Max Flughöhe Modellflug vs min Flughöhe Kleinflugzeuge

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Max Flughöhe Modellflug vs min Flughöhe Kleinflugzeuge

      Hi Folks,
      Bin mir sicher das es in diversen Foren entsprechende threads gibt aber da wir hier in einem anderen Thread dieses Thema heftig diskutieren öffne ich es hier mal extra und stelle folgendes zur Diskussion :
      Max erlaubte Flughöhe bei Modellflug ist 300m aber minimal erlaubte Flughöhe von Sportflugzeugen (aber nur über nicht bebautem Gebiet wie einem Acker und nur bei Sichtflug) ist 150m - also gibt's ein theoretisches Konfliktpotential (aufpassen muss aber jeder) oder ist das andersweitig geregelt ?.

      Dazu folgende links :
      lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbe…herheitsmindesthoehe.html
      aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug und hoehe.pdf


      Wortmeldungen erwünscht :whistling:

      Grüße
      skipper0815
    • Hallo,

      aus meiner Erfahrung ist es einem s.g. Privatpiloten nicht möglich, eine Drohne, Modellflugzeug oder was auch immer während des Fluges rechtzeitig zu erkennen.

      Es ist schon schwierig genug ein entgegenkommendes Flugzeug zu erkennen (das siehst du wenn überhaupt nur als schmalen Strich).

      Deshalb wird jeder verantwortungsvolle Privatpilot seinen Flug im unkontrollierten Luftraum freiwillig per Funk beim FIS (Fligt Information Service) anmelden. Von dort bekommt er für jeden Flug eine eigene Transpondernummer, das Transpondersignal lässt den FIS die einzelnen Flugzeuge mit Kennung, Höhe und Flugrichtung am Radarschirm unterscheiden. FIS warnt in der Regel jeden Piloten bezüglich sich annähernde Flugzeuge bis sich dieser knapp vor erreichen des Zielflugplatzes vom Service wieder abmeldet.

      Da wir mt unseren "Drohnen" nicht an diesem Service teilnehmen kann natürlich auch kein Pilot vor uns gewarnt werden.

      Umgekehrt ist ein legal in 500 ft (ca. 150 m) Höhe fliegendes Kleinflugzeug vom Boden aus je nach Gelände ebenfalls sehr schwer rechtzeitig zu erkennen um noch Ausweichmanöver einleiten zu können, wobei auch zu bedenken ist wer wie schnell fliegt ....

      Ich habe mit die Stellungnahme des Aeroclub NRW angesehen und glaube, dass diese nicht mit der aktuellen Gesetzeslage des deutschen Luftfahrtbundesamtes korrespondiert bzw. in der vorliegenden Fassung zu gefährlichen und eventuell ungesetzlichen Manöver verleitet.

      Wenn ich bedenke, was gemäß § 16 a Abs. 1 Ziff. 2 LuftVO alles Anmeldepflichtig ist (Fesselballone, Drachen mit mehr als 100 m Seillänge usw.), kann ich nicht glauben, dass unbemannte Modellflugzeuge lt. Aeroclub NRW im unkontrollierten Luftraum machen dürfen was sie wollen.

      Ich habe mir vorgenommen, nächste Woche die Urheber beim Aeroclub NRW zu Kontakten, um Klärung herbeizuführen.

      Ich ersuche euch das Gefahrenpotential nicht zu unterschätzen.

      LG

      Gerhard
    • Hi,

      mal ein paar Infos zu dem Thema Luftrecht und Flughöhe zusammengefasst hier:


      Und hier nochmal etwas interessantes - aber nicht rechtlich relevantes:
      Willkommen in unserem Forum!
      Hilfe findet ihr hier >> FAQ
    • Moin,
      die Szene mit der rot-blauen Ar.Drone vor Frau Merkel haben sicher viele schon mal gesehen. "Piraten" waren die Ploten und mussten 528 € Bußgeld zahlen. Aber nicht des ungebetenen Anfluges der Kanzlerin und mehrerer Minister wegen, sondern der Überschreitung einer dort (Innenstadt) erlaubten maximalen Flughöhe. Und das, obwohl man sich dort nicht dem Flughafen nahe fühlt.
      Rechte hin oder her, und manchmal scheinen Bestimmungen auch seltsam oder willkürlich, aber zumindest hat mich dieser Vorfall dazu gebracht, mal die Gegend meines Übungsbereiches (ein Stück ehemaliger Mauerstreifen in Berlin Wannsee) auf der Karte mit Kontrollzonen anzusehen. Und siehe da: Ich muss und sollte vorsichtig sein und deutlich unter den Möglichkeiten meiner P2V bleiben, sonst könnte es für mich teuer und wichtiger noch für andere gefählich werden.

      Hier mal ein aktueller Artikel zu der Merkelszene:

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Private-Drohnen-bereiten-den-Fluglotsen-Probleme-2138418.html

      Grüße,
      Und immer schön die Drohne flach halten :)
      Carsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von cbeiten ()