Ich verstehe es durchaus, dass es mehr als ärgerlich ist, wenn man wegen der teilweise willkürlichen oder übertriebenen weil kreisrunden Restricted Areas ein Problem mit seinem jeweiligen Fluggebiet hat. Dennoch bleibt der Weg, bei DJI um eine dauerhafte Aufhebung dieser jeweiligen RA wegen dieser legitimen Begründung anzufragen. Hast Du das mal gemacht?
Und es ist eben keine zugesicherte Eigenschaft, dass der Copter überall dort fliegt, wo man es gerade will. Zugesicherte Eigenschaft heisst, es ist ausdrücklich verbindlich vereinbart, und das ist es nicht.
Theoretisch kann eine Eigenschaft auch stillschweigend zugesichert sein, dabei reicht die bloße Beschreibung der Kaufsache aber nicht aus (Website etc.). Maßgebend ist , wie man als Käufer eine betreffende Aussage des Verkäufers verstehen durfte. Eine Zusicherung ist dann anzunehmen, wenn aus Sicht des Käufers der Wille des Verkäufers erkennbar wird, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen. Ob das hier in diesem Fall der NFZs schlüssig anzunehmen ist, kann nun der gerichtlich klären lassen, der viel Zeit, Energie und Geld mitbring - Ausgang tendenziell doch ziemlich negativ.
Kurzum: Sperrung des erlaubtem Fluggebiets durch eine DJI-NFZ ist sehr ärgerlich, ja, aber eben kein hinreichender Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Bleibt gegebenenfalls nur, die Drohne zu verkaufen und sich was anderes zuzulegen, oder es eben ganz sein zu lassen.
Und es ist eben keine zugesicherte Eigenschaft, dass der Copter überall dort fliegt, wo man es gerade will. Zugesicherte Eigenschaft heisst, es ist ausdrücklich verbindlich vereinbart, und das ist es nicht.
Theoretisch kann eine Eigenschaft auch stillschweigend zugesichert sein, dabei reicht die bloße Beschreibung der Kaufsache aber nicht aus (Website etc.). Maßgebend ist , wie man als Käufer eine betreffende Aussage des Verkäufers verstehen durfte. Eine Zusicherung ist dann anzunehmen, wenn aus Sicht des Käufers der Wille des Verkäufers erkennbar wird, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen. Ob das hier in diesem Fall der NFZs schlüssig anzunehmen ist, kann nun der gerichtlich klären lassen, der viel Zeit, Energie und Geld mitbring - Ausgang tendenziell doch ziemlich negativ.
Kurzum: Sperrung des erlaubtem Fluggebiets durch eine DJI-NFZ ist sehr ärgerlich, ja, aber eben kein hinreichender Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Bleibt gegebenenfalls nur, die Drohne zu verkaufen und sich was anderes zuzulegen, oder es eben ganz sein zu lassen.
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