Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO - Anbieter, Erfahrungen, Empfehlungen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO - Anbieter, Erfahrungen, Empfehlungen?

      Moin Moin Allerseits
      Suche einen guten Anbieter für Schulung nach §21D (gewerblicher Kopterschein).
      Am liebsten in Berlin aber meinetwegen auch etwas weiter weg.
      Sind die Schulungen standardisiert (Dauer / Stundenzahl / Inhalt / Kosten) oder kocht da jeder sein eigenes Süppchen?

      Folgende Anbieter kommen für mich hinsichtlich der Entfernung in Frage.
      Hat jemand Erfahrungen mit diesen Anbietern?


      DE.AST.002 ArrowTec GmbH Motardstraße 35
      13629 Berlin-Spandau

      DE.AST.006 Luftprofile GmbH Wandsbeker Königstraße 66
      22041 Hamburg

      DE.AST.012 Kopter-Profi GmbH Hauptstraße 23
      38539 Müden

      DE.AST.016 A.Scholz-Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik Seilerstr. 15b
      30171 Hannover

      DE.AST.019 Cesare Piro Burgdorferstraße 2
      30938 Burgwedel

      DE.AST.022 Klaus Dannöhl Lammer Heide 173
      38116 Braunschweig

      Gruß Axel
    • Hallo zusammen,
      Habe mit Globe Flight bisher gute Erfahrungen gemacht aber einen Kurs habe ich bei dene noch nicht gemacht.

      Hier die Auflistung von Globe Flight:
      • nur Prüfung (90 min): 139€
      • Prüfung + Theorie (1 Tag): 399€
      • Prüfung + Theorie + Praxis (1,5 Tage): 699€
      Link: Globe Flight

      Ist in der Nähe von Regensburg und somit nicht ganz bei dir im Norden aber vielleicht hilft dir die Preise und dem Umfang um mal eine Referenz zu haben.

      Hinweis: DE.AST.015
    • Axel Lauer schrieb:

      Moin Moin Allerseits
      Suche einen guten Anbieter für Schulung nach §21D (gewerblicher Kopterschein).
      Am liebsten in Berlin aber meinetwegen auch etwas weiter weg.
      Sind die Schulungen standardisiert (Dauer / Stundenzahl / Inhalt / Kosten) oder kocht da jeder sein eigenes Süppchen?

      Folgende Anbieter kommen für mich hinsichtlich der Entfernung in Frage.
      Hat jemand Erfahrungen mit diesen Anbietern?


      DE.AST.002 ArrowTec GmbH Motardstraße 35
      13629 Berlin-Spandau

      DE.AST.006 Luftprofile GmbH Wandsbeker Königstraße 66
      22041 Hamburg

      DE.AST.012 Kopter-Profi GmbH Hauptstraße 23
      38539 Müden

      DE.AST.016 A.Scholz-Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik Seilerstr. 15b
      30171 Hannover

      DE.AST.019 Cesare Piro Burgdorferstraße 2
      30938 Burgwedel

      DE.AST.022 Klaus Dannöhl Lammer Heide 173
      38116 Braunschweig

      Gruß Axel
      Hallo Axel,
      ich habe die Schulung und anschließender Prüfung bei der Kopterzentrale Hannover gemacht. Wir waren an dem Termin 7 Personen. Es war eine nette Atmosphäre und es wurden alle, für die Prüfung wichtigen Themen durchgesprochen. Es gab dann bei der Prüfung 7 Prüfungsbögen mit unterschiedlichen Fragen (abschreiben war somit zwecklos). Die Bögen wurden gleich danach ausgewertet. Man konnte sich dabei 5 Fehler leisten.
      UND ALLE haben bestanden.
      Also alles in Allem war es ein Tag, der in netter Atmosphäre und mit dem wichtigen Erfolg für ALLe endete!
      Schönen Gruß

      Harald

      Kenntnisnachweis nach § 21a (Nr. 3) LuftVO
    • Abgpeter schrieb:

      Ja diesen Nachweis kann man zwar machen, aber er ist wirklich ein Witz! Durchfallen kann man überhaupt nicht, auch wenn mann bewust ersteinmal alle Fragen falsch beantwortet.
      Außerdem wird dieser Kenntnisnachweis bei Behörden nicht anerkannt.
      Wer also einen wirklich anerkannten Nachweis (Luftfahrt-Bundesamt) benötigt, der kann dies nur bei den anerkannten Stellen machen.
      Schönen Gruß

      Harald

      Kenntnisnachweis nach § 21a (Nr. 3) LuftVO
    • Das eine hat mit dem anderen auch absolut nichts zu tun, bis auf die teilweise ähnlichen Inhalte - siehe Beitrag #5.
      Beim Modellflug-Kenntnisnachweis geht's tatsächlich darum, daß man die Inhalte zur Kenntnis genommen, also wenigstens mal gehört/gelesen hat. Das ist eher ein "Frage-Antwort-Spiel", für das man sich am Ende einen "Nachweis" für 25€ + MwSt ausdrucken darf.

      @hs-schn: was hast Du bezahlt für Schulung und Prüfung?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Diet ()

    • Christophs007 schrieb:

      Abgpeter schrieb:

      Hallo Abgpeter,Der Fragesteller sucht nach dem 21d und nicht nach den 21e. Bei 21e ist der Preis immer gleich um die 27€ aber beim 21d gibt es preislich Unterschiede. Zudem muss man bei diesem 75% richtig haben und kann nicht nachbessern wie beim 21e (online).

      Gruß
      Christophs007
      Aja, danke, hatte ich total übersehen.



      @hs-schn

      hs-schn schrieb:

      Abgpeter schrieb:

      Ja diesen Nachweis kann man zwar machen, aber er ist wirklich ein Witz! Durchfallen kann man überhaupt nicht, auch wenn mann bewust ersteinmal alle Fragen falsch beantwortet.Außerdem wird dieser Kenntnisnachweis bei Behörden nicht anerkannt.
      Wer also einen wirklich anerkannten Nachweis (Luftfahrt-Bundesamt) benötigt, der kann dies nur bei den anerkannten Stellen machen.
      Warum sollte das ein Witz sein, bei dem Nachweis wird mir mehr wissen vermittelt als wenn ich, mal ganz vereinfacht gesagt, einen Kopter unter 2kg kaufe und damit einfach drauf los fliege.
      Oder ich an meinem Yuneec einfach das RS Modul demontiere und damit unter 2kg komme.
      Zumindest findet man beim BMVI noch immer die Ausnahme auf deren Seite.
      Genau darüber bin ich ja auf die Idee gekommen.
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/L…df?__blob=publicationFile
      Warum sollte er nicht von den Behörden anerkannt werden, wo steht das? Auf Grundlage von was?
      Ich finde das ziemlich dreist was du hier schreibst.
    • Diet schrieb:

      Das eine hat mit dem anderen auch absolut nichts zu tun, bis auf die teilweise ähnlichen Inhalte - siehe Beitrag #5.
      Beim Modellflug-Kenntnisnachweis geht's tatsächlich darum, daß man die Inhalte zur Kenntnis genommen, also wenigstens mal gehört/gelesen hat. Das ist eher ein "Frage-Antwort-Spiel", für das man sich am Ende einen "Nachweis" für 25€ + MwSt ausdrucken darf.

      @hs-schn: was hast Du bezahlt für Schulung und Prüfung?
      Die Schulung und Prüfung hat 390 Euro + Mwst gekostet. Wenn man aber schon vorher einen Kenntnisnachweis bei der Kopterzentrale absolviert hatte, dann bekommt man 10% Rabatt.
      Schönen Gruß

      Harald

      Kenntnisnachweis nach § 21a (Nr. 3) LuftVO
    • Diet schrieb:

      Das eine hat mit dem anderen auch absolut nichts zu tun, bis auf die teilweise ähnlichen Inhalte - siehe Beitrag #5.
      Beim Modellflug-Kenntnisnachweis geht's tatsächlich darum, daß man die Inhalte zur Kenntnis genommen, also wenigstens mal gehört/gelesen hat. Das ist eher ein "Frage-Antwort-Spiel", für das man sich am Ende einen "Nachweis" für 25€ + MwSt ausdrucken darf.

      @hs-schn: was hast Du bezahlt für Schulung und Prüfung?
      Übrigends der Kenntnissnachweis beim DMFV ist trotzdem ein Witz. Du must ja nicht die Fragen und Antworten zur Kenntnis nehmen. Einfach bei jeder Frage auf eine der Antworten klicken bis es passt und dann weiter.
      Das hat meiner Meinung nach nichts mit dem zur Kenntniss nehmen der Thematik zu tun.
      Schönen Gruß

      Harald

      Kenntnisnachweis nach § 21a (Nr. 3) LuftVO
    • Es erfüllt aber die rechtlichen Vorgaben, ob dir das nun passt oder nicht.
      Naja, zumindest lässt du den Teil:

      hs-schn schrieb:

      Außerdem wird dieser Kenntnisnachweis bei Behörden nicht anerkannt.
      Wer also einen wirklich anerkannten Nachweis (Luftfahrt-Bundesamt) benötigt, der kann dies nur bei den anerkannten Stellen machen.
      jetzt weg. :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NonameX () aus folgendem Grund: RSK

    • Ich hab den Kenntnisnachweis beim DAeC erworben und fand das ganz interessant, obwohl ich im Grunde alles schon vorher wußte. Aber das Kärtchen kann trotzdem manchmal Eindruck schinden. Es hat halt was "Offizielles" :D

      Aber wir schweifen ab. Hier ging's ja ursprünglich um die Bescheinigung nach LuftVO § 21d ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Abgpeter schrieb:

      Es erfüllt aber die rechtlichen Vorgaben, ob dir das nun passt oder nicht.
      Naja, zumindest lässt du den Teil:

      hs-schn schrieb:

      Außerdem wird dieser Kenntnisnachweis bei Behörden nicht anerkannt.
      Wer also einen wirklich anerkannten Nachweis (Luftfahrt-Bundesamt) benötigt, der kann dies nur bei den anerkannten Stellen machen.
      jetzt weg. :thumbsup:
      Luftfahrtbehörde Niedersachsen verlangt für Sondererlaubnis nach §21b (Bundesfernstr./-Wasserstraßen, Wohngrundstücke usw.) Kenntnisnachweis nach §21d, selbst für Kopter unter 2KG.
    • flexim schrieb:

      Luftfahrtbehörde Niedersachsen verlangt für Sondererlaubnis nach §21b (Bundesfernstr./-Wasserstraßen, Wohngrundstücke usw.) Kenntnisnachweis nach §21d, selbst für Kopter unter 2KG.
      Soviel ich weiß, ist für diese Bescheinigung die Gewichtsgrenze von 2kg nicht relevant.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • flexim schrieb:

      Für welche "Bescheinigung" ist die Gewichtsgrenze von 2kg nicht relevant??
      Ok - ich schrieb "soviel ich weiß" und hab' mich gerade nochmal schlau(er) gemacht. Da war ich wohl einer Fehlinformation aufgesessen.
      Ich war der Meinung, daß die Gewichtsgrenze bei der Bescheinigung nach §21b nicht relevant sei, genauer gesagt, daß man die Bescheinigung unabhängig vom Gewicht benötigt, sobald man ein UAV fliegt.
      Hier gibt's ne schöne Übersicht dazu.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Hallo Allerseits
      vielen Dank für die vielen Infos.... ich denke ich versuchs mal in Hannover.

      Aber ehrlich gesagt bin ich inzwischen verwirrter als vorher und das selbst die Behörden nicht recht wissen was Sache ist macht mich ehrlich gesagt nicht zuversichtlicher (ich hatte über diverse Dinge knapp 60 Minuten mit einer Dame vom "brandenburgischen Luftschutz" telefoniert.)

      Vielleicht kann ja hier nochmal jemand zur Klärung beitragen.

      Braucht man bei einem Gesamtgewicht von unter 2 KG einen Kenntnisnachweis?
      Bei dem Gespräch mit oben zitierter Behörde hiess es: "Wenn Sie gewerblich fliegen ist das Gewicht vollkommen egal. Sie benötigen IMMER einen Kenntnisnachweis nach 21D."

      Wenn ich mir aber das hier durchlese hört es sich an als wenn man einen 21D nur dann braucht wenn man über 2KG liegt:
      Hierdurch wird ab dem 01. Oktober 2017 für alle Nutzer von Flugmodellen/unbemannten Luftfahrtgeräten/Drohnen mit mehr als 2 kg Abfluggewicht ein Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein zur Pflicht.
      kopter-schulung.de/unterschiede-gewerblich-und-privat/
      (Übrigens, Kopter-Schulung: Rechte Maustaste blockieren ist echt Nutzerunfreundlich.....! Pfui!
      Wie man sowas umgeht: praxistipps.chip.de/javascript…en-so-funktionierts_12128)

      Hat hier jemand vielleicht mal eine Meinung? Oder zwei ;)

      Gruß Axel (Tiefflieger)
    • Hallo @Axel Lauer: Solange Du nach den Regeln der LuftVO Abschnitt 5a fliegst benötigst Du für viele Flüge auch keinen Kenntnissnachweis nach §21d.

      Die LuftVO kennt i.a.R. (abgesehen von diesem Kenntnissnachweis) auch keine Unterscheidung zwischen Flugmodell (fliegen zu Sport- und Freizeitzwecken) und UAS (fliegen zu anderen Anlässen u.a. gewerblicher Hintergrund).

      In §21a ist beschrieben, welche Flüge genehmigungspflichtig sind. U.a. steht hier in Absatz (4), dass man für Fluggeräte mit einem Abfluggewicht mit mehr als 2kg einen Kenntnissnachweis benötigt. Das gilt sowohl für Flugmodelle wie auch für UAS.

      In §21b steht drin, was alles Verboten ist. In Absatz (8) steht z.B. auch, dass für Flüge über 100 m ebenfalls ein Kenntnissnachweis benötigt wird. Aber Achtung, „Multikopter“ sind in der Freigabe für Flüge oberhalb 100 m mit Kenntnissnachweis, explizit ausgenommen.

      Halte ich mich also an die Verbote nach §21b Absatz (1) und fliege mit einem Multikopter unter 2 kg, dann benötigt man keinen Kenntnissnachweis und auch keine Erlaubnis.

      Willst Du jetzt eines dieser Verbote nach §21b Absatz (1) umgehen, kannst Du nach §21b Absatz (3) eine Erlaubnis bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen. Je nach Bundesland kann dann auch ein Kenntnissnachweis verlangt werden.

      Benötigst Du dann einen Kenntnissnachweis, dann, und erst dann, wird nach Flugmodell und UAS unterschieden. Für ein Flugmodell genügt ein Kenntnissnachweis nach §21e der durch Luftsportverbände nach Einweisung für knapp 30,- € auch Online erlangt werden kann. Fliegst Du aber mit einen Gewerblichen hintergrund als UAS und benötigst auch einen Kenntnissnachweis, dann muss dieser bei einer nach §21d anerkannten Stelle gemacht werden und kostet i.a.R. deutlich mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Hallo Quadle
      Danke für die ausführliche Beschreibung.
      So hatte ich das ursprünglich auch mal verstanden....... und dann hab ich mit der Behörde telefoniert.
      Das hätte ich wohl mal lieber lassen sollen.... ;)

      Wie auch immer ......dann kann ich also mit meinen kleinen DJIs fliegen (wenn sie nicht wiedermal runterfallen) und mach dann im neuen Jahr irgendwann in Ruhe mal den 21D (kann ja nicht schaden ihn zu haben)

      Gruß & schönes WE
      Axel