Geo System ausschalten (Flugsverbotzone)?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Geo System ausschalten (Flugsverbotzone)?

      Hallo zusammen,
      ich habe ein Problem mit dem Ausschalten des Geo Systems. Ich wollte gestern am Weiher ein paar schöne Aufnahmen machen, konnte aber in der Flugsverbotzone nicht abheben. Vor dem Update der App konnte ich das Geo System ausschalten und dann doch fliegen. Jetzt habe ich aber keinen Ausschalter gefunden.Hat jemand von euch damit Erfahrung?
      Danke Jonathan
    • Hallo Jonathan,

      soviel ich weiß, geht das nur noch über das Entsperren von no-fly-zones in der App. Rechts oben auf die drei Striche tippen, dann "No-fly Zone" und dann unten "Apply For Unlocking".
      Das ist quasi die Webseite von DJI und Du mußt dazu mit Deinem DJI-Account angemeldet sein.

      Grüße, Diet
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Hi Matthias,

      falsch ist, daß DJI die No-Fly-Zones leider ziemlich unmotiviert als Kreise angelegt hat, die mit der Realität oft wenig zu tun haben. Damit kommt es relativ häufig vor, daß vermeintliche Flugverbotszonen gar keine sind. Im CTR vieler Flughäfen dürfen wir beispielsweise bis zu 50m hoch fliegen, auch wenn DJI hier einen Start unterbindet. Sowas ist Quatsch!
      Wenn DJI es irgendwann schaffen sollte, die tatsächlichen Zonen korrekt einzutragen, wäre ich bei Dir.

      Grüße, Diet
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Na dann vergleiche mal bitte den Stuttgarter Flughafen bei DJI und auf der DFS-Karte:

      DJI:




      DFS:




      Gemäß der DJI-Zone dürfte ich auf dem größten Teil des Gebietes der Uni Hohenheim nicht starten, was natürlich absoluter Quatsch ist!
      Dafür gibt's unzählige weitere Beispiele :thumbdown:
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Diet ()

    • Pianist schrieb:

      Das Gerät bewahrt Dich vor dem Begehen einer Straftat. Was genau ist denn daran falsch? Es ist ja gerade Sinn und Zweck einer Flugverbotszone, dass man dort nicht fliegen darf.
      Demnächst startet ein Auto auch nicht mehr, wenn es falsch herum in einer Einbahnstrasse steht, ersatzweise wir dann die theoretische Führerscheinprüfung abgeschafft...

      Die Information darüber, das man dort nicht fliegen darf sollte ausreichend sein, aber DJI verhindert dort den Start, und das mit unvollständigem und teilweise falschem Kartenmaterial.
      Ich fliege eigenverantwortlich legal auch in Bereichen, wo DJI das verhindern würde. Die von DJI angebotene Freischaltprozedur ist eine Schutzmechanismuss für den Hersteller und für mich und meine Aufträge nicht praxistauglich.
      Um diesen Aufträgen gerecht werden zu können habe ich 2 zusätzliche Kopter die den Restriktionen von DJI nicht unterliegen.
    • Das hat doch aber überhaupt nichts mit No Fly Zone zu tun. Rettungshubschrauber fliegen natürlich auch außerhalb dieser Zonen und können dort natürlich genauso behindert/gefährdet werden.
      Des weiteren halte ich überhaupt nichts davon, das der Hersteller hier irgendwelche Starts verhindert. Noch dazu wenn das alles so ungenau umgesetzt wird. (siehe dazu Post von Diet)

      Mit dem Thema hat jeder eigenverantwortlich umzugehen und muss gegebenenfalls die Konsequenzen aus seinem Handelt tragen!!
      Genau so wie es z.B. auch im Straßenverkehr gehandhabt wird.

      Die Unbelehrbaren werden immer Wege und Mittel finden um technische Einschränkungen zu umgehen, und alle anderen werden evtl. genötigt ihre teuer erworbenen Fluggeräte am Boden zu lassen.

      Um Missverständnissen vorzubeugen:
      Flugverbotszonen müssen sein und sind unbedingt zu beachten!!
      Aber da wo fliegen noch erlaubt ist darf das Gehirn auch nicht ausgeschaltet werden, nur weil der Hersteller den Start nicht unterbindet.

      Ich habe meine P4 noch nicht all zu lange, verliere aber jetzt schon die Lust daran.
    • Ratzeputz_57 schrieb:

      Des weiteren halte ich überhaupt nichts davon, das der Hersteller hier irgendwelche Starts verhindert.
      Ich könnte mir vorstellen, dass die Hersteller das nicht ganz freiwillig machen, ist ja schließlich schlecht fürs Geschäft, wenn der Käufer dadurch die Lust verliert.
      Vielleicht sind sie von der Luftfahrtbehörde/Politik dazu genötigt worden, nachdem sie den ganzen Leichtzufliegenschnickschnack an den aktuellen Regeln
      vorbei entwickelt haben (Stichwort Sichtflug vs. FPV) und ein paar Kunden damit in der Zeitung gekommen sind.
    • Wäre denkbar, glaube ich aber nicht. Meines Wissen tun andere Hersteller nichts dergleichen. Mal ganz abgesehen von all den Billigkisten die die technischen Möglichkeiten dafür überhaupt nicht haben.
      Ich glaube ehr DJI will sich hier profilieren und schießt damit über das Ziel hinaus.
      Weltmarktführer kann man nur sein und bleiben wenn ich die Kunden gewinne und auch behalte.
      Wenn ich heute nochmal vor der Wahl stehen würde welche Drohne für mich in Frage kommt würde ich mich vielleicht anders entscheiden oder es gegebenenfalls auch ganz lassen.
    • Ratzeputz_57 schrieb:

      Wenn ich heute nochmal vor der Wahl stehen würde welche Drohne für mich in Frage kommt würde ich mich vielleicht anders entscheiden oder es gegebenenfalls auch ganz lassen.
      Mein F450 (siehe Profilbild) ist auch von DJI - die NAZA-V2 hat solche Funktionen glücklicherweise noch nicht. Notfalls wird er wieder aus der Mottenkiste gezogen ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Du Glücklicher! Ich habe leider nur ein paar Indoorspielzeuge und eben die P4.

      Aber mal ganz abgesehen davon ob das Ganze sinnvoll ist oder nicht, wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
      Immerhin haben wir alle für recht viel Geld einen oder mehrere Kopter von DJI gekauft dessen Funktion der Hersteller im nachhinein durch pauschalisierte Flugverbotszonen einschränkt.

      Ich kann mir nicht vorstellen, das DJI bei einem ernsthaften Rechtsstreit damit durchkommen würde.
      Ich denke da würden eine Menge Kaufverträge rückabgewickelt.
      • Authorization Zones lassen sich über die App entsperren. Restricted Zones kann man (aus eigener Erfahrung problemlos) über DJI entsperren lassen, wenn man Ihnen erläutert, warum das denn notwendig ist.
      • Man kann davon ausgehen, dass DJI bei rechtlich eruierenden Gesprächen in Gremien ein Plätzchen am Tisch hat. Unter anderem Zum einen, weil sie natürlich als Marktführer in diesem für alle zukunftträchtigen Technologieumfeld ihre Schäfchen im Trockenen halten wollen, zum anderen, weil sie kompetente externe Expertise zur Verfügung stellen können, wohin die Reise technologisch zukünftig denn so geht. Sicherheit ist die eine Seite, die wirtschaftliche Komponente und die damit verbundenen Interessen auch der Länder die andere Seite der Medallie...
      • Ein Rücktritt von Kaufverträgen kann in D bzw. innerhalb der EU bei Mängeln an der Kaufsache möglich sein, wenn der Mangel nicht beseitigt wird / werden kann. Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kann ein solcher Mangel sein.
        Die Möglichkeit des Fliegens über No-Fly-Zones war und ist keine zugesicherte Eigenschaft, für die DJI rechtlich insofern einstehen muss, dass sie tatsächlich vorhanden ist. Das Sperren von von Restricted Areas durch Software stellt insofern keinen Mangel an der Kaufsache dar, die zum Rücktritt berechtigt. Zumal sich jede Sperre auch noch aufheben lässt, siehe oben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich will das Thema nicht unnötig breittreten. Und an eine Klage habe ich auch nicht ernsthaft gedacht.

      Aber: ***"Die Möglichkeit des Fliegens über No-Fly-Zones war und ist keine zugesicherte Eigenschaft" ***Zitat ende.

      Genau darum geht es doch, DJI zieht einen weiträumigen Kreis um Flughäfen der ganze Landstriche beinhaltet die eben genau KEINE NO FLY ZONEN sind.
      Die weiter oben von Diet eingestellten Karten zeigen das nur zu deutlich!

      Und das ist dann genau doch eine Einschränkung der zugesicherten Eigenschaft!!
      Und, es kann mir keiner erzählen, dass es ok ist wenn ich vor jedem Start bei DJI um Erlaubnis fragen muss.

      Um es nochmal klar zu sagen: Ich möchte nicht in Flugverbotszonen fliegen! Ich habe nur etwas gegen Willkür. Wenn so etwas realisiert wird sollte es auch genau sein und nicht einfach so ungefähr.

      Ich möchte das jetzt eigentlich auch beenden, wenn ich es vorher gewusst hätte, hätte ich den Kopter nicht gekauft.
      Das ist jetzt natürlich nur meine eigene Meinung und soll keinesfalls eine Verallgemeinerung sein.