Feuerwerk Hannover Herrenhäuser Gärten

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  • hi Hero,

    klasse Aufnahmen. Idee fürs nächste Feuerwerk: Sound und KABUM mit Mikro vom Boden aus aufnehmen. Im Schnitt mal die Musik lauter und mal das KABUM. Bei der Hälfte des Films hab ich dann vorgezappt zum Finale. Etwas näher ran oder Ausschnittsvergrößerung in der 4k-Aufnahme wäre schön gewesen. Statt dem hin und her Schwenken, hätte man auch mit mehreren Kameras an verschiedenen Standorten arbeiten können. z.B. eine zweite Drohne oder auch eine Bodenkamera.

    Gruß,
    Ralf.
  • Ich hab nur knapp bis zur Mitte "geschafft".

    Wenn schon "Kameraschwenks" dann laaangsam und "smooth" und auch nicht so häufig und "unmotiviert".
    Ansonsten hat Ralf genug Tipps geschrieben.

    Bekommt man bei Euch "einfach" eine Genehmigung für Nachtflüge in der Nähe von Menschenmengen, oder zieht sich das... ?
    Wie lange vorher habt Ihr die Planung begonnen und die Anträge gestellt?

    Danke fürs Zeigen des klasse Feuerwerks in sehr schöner Umgebung, diese Gärten muss ich mir nochmal ansehen.
  • Also in MV hatte ich 4 Monate Vorlauf.
    1. Veranstalter fragen
    2. Grundstücksbesitzer fragen
    3. Ortsbesichtigung bei Tag und Probeaufnahmen gemacht
    4 Antrag Bundesluftfahrtamt, hier unter
    Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
    Mecklenburg-Vorpommern
    Referat 210
    Schloßstraße 6 – 8
    19053 Schwerin
    Telefon: 0385 588-8272
    Telefax: 0385 588-8022
    Kopter mit Nachtflugbeleuchtung ausgerüstet, Kollisionsblitzer und Rot/Grün Posilichter nach Vorlage aus dem Netz
    Vordere rote Posilampen abgeklebt, habe aber gelesen, das kann man mit Software DJI GO 4 abstellen. Ist sonst im Video zu sehen
    5. 2 große LED Blitzer zur Orientierung unter Landegestell befestigt ungefähr 45 Grad geneigt. Sollte der Kopter mal nicht zu sehen sein bei der Rückholung, einfach langsam drehen, irgendwann blitzt es.
    6. Antrag ausgefüllt, 50,00 € berappt.
    Information an das Ordnungsamt mit GoggleMaps Aufzeichnung,
    Einzeichnen der Standorte der 4 Feuerwerker,
    Einzeichnen der Sitz-u. Stehplätze der Menschen,
    unser Standort und Entfernung
    Alles auf Automatik lassen, manuelle Einstellungen funktionierten nicht, entweder zu hell oder zu dunkel
    Sehr aufwendig mit Genehmigungen, aber, werdet ihr ohne erwischt oder noch schlimmer, es passiert was, habt ihr keinen (!!!) Versicherungsschutz.
    Ihr bezahlt also selbst für jede abgesägte Nase oder herausgepicktes Auge. Also lasst das. Hört sich umständlich an, aber es muss sein.
    Und hier das Ergebnis:

  • Hi,

    letztes Jahr haben es mehrere Drohnenpiloten hier in Hannover in die Nachrichten geschafft, weil sie das Feuerwerk "in erheblichem Maße gestört haben". Mal so als Moralapostel-Nebensatz zu eigentlich tollen Aufnahmen.

    Dazu:

    neuepresse.de/Hannover/Meine-S…ndet-nach-Drohnensuendern

    wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/hannoveraner-sarg.jpg


    dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…%20der%20DFS/hannover.pdf


    Herrenhausen ist ohne Genehmigung NFZ.
  • Ich komme selber aus Hannover und kenne mich gut in der Umgebung aus.

    Leider hättest du dort ohne eine Genehmigung nicht fliegen dürfen.

    Du befindest dich noch in der NoFly-Zone vom Klinikum Nordstadt in Hannover. Diese Zone erstreckt sich zwei Kilometer um den Landeplatz des Rettungshelikopters und erfasst somit die Herrenhäuser Gärten.

    Außerdem sind auch für Nachtflüge entsprechende Regelungen zu treffen.

    In dem Video sieht es so aus als würdest du mehr als 50 Meter über dem Boden fliegen. Auch hier solltest du unbedingt die Kontrollzone vom Airport Hannover beachten. Die Kontrollzone erstreckt sich über viele Teile von Hannover. In dieser Zone darf grundsätzlich nur in einer Höhe von bis zu 50 Metern geflogen werden.
    Wobei diese Tatsache in diesem Fall eh irrelevant ist, da hier eine komplette NFZ gilt.
    Hier findest du eine Karte mit der Kontrollzone vom Flughafen
    dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…%20der%20DFS/hannover.pdf

    Ich hoffe wirklich, dass du eine Aufstiegserlaubnis für diesen Flug hattest...

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  • Leute, fragt doch einfach erstmal beim Ersteller des Videos nach, bevor Ihr mit irgendwelchen Unterstellungen ankommt!
    Wer dort fliegt und
    1. in einem CTR eines Verkehrsflughafens
    2. im Radius eines Klinikums-Helipads
    3. bei Nacht
    unterwegs ist, der dürfte sich entsprechende Gedanken gemacht und Freigaben angefragt haben.
    Setzt das einfach mal voraus! Ansonsten könnt Ihr ihn ja auch per PN/Konversation anschreiben.
    Danke!
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Hallo @Diet,

    ich bin jetzt erst seit einem guten halben Jahr hier im Forum und habe jetzt schon zwei "Fällen" mitbekommen wie die Community gemeinsam den Piloten auf gewisse gesetzliche Regelungen hingewiesen hat, die in dem Foto/Video nicht berücksichtigt wurden.
    Also scheint es für mich, als gebe es genug Piloten, die sich noch intensiver mit der Thematik beschäftigen sollten.
    Dementsprechend kommt es mir so vor als wären wir alle dafür verantwortlich Aufklärungsarbeit zu leisten.

    Ich habe mich entschieden hier einen öffentlichen Beitrag zu verfassen, da meine eigenen Aussagen natürlich auch Fehler enthalten können. Möglicherweise liege ich ja komplett daneben mit meiner Einschätzung. Dann wäre ich Jedem dankbar, der mich darauf hinweist. Zusätzlich bekommt der Ersteller des Videos mit, dass ich etwas falsch vermittelt habe.

    Aber vielen Dank für deinen Einwand. Ich muss auf jeden Fall zugeben, dass ich dem Piloten ein Fehlverhalten unterstellt habe.
    Ich hoffe aber sehr, dass ich einfach falsch mit meiner Behauptung liege.

    Positiver Effekt von meinen Beitrag ist der Folgende: Sollte gerade ein Drohnen-Neuling ohne dieses Wissen auf diesen Thread stoßen, kann er automatisch noch etwas lernen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von spicy ()

  • Es geht darum, dass nicht jeder Luftaufnahme-Thread in eine rechtliche Grundsatzdiskussion ausartet. Ein einmaliger und kurzer Hinweis von einem Mitglied ist OK, wenn die rechtliche Dimension fraglich ist, weil auch der Threadersteller keine Angaben gemacht hat, ob Genehmigungen vorlagen. Ansonsten sind aber jegliche Ausführungen im Rechtsbereich zu führen, respektive darauf zu verweisen, denn so ziemlich alles wurde schon mal ausgeführt.

    Und nun bitte zurück zum Thema.


    -- Geschlossen --



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