Als Privatmann Bilder einer Firma machen

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • skyscope schrieb:

    Bitte zurück auf Los Beitrag #6
    Ja, okay, was darin aber nicht beantwortet wird:

    Thomas Le Pew schrieb:

    wie wird denn der Zweck zum Ausdruck gebracht?
    schriftlich, mündlich, mit nem Tattoo auf dem Po des Erstgeborenen..? Hinterher kann man ja letztlich immer sagen: "War privat, hat dem Chef aber so gut gefallen, dass er das Video haben wollte"
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  • Thomas Le Pew schrieb:

    Hinterher kann man ja letztlich immer sagen: "War privat, hat dem Chef aber so gut gefallen, dass er das Video haben wollte"

    Machen kann man alles, sagen kann man viel, die Frage ist dann letztlich, wie glaubwürdig das ist.

    Spielen wir das doch mal praktisch durch.
    In 99,9% aller Fälle, in denen man eiiiiiiigentlich nicht für sein eigenes Freizeitvergnügen fliegt, sondern weil man eine Aufnahme für wen auch immer machen möchte oder einen sonstigen Zweck ausserhalb des eigentlichen "Freizeit und des Sport"-Zwecks verfolgt, passiert mal rein gar nichts.

    Auch ein Bussgeld - sollte es denn dazu überhaupt kommen, weil man direkt oder im Nachhinein damit konfrontiert wird - ist sehr unwahrscheinlich und selbst wenn, lässt es sich ohne Schaden relativ vernachlässigen. Sollte aber ein Bescheid kommen, dann ist es erst mal so. Dann kann man natürlich Widerspruch einlegen, muss diesen aber begründen, und folgt die Bussgeldstelle den Widerspruchsbegründung nicht, muss man klagen, dann kann man mit einer Stellungnahme wie oben sein Glück versuchen. ;) Aber wie gesagt, gehen wir auf Bussgelder gar nicht ein.

    Der kritische Fall ist der, wenn etwas passiert. Man muss gar nicht schuld sein, nimm einfach an, der Akku gibt einfach so seinen Geist auf oder was auch immer - das Teil kommt runter, idealerweise und sicher auch in den überwiegenden Fällen passiert auch hier nichts, ausser dass man eine neue Drohne benötigt. Aber letztlich auch erst mal kein Problem.

    Kommt es zu Fremdschaden, ist es im besten anzunehmenden Schadensfall nur Sachschaden, im Worst Case ist es aber vielleicht auch Personenschaden. Dann geh mal je nach Ausmass des Sach- oder Personenschadens gepflegt davon aus, dass die Versicherung alle Umstände genaustens bis in den letzten Winkel prüft bzw. prüfen lässt.

    Nebenbei: Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bis zum Ende der Prüfung nicht, denn das muss sie nicht (wenn überhaupt, da Dich persönlich ja keine Schuld trifft, der Akku ist ja ausgefallen)
    . Da Halterhaftpflicht besteht, musst Du aber erst mal direkt aus eigener Tasche zahlen.. Ein saftiges Bussgeld dürfte im Schadensfall ohne vorgeschriebene Versicherung (nach Gefährdungshaftung) oben drauf kommen)

    Du aber hast selbstverständlich eine konforme geeignete Halterhaftpflichtversicherung, die aber nur private "Flugmodell"-EInsätze abdeckt. Dann zahlt die bei o.g. Vorhaben auch erst mal ohne Prüfung (muss sie ja), aber sie prüft hinterher und holt es sich gegebenenfalls von Dir zurück. Dann kannst Du Dich natürlich vor Gericht wehren, ob es so war oder nicht, oder ob Du zum Spass und aus Freizeitvergnügen ein Hotel oder was auch immer gefilmt hast, oder nicht.
    Das kann man Dir dann glauben, oder - und das ist nicht unwahrscheinlich - es auch einfach lassen. Vor allem, wenn ein Gutachter zu einer ungünstigen Erkenntnis gelangt. Dann wären wir beim möglichen Gegengutachten. Bis dahin fallen Anwalts- und Prozesskosten an, die sich nach Streitwert - sprich Schadenshöhe - bemessen. Danach bemisst sich auch, ob überhaupt vor dem Amtsgericht verhandelt wird oder direkt vor dem Landgericht. Davon hängt widerum ab, wie lange Du mit der Sache Spass haben wirst, und so weiter, und so fort.

    Völlig an den Haaren herbeigezogene Fantastereien? Ja, allerdings nur so lange, bis sie eintreffen.
    Alles weitere ist ein Fall für die Wahrscheinlichkeitsrechnung, die man letztlich aber bei jeder Versicherung anstellen kann, um für sich selbst das Risiko abzuwägen, und ob einem eine geeignete Versicherung notwendig erscheint. Solange sie nicht wie in unseren Luftfahrzeug-Fällen sowieso Pflicht ist, weil es nämlich vorwiegend um die Risikominimierung anderer geht. :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Das hast du schön geschrieben. Leider muss man wie ich auch Mal von der Anderen Seite aus gehen. Ich fliege 100% privat, warum sollte ich denn dann eine gewerbliche Versicherung abschließen, also Privatmann!?
    Vor allem, wenn sie bei Privat Flügen nicht greift.

    Ich kann ja auch nach weißen, dass nie Geld fließt, warum auch, ist mein Hobby, dass kostet halt Geld. Das Problem hätte ich ja dann auch mit dem Finanzamt. Die hätten da auch ein Interesse.

    Gruß Marc.

    P.S. ich finde es absolut unverständlich, dass diese ganze hin und her, nicht von einer hören Stelle geklärt wird. Wir als Privatperson machen uns dann Sorgen, ob wir alles richtig machen und versuchen uns korrekt abzusichern. Und die Versicherung reiben sich die Hände, da die Privatperson Versicherungen abschließen, die sie gar nicht benötigen und die vielleicht gar nicht greifen, da sie ja gewerblich sind.

    Also, ich würde erst Mal das ganze hin und her abwarten und schauen wie es in ein, zwei Jahren ist.
    Da gibt es vielleicht auch die ersten Gerichtsurteile.

    Gut Ding will Weile haben.

    Marc
  • Es gibt Neuigkeiten. Habe eben mit der Degenia (R+V) telefoniert. Die sind der Meinung, dass alles was man bei Youtube, bzw. im Internet veröffentlicht automatisch gewerblich ist. Warum das so ist, bleibt aber offen!

    Und weitere, Laut eines netten Herren (zweiter Anruf bei der Aachen und Münchner), sind Drohnen bei denen, doch nach der neuen Regelung Versichert. Warte jetzt auf das Schreiben und berichte.


    Marc

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Justyn79 ()

  • Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe in Industrie und Handwerk sowie diverse dienstleistende Einrichtungen und Betriebe. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

    Auszug aus Wikipedia.

    Interessant ist der Zusatz: ...und auf Dauer....
    cu Jürgen

    Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
  • Unterschiedliche Versicherungen unterschiedliche Aussagen und letztendlich gilt dass, was dann auch eine Versicherung sagt. Aber dann bitte auch schriftlich und nicht bzgl. eines telefonates mit irgendeinem dubiosen Vertreter der nur im Sinn seiner Zeit eine solche Fragen wieder vom Tisch zu haben und seiner Provision und der damit verbundenen „Kunden gerne hörenden Meinung“ antwortet. Die ist absolut nicht wert. Im im Nachgang heißt es dann, „dass haben Sie dann doch falsch verstanden“.

    Aber zurück zum eigentlichen Problem. Wie @skyscope schon ausführte, ist es seit April diesen Jahres einfacher, da eine Aufstiegserlaubnis nicht mehr vom „Zweck des Fluges“ abhängig ist, sondern unabhängig ob Flugmodell oder UAS vom „Einsatzgebiet“ bzw. „Einsatzbereich“. Für alle gilt die neue LuftVO gleichermaßen.

    Und da kommt auch immer der Fehler auf. Es wird im Luftrecht nicht nach „Privat“ oder „Gewerblich“ sondern nach dem „Zweck des Flug“ und somit als Flugmodell oder als UAS. Dabei ist es völlig unerheblich ob dabei Geld fließt oder nicht. Ein gewerblicher Flug ist generell als UAS, aber eben auch viele anderen Ereignisse, die nicht unter den „Zweck der Sport und Freizeitgestaltung“ fällt.

    Aber wie gesagt im Luftrecht werden seit April diesen Jahres alle gleich behandelt. Bei den Versicherungen sieht das anders aus. Unterscheiden die nach Privat und Gewerblich, gilt dass entsprechend. Unterscheiden die nach UAS oder Flugmodell (was vorwiegend der Fall ist) dann ist eben das UAS und alles was nicht zur „Sport- und Freizeitgestalung“ gemacht wird dann auch nicht versichert bzw. muss entsprechend versichert werden.

    Fliegt jetzt jemand direkt zum Zweck, Bilder für seinen Chef und seine Firma zu machen, ist das nicht mehr als Flugmodell zu sehen und muss als UAS versichert werden. Anders sieht es aus, wenn jemand zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung Bilder und Aufnahmen macht, ändert sich der Zweck nicht, auch wenn er die Bilder für andere Zwecke weiter gibt. Ich sage aber auch immer, mam kann dem gesamtumfang der Aufnahmen schon deutlich ansehen, zu welchem Zweck diese gemacht wurden.
  • Oh mein Gott,
    ist das soooo schwer, sich auch als Hobbyflieger mal so ähnlich wie ein Profi verhalten und dazu stehen, dass man vom Chef sowas wie einen "Auftrag" hat.
    Dann dementsprechend ne Versicherung für kommerzielles Fliegen (die meist fälschlicherweise als "gewerblich" bezeichnet wird - sowohl im Gesetz, als auch bei den Versicherungen selbst...) abschließen und den Flug entsprechend planen und durchführen.
    Natürlich vorher den Chef über die anfallenden Kosten informieren und die Begleichnung derselben vereinbaren.

    Wenn schon kein Geld für nen Profi vorhanden ist, sollte man wenigstens die Eier in der Hose haben und zu dem Stehen, was man EIGENTLICH vor hat.

    Aber das seitenlange Geschwätz, samt Suchen einer "Gesetzeslücke", ist echt langsam zum heulen.

    Sorry, das musste mal raus...
  • DroneFuchs schrieb:

    Seit lieb zueinander.

    Ich finde man kann beide Seiten verstehen. Solange die Ausnahme nicht zur Regel wird ist doch alles gut.
    Ich persönlich würde keinem Versicherer die Kohle in den Hals schieben für einen „Auftrag“...
    Bin ich doch (fast) immer ;)

    Und ja, auch ich versuche Kosten zu sparen.

    Aber z.B. Strassenverkehr würde doch auch kaum jemand bei einer korrekten Pflichtversicherung sparen, oder?

    Und ein Mod würde auch kaum "dazu auffordern"...
  • Versicherung bei der R+V gewerblich ist abgeschlossen. Mein freier Versicherungsmarkler, meinte die sind so bescheuert, die Versicherungen. Dass fängt schon da an, ein Privatmann kann die Versicherung nicht ab setzten, eine Firma schon.

    Jetzt warte ich noch auf das Schreiben meiner Privathaftpflicht. Mal gespannt was da drin steht.

    Marc.

    P.S. Hoffe Ihr seit jetzt alle zufrieden.

    P.P.S. Eigentlich kann man die private Drohen HP gleich in die Tonne treten. Wer macht den Aufnahmen nur für seinen PC? Aber eins ist sicher, hier werden noch eine Reihe verschiedener Gerichtsurteile kommen, dass ist ab zu sehen. Ich mach ja meine Videos auch zum Spaß und nicht für Geld!
  • Ich finds recht gelungen.

    Aber mal ehrlich: hast Du die Drohne echt von draussen nach drinnen geflogen, oder hattest Du sie da in der Hand?
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  • Beides Mal nein. Wie man im Video sehen kann, leider, steigt die Drohne beim gerade aus fliegen auf dieser Straße an. Warum habe ich leider nicht raus bekommen, war aber reproduzierbar. Daher bin ich bis vor die Tür geflogen und ab da hat dann die Sony Kamera übernommen. Habe mir jetzt noch ein Gimbal für das Handy besorgt, damit ich später sollche Aufnahmen mit der Hand drehen kann, ohne einen Schnitt dazwischen. War aber auch geniales Wetter an diesem Tag.

    Marc.