Kopter und Versicherung...

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ok, hätte nicht gedacht, dass die Sensoren den Luftdruck so genau messen können, dass sich daraus eine ungefähre Höhe von Beispielsweise 150cm ableiten lässt, welche ja viele Drohnen als Ausgangshöhe nach dem Starten einnehmen. Glaub, da muss ich meiner Wetterstation daheim auch mal einen neuen Luftdrucksensor spendieren :D . Der alte löst noch hpa ohne Nachkommstelle auf. Offenbar geht es heute x mal genauer.
    • Jepp, die Höhenmessung und Höhenstabilisierung erfolgt ausschließlich durch das Barometermodul und bei aufwändigeren Modellen zusätzlich in Bodennähe (bis ca. 10 m Höhe) durch einen Ultraschallsensor oder ein optisches Infrarotsystem. Und die Barometer sind wirklich verdammt genau und registrieren schon Druckabweichungen bei wenigen Zentimetern.

      Eine Höhenmessung per GPS wäre viel zu ungenau und vor allem zu langsam. GPS ist nur wichtig für die horizontale Orientierung, die wiederum nur bei aufwändigeren Modellen auch noch durch eine Vertikalkamera im Boden unterstützt wird. Deren Aufnahmen werden miteinander verglichen, wodurch man die vertikale Geschwindigkeit misst und die horizontle Bewegung stabilisieren kann. Das Zusammenspiel all dieser Komponenten erfordert, dass sich in der Drohne ein autonom arbeitender Prozessrecher befindet und das hat seinen Preis und ist nicht (neu) für unter 100,- Euro zu haben. Bei "einfachen" Drohnen muss man all diese Stabilisierungsarbeiten selbst mit der Fernsteuerung erledigen und das erfordert ein wenig Können. Das reicht um Spaß zu haben, aber um einigermaßen brauchbre ruhige Fotos und Videos zu schießen, muss man leider das Portemonai etwas weiter öffnen.

      Ganz abgesehen davon benötigt man auch für eine Actioncamera zumindest eine aktive kardanische Aufhängung (Gimbal), die auch ihren Preis hat und bei Drohnen unter 100,- nicht Euro zu haben ist. Man sollte es sich überlegen, ob einem so etwas reicht und man mit Zappelvideos und Try and Error-Fotos ohne Lifebildübertragung zufrieden ist oder ob man lieber etwas mehr ausgibt um so etwas vernünftig und stabil zu machen.

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    • biber schrieb:

      Und die Barometer sind wirklich verdammt genau und registrieren schon Druckabweichungen bei wenigen Zentimetern.
      Registrieren ja, zweifelsfrei messen nein.
      Ich hab mich vor einiger Zeit mal mit den etwas besseren Baro-Sensoren von Bosch beschäftigt. Da war die Rede von einer Auflösung von glaube ich 20cm und einer "echten" Messung von einem Meter. Müßte das nochmal raussuchen.
      Alles im Zentimeterbereich ist barometrisch Hokuspokus!

      Edit: hab's gefunden: BOSCH BMP280

      die "Auflösung", die eher theoretischer Natur ist (sogar besser, als ich im Kopf hatte):
      Resolution of dataPressure: 0.01 hPa ( < 10 cm)
      Temperature: 0.01° C

      Aber:
      Relative accuracy
      p = 700…900hPa
      (Temp. @ +25...+40°C)
      ± 0.12 hPa (typical)

      equivalent to ±1 m

      Und absolut sieht's naturgemäß noch schlechter aus:
      Absolute accuracy
      (Temp. @ 0…+65°C)
      ~ ±1 hPa
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

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    • @Diet na gut überredet, ersetzen wir mal meine Aussage "von wenigen Zentimetern" durch "von wenigen Dezimetern" ;) ... aber das ist ja oberhalb des Bereichs, der mit Ultrschall oder Infrarot gemessen wird, eh nicht ganz so wichtig.... und trotzdem wundert man sich immer wieder, dass die Dinger dort oben wie angenagelt parken, wenn man die Steuerknüppel loslässt :D

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    • Die Bosch Barometer werkeln übrigens im iPhone seit iPhone 6 (BMP280), seit iPhone 8 kommen auch die Gyro- und Motion-Sensoren von Bosch.

      Die Genauigkeit der Höhenmessung - wichtig für autonomes Fliegen - lässt sich dann über Redundanz durch mehrere Barometer auf verscheidenen Höhenebenen deutlich verbessern, aber über die Autopilot App habe ich ja schon mehrfach geschrieben... ;)
    • Cool:

      Der Sensor misst noch genauer als seine Vorgänger und bietet einen Messbereich von 300 hPa bis 1.250 hPa. Praxistests unter realen Bedingungen belegen eine hohe relative Genauigkeit von ±0,06 hPa (±0,5 m) über einem Temperaturbereich von 25 °C bis 40 °C. Die absolute Genauigkeit zwischen 300 und 1.100 hPa beträgt ±0,5 hPa über einem Temperaturbereich von 0 °C bis 65 °C.

      Wobei wir so langsam komplett OffTopic werden :rolleyes: :whistling: :saint:
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:


      Wobei wir so langsam komplett OffTopic werden :rolleyes: :whistling: :saint:
      Wieso? Oben im Titel steht zwar etwas von Versicherung, aber davon bin ich inzwischen selbst weit weg, weil Thema Versicherung als machbar abgehakt ist. Von daher darf gern über alles diskutiert werden, was zu Drohnen wissenwert ist ;) .
    • @Diet Na gut OT, es ging ja um Drohne voll stabilisiert oder nicht und was, wie und womit stabilisiert wird und ob sowas für unter 100,- Euro zu haben ist (außerdem wird hier getratscht und geplaudert). Gebraucht vielleicht, neu auf keinem Fall. Und wenn gebraucht, dann wäre ich bei Preisen unter 100,- Euro eher skeptisch, ob das Ding nicht Macken hat. Ab 200,- Euro ist es durchaus machbar. Aber Actioncam hin, Actioncam her (nur weil man eine hat). Bei einer unstabilisierten Drohne nur mit einer Halterung (ohne aktiven Gimbal) wird auch mit einer Actioncam, selbst wenn sie 4k macht, nicht viel Freude bei den Video- und Fotoergebnissen aufkommen. Das habe ich in der Anfangszeit z.B. mit Rollei, GoPro-Clones und Mobius schon alles durchprobiert. Erstens hat mich bei den meisten Action-Cam's immer die Fisheye-Optik gestört und Zweitens waren meine damaligen (modifizierten) Billigquirle gerade noch so eben in der Lage das Gewicht von den Cam's zu schleppen (das ist heute nicht anders). Bei Flügen über gefährlichen Gebiet oder Wasser, hatte man jedes Mal Schiss, dass man den Kopter beim Start zum letzte Mal sieht.... vor allem die Akkukapazitäten bei den kleinen Gleichstromquirlen reichten gerade mal 8 Minuten und mit Kamera 4 Minuten, aber wie gesagt, dass ist auch schon ein paar Jährchen her.

      Ich wollte ja unbedingt beweisen, dass man auch mit einem Eqipment unter 200,- Euro sogar Fotos für den Buchdruck machen kann, ohne ein prof. Equipment zu besitzen. 2013/14 hatte man auch noch kein Überangebot an Fotodrohnen für Jedermann. Ja es ging, ich habe mit der Rollei Add-Eye-Cam 4k Timelaps im 5 Sek.-Takt try and error für den Verlag fotografiert und nach der Landung aus 50 bis 60 Bildern das beste herausgesucht. Für spätere Druckformate bis max halbe Postkartengröße in 400 dpi, kein Problem, aber die Aaaaarbeit ... Video konnte man wegen dem Gezappel selbstverständlich vergessen, aber darum ging es auch noch nicht.

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    • engi schrieb:

      Diet schrieb:

      Wobei wir so langsam komplett OffTopic werden :rolleyes: :whistling: :saint:
      Wieso? Oben im Titel steht zwar etwas von Versicherung, aber davon bin ich inzwischen selbst weit weg, weil Thema Versicherung als machbar abgehakt ist. Von daher darf gern über alles diskutiert werden, was zu Drohnen wissenwert ist ;) .
      Danke für den Hinweis! Ich vergaß, daß wir im "Tratsch und Geplauder" sind :D
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • So, doch nochmal zurück zum ehemaligen Thema, den Versicherungen:

      Ich schaue gerade, welche Versicherung mir zusagen würde. Dachte an die Gegend von 45-60€/Jahr. Die Versicherung sollte auch nur für die Drohne allein sein, denn abgesehen von dieser, habe ich einen umfassenden Versicherungsschutz. Anzahl an Drohnen wäre schön, wenn es mehrere sein könnten, aber eine einzelne, wäre auch ok und Gewichtsklasse bis 5kg.

      Wenn jemand eine entsprechende Versicherung kennt, immer raus damit ;) .
    • engi schrieb:

      So, doch nochmal zurück zum ehemaligen Thema, den Versicherungen:

      Ich schaue gerade, welche Versicherung mir zusagen würde. Dachte an die Gegend von 45-60€/Jahr. Die Versicherung sollte auch nur für die Drohne allein sein, denn abgesehen von dieser, habe ich einen umfassenden Versicherungsschutz. Anzahl an Drohnen wäre schön, wenn es mehrere sein könnten, aber eine einzelne, wäre auch ok und Gewichtsklasse bis 5kg.

      Wenn jemand eine entsprechende Versicherung kennt, immer raus damit ;) .
      deutsche-modellsport-organisation.de/

      ca. 40,- €/Jahr und speziell für den Modellsport.
    • RC-Role schrieb:

      Die DMO Versicherung gilt nicht in USA, falls da mal im Urlaub rumfliegen möchtest.
      Die meisten Versicherungen gelten nicht in den USA und selten auch in Canada. Mir ist nur die Versicherung des DMFV bekannt, die auch in den USA gilt. Die Versicherung des DMFV wiederum hat dafür andere Einschränkungen die es beim DMO nicht gibt.

      So hat zum Beispiel beim FPV-Flug der DMFV „noch“ eigene Bedingungen (Trainer-Schüler-Bindung), während sich der DMO „nur“ auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückzieht. Und auch beim Fliegen des eigenen Flugmodells durch eine dritten Person ist der DMO weitaus freizügiger.

      Warum ich ebenfalls wieder vom DMFV zum DMO wechsle hat andere Gründe die aber nicht in der Versicherungsleistung begründet sind (möchte ich an dieser Stelle auch nicht anbringen, da O.T.).
    • quadle schrieb:

      So hat zum Beispiel beim FPV-Flug der DMFV „noch“ eigene Bedingungen (Trainer-Schüler-Bindung), während sich der DMO „nur“ auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückzieht. Und auch beim Fliegen des eigenen Flugmodells durch eine dritten Person ist der DMO weitaus freizügiger.
      Na dann lies doch nochmal ganz genau nach, was in der neuen Regelung steht.
    • RC-Role schrieb:

      Na dann lies doch nochmal ganz genau nach, was in der neuen Regelung steht.
      Habe ich, habe ich! Sonst hätte ich es nicht so geschrieben.

      Welche neue Regelung meinst Du jetzt eigentlich genau? Neu ist ja nur die neue LuftVO vom 7. April diesen Jahres. Die Versicherungsbroschüre des DMFV auf www.copter.aero stammt noch aus 07.2015 sowie www.dmfv.aero aus 02.2017 (Witzig, dass eigentlich beim selben Verein zwei Versions-Stände Online sind, zum Thema FPV sind diese jedoch deckungsgleich), also hier keine neue Regelung mit Änderung der neuen LuftVO.

      Anforderung: In der LuftVO steht zum Thema fliegen außerhalb der Sichtweite

      LuftVO §21b Abs. (1) 1. Nachsatz schrieb:

      Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und

      1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn


      2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.
      Das ist die Anforderung, auf die sich auch der DMO zurück zieht. Der DMFV schreibt zum Thema FPV in seiner "aktuellen" Broschüre

      DMFV Versicherungsbroschüre Punkt 2.1 3. Absatz schrieb:

      Für den FPV-Flug besteht durch eine DMFV-Mitgliedschaft Versicherungsschutz „auf“ und bei Abschluss einer Zusatzversicherung Form II, III oder IV auch „außerhalb von“ Modellfluggeländen. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Flugbewegungen mittels zwei Sendern im Lehrer-Schüler-Modus erfolgen und für beide Piloten eine Halter-Hapflicht-Versicherung– erforderlichenfalls einschließlich Zusatzversicherung Form II, III oder IV – für Flugmodelle besteht. Außerhalb der Modellfluggelände muss der Betrieb des Modells elektrisch und mit einem Gewicht von unter 5 kg erfolgen, wobei die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Verordnungen zu beachten sind.
      Das ist m.E. dann doch mal eine ungleich höhere Anforderung als die, die aus der aktuellen LuftVO gefordert wird.

      Oder wolltest Du Dich auf den Passus mit einer dritten Person beziehen? Habe das aus Deinem Post nicht genau ableiten können.

      Der DMFV schreibt hierzu in seiner Versicherungsbroschüre

      DMFV Versicherungsbroschüre Punkt 2.1 11. Absatz (Seite 10 unten) schrieb:

      Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb.
      Eine feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen Modellflugvereins stattfinden.
      • Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
      • Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
      • Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das Flugleiterbuch eingetragen werden.
      • Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der ersten Einweisung an.
      • Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sind.
      • Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Hapflichtschaden verursacht werden, so wird die Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.

      Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten undversicherten Mitgliedern prämienfrei enthalten. Der Versicherungsschutz besteht auch auf Modellfluggeländen, die keine Aufstiegserlaubnis nach § 20 Lu VO besitzen.


      Die Deckungssumme beträgt 2.000.000 Euro pauschal für Personen- und / oder Sachschäden(gemäß § 37 LuftVG). Die Versicherungs-Scheinnummer lautet 73078381-029.
      im Gegensatz hat der DMO hier folgenden Hinweis in seinen Versicherungsbedingungen

      DMO - Vertragsbedingungen zum Versicherungsschutz schrieb:

      3. Umfang der Versicherung


      1.2. Modell-Halter-Haftpflichtversicherungen


      1.2.3. Er erstreckt sich auch auf diejenige Person, die berechtigt bei Anwesenheit des Leistungsnehmers der DMO GmbH & Co. KG das Modell in Betrieb setzt oder die Fernsteuerungsanlage bedient.
      Also auch hier wesentlich einfacher mit der Versicherung des DMO.
      • Keine Bindung an einen Modellflugplatz
      • Keine Bindung des Steuernden an eine DMFV-Mitglied-/Anwärterschaft
      • Schutz auch im Ausland (außer USA)
      • etc. etc.


      Ich will hier aber nicht "schon" wieder in einen Glaubenskrieg verfallen. Ich war ebenfalls aus diversen Gründen Mitglied beim DMFV und auch denshalb wieder ausgeschieden. Das tut hier aber nichts zur Sache und ist O.T.. Letztendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden. Hier geht es um eine mögliche Versicherung für den Modellflug und da ist der DMO in jedem Fall eine Alternative. Der Schutz erstreckt sich Weltweit, außer USA (also ist man auch in Canada versichert).

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