Frage zu gewerblicher Tätigkeit

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Frage zu gewerblicher Tätigkeit

    Hallo Leute,

    nachdem ich hier länger nichtmehr reingeschaut habe, hab ich mich jetzt mal neu registriert.
    Bin immer ganz gerne Kopter geflogen, nachdem aber immer mehr gemeckert wurde auf den Feldwegen etc. ist mir der Spaß daran erstmal vergangen. :(

    Jetzt hat mich aber eine Firma angefragt, ob ich nicht ab und zu Luftbilder für sie machen wollen würde.
    Da ich seit Oktober ohnehin Student bin, und damit knapp bei Kasse, würd ich mir so eventuell was dazuverdienen wollen.

    Gibts hier eventuell Leute die selber gewerblich unterwegs sind oder mir zumindest sagen können, was man alles zu beachten hat?
    Mein momentaner Stand ist folgender:

    Phantom 4 mit 1,4 Kg (damit meines Wissens nach erstmal nicht erlaubnispflichtig und auch kein Nachweis von Kenntnissen)
    Kopter Haftpflicht die die gewerbliche Nutzung einschließt
    Feuerfeste Plakette
    Über Grundstücken bzw. Wohnstraßen (Grauzone Wohngebiet?) darf man fliegen → wäre ja nur über den Grundstücken der Firma unterwegs

    Was ich mich noch Frage:
    Gewerbeanmeldung

    Weiß da einer Bescheid? Und auf was müsste ich noch achten?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe :)

    Stefan
  • Soweit alles O.K..

    Zu Grundstücken. Zu Industrieanlagen ist ein seitlicher Abstand von mind. 100 m erforderlich, bei Wohngrundstücken (andere deffinition als Wohngebiet) ist das Überfliegen verboten.

    Es gibt in beiden Fäklen die Möglichkeit der Zustimmung, bei der Industrieanlage ist es der Zustimmungsberechtigte des Unternehmens, bei Wohngrundstücke verlangt der Gesetzgeber, die Zustimmung der Nutzungsberechtigten.

    Bei Industrieanlagen ist natürlich neben dem Abstand zur aufnehmenden Industrieanlage auch der Abstand von 100m zur benachbarten Industrieanlage zu beachten. Ansonsten benötigt man hier ebenfalls die Zustimmung.

    Ob ein Gewerbebetrieb auch zu einer Industrie zählt, kann man in Wikipedia nachsehen.

    de.m.wikipedia.org/wiki/Industrie

    Die Industrie befasst sich als Teil der Wirtschaft mit der gewerblichen Gewinnung, Bearbeitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen oder Zwischenprodukten zu Sachgütern.
  • @Vittelianer, ich machs mal kurz, Dein Beitrag verdeutlicht, dass Du im Forum noch gar nicht selbst in die Recherche gegangen bist. Das zu tun, wäre mein erster und bis hierhin einziger Tipp. Es gibt zu vielen Themen auch jeweils einen "Sammelthread", einfach mal danach suchen.
    Wenn Du dann zu konkreten Themen konkrete Fragen hast, gern, aber wir erörtern hier nicht gesammelt alle Thematiken rund um den gewerblichen Drohnenflug einschließlich der Verordnungsfragen noch mal neu.

    -- Geschlossen --