Bei meiner Tageslektüre bin ich über folgenden Artikel in einem vom HDI veröffentlichen Kundenmagazin (Quartalszeitung), dem „HDI Berater“, gestoßen.
=> HDI Berater Herbst 2017
Der Artikel auf Seite 16 enthält die Aussage, dass durch einen upload von Bild- oder Filmmaterial mit öffentlichem Zugang (z.B. YouTube, Flickr, etc.) eine gewerbliche Nutzung vorliegt (linke Spalte unten und rechte Spalte oben).
Hierdurch aufgeschreckt habe ich den HDI um Klarstellung ersucht. Folgende Erläuterung habe ich schriftlich vom Autor erhalten (auszugsweise):
„… Werden nun Luftbildaufnahmen gefertigt mit dem Ziel, diese auf Social Media Plattformen zu veröffentlichen, ist fraglich, ob dieser Flug ausschließlich zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung (Anm.: Voraussetzung für eine private Nutzung) durchgeführt wird. Dies gilt umso mehr, wenn der Account mit Werbung betrieben wird oder über sogenannte Affiliate Links verfügt. Eine rechtssichere Abgrenzung ist hier von der Rechtsprechung nach unserem Kenntnisstand bislang nicht vorgenommen worden. … Vor diesem Hintergrund raten wir dann in Zweifelsfällen zum Abschluss einer gewerblichen Police für Multikopter, um im Schadenfall Rechtsnachteile für den VN zu vermeiden.“
Von meiner eigenen Haftpflichtversicherung über die Privat-Haftpflicht der Basler Vers. habe ich dann auf Anfrage noch ergänzend den mündlichen Hinweis erhalten, dass für eine gewerbliche Nutzung keine Vergütung erfolgen muss, d.h. es muss keine Bezahlung für das Video erfolgen. Weiterhin erfolgte der Verweis auf mögliche Vereinbarungen mit YouTube , o.ä., die je nach Anzahl der Aufrufe etwaige Vergütungen in Aussicht stellen. Und dann ist da noch die eingeblendete Werbung … . Geprüft wird dann im Schadenfall!
Wer sicher gehen will, dem empfehle ich dringend, wenn er sein Multikopter-Hobby über eine Privathaftpflicht abgesichert hat und gerne seine Bilder und Videos im Internet zur Verfügung stellt, diesen Punkt zumindest mit seiner Haftpflicht-Versicherung eindeutig zu klären.
Ich selbst schaue mich nun nach einen Gewerbe-Tarif für meine Haftpflicht um und werde bis dahin keine Videos im Internet zur Verfügung stellen. Jeder andere möge mit der "rechtlichen Grauzone" umgehen, wie er mag.
Viele Grüße
Jo
=> HDI Berater Herbst 2017
Der Artikel auf Seite 16 enthält die Aussage, dass durch einen upload von Bild- oder Filmmaterial mit öffentlichem Zugang (z.B. YouTube, Flickr, etc.) eine gewerbliche Nutzung vorliegt (linke Spalte unten und rechte Spalte oben).
Hierdurch aufgeschreckt habe ich den HDI um Klarstellung ersucht. Folgende Erläuterung habe ich schriftlich vom Autor erhalten (auszugsweise):
„… Werden nun Luftbildaufnahmen gefertigt mit dem Ziel, diese auf Social Media Plattformen zu veröffentlichen, ist fraglich, ob dieser Flug ausschließlich zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung (Anm.: Voraussetzung für eine private Nutzung) durchgeführt wird. Dies gilt umso mehr, wenn der Account mit Werbung betrieben wird oder über sogenannte Affiliate Links verfügt. Eine rechtssichere Abgrenzung ist hier von der Rechtsprechung nach unserem Kenntnisstand bislang nicht vorgenommen worden. … Vor diesem Hintergrund raten wir dann in Zweifelsfällen zum Abschluss einer gewerblichen Police für Multikopter, um im Schadenfall Rechtsnachteile für den VN zu vermeiden.“
Von meiner eigenen Haftpflichtversicherung über die Privat-Haftpflicht der Basler Vers. habe ich dann auf Anfrage noch ergänzend den mündlichen Hinweis erhalten, dass für eine gewerbliche Nutzung keine Vergütung erfolgen muss, d.h. es muss keine Bezahlung für das Video erfolgen. Weiterhin erfolgte der Verweis auf mögliche Vereinbarungen mit YouTube , o.ä., die je nach Anzahl der Aufrufe etwaige Vergütungen in Aussicht stellen. Und dann ist da noch die eingeblendete Werbung … . Geprüft wird dann im Schadenfall!
Wer sicher gehen will, dem empfehle ich dringend, wenn er sein Multikopter-Hobby über eine Privathaftpflicht abgesichert hat und gerne seine Bilder und Videos im Internet zur Verfügung stellt, diesen Punkt zumindest mit seiner Haftpflicht-Versicherung eindeutig zu klären.
Ich selbst schaue mich nun nach einen Gewerbe-Tarif für meine Haftpflicht um und werde bis dahin keine Videos im Internet zur Verfügung stellen. Jeder andere möge mit der "rechtlichen Grauzone" umgehen, wie er mag.
Viele Grüße
Jo
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