Naja, ehrt mich - aber bei Probs mit meiner Bebop komm ich mir oft wie ein Säugling vor !
Man kann auch sagen dass ich dann URALT aussehe
Man kann auch sagen dass ich dann URALT aussehe
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
klausur schrieb:
Man kann auch sagen dass ich dann URALT aussehe
RC-Role schrieb:
Was denkt ihr?
Sollte man seinen Kenntnisnachweis im hohen Alter (freiwillig?) zurückgeben und wenn ja wann?
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