieb:

    Aber jetzt mal zu Ende gedacht, wie wird denn der Zweck zum Ausdruck gebracht?

    Angenommen, ich finde mein Firmengebäude architektonisch so genial, dass ich privat, zu meinem eigenen Vergnügen, aber natürlich mit Erlaubnis des Chefs (!) in meiner Freizeit einen Flug um und über das Gebäude durchführe.

    Und dann später (ebenfalls: (!)) sieht mein Chef irgendwo auf Youtube oder anderen Kanälen mein Video und findet es so super, dass er mich fragt, ob er es für die Homepage verwenden darf. Was ich ihm als guter und begeisterter Mitarbeiter unentgeltlich (nochmal: (!)) gestatte.

    Wie ist das dann?
    Bitte zurück auf Los Beitrag #6.


    Justyn79 schrieb:

    Habe von unserem Rechtsanwalt gesagt bekommen, wenn er sich täuscht, geht es auf sein Kappe.
    Dann ist es doch gut, lass es Dir schriftlich geben.
    Es wird den Hotelgast freuen, dass er wenigstens gesichert etwas Geld sieht, wenn Deine Drohne ihm ein Auge ausfliegt, weil ein Proppeler gebrochen ist (Mal ein Worst Case Szenario zur Nachfrage beim Anwalt zur verschuldensunabhängigen Haftung). :) So, jetzt bin ich aber auch raus hier, hatten wir ja alles schon....