Haftpflichtversicherung: Video-upload bei YouTube (o.ä.) = gewerbliche Nutzung?

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    • Haftpflichtversicherung: Video-upload bei YouTube (o.ä.) = gewerbliche Nutzung?

      Bei meiner Tageslektüre bin ich über folgenden Artikel in einem vom HDI veröffentlichen Kundenmagazin (Quartalszeitung), dem „HDI Berater“, gestoßen.

      => HDI Berater Herbst 2017

      Der Artikel auf Seite 16 enthält die Aussage, dass durch einen upload von Bild- oder Filmmaterial mit öffentlichem Zugang (z.B. YouTube, Flickr, etc.) eine gewerbliche Nutzung vorliegt (linke Spalte unten und rechte Spalte oben).

      Hierdurch aufgeschreckt habe ich den HDI um Klarstellung ersucht. Folgende Erläuterung habe ich schriftlich vom Autor erhalten (auszugsweise):

      „… Werden nun Luftbildaufnahmen gefertigt mit dem Ziel, diese auf Social Media Plattformen zu veröffentlichen, ist fraglich, ob dieser Flug ausschließlich zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung (Anm.: Voraussetzung für eine private Nutzung) durchgeführt wird. Dies gilt umso mehr, wenn der Account mit Werbung betrieben wird oder über sogenannte Affiliate Links verfügt. Eine rechtssichere Abgrenzung ist hier von der Rechtsprechung nach unserem Kenntnisstand bislang nicht vorgenommen worden. … Vor diesem Hintergrund raten wir dann in Zweifelsfällen zum Abschluss einer gewerblichen Police für Multikopter, um im Schadenfall Rechtsnachteile für den VN zu vermeiden.“


      Von meiner eigenen Haftpflichtversicherung über die Privat-Haftpflicht der Basler Vers. habe ich dann auf Anfrage noch ergänzend den mündlichen Hinweis erhalten, dass für eine gewerbliche Nutzung keine Vergütung erfolgen muss, d.h. es muss keine Bezahlung für das Video erfolgen. Weiterhin erfolgte der Verweis auf mögliche Vereinbarungen mit YouTube , o.ä., die je nach Anzahl der Aufrufe etwaige Vergütungen in Aussicht stellen. Und dann ist da noch die eingeblendete Werbung … . Geprüft wird dann im Schadenfall!

      Wer sicher gehen will, dem empfehle ich dringend, wenn er sein Multikopter-Hobby über eine Privathaftpflicht abgesichert hat und gerne seine Bilder und Videos im Internet zur Verfügung stellt, diesen Punkt zumindest mit seiner Haftpflicht-Versicherung eindeutig zu klären.

      Ich selbst schaue mich nun nach einen Gewerbe-Tarif für meine Haftpflicht um und werde bis dahin keine Videos im Internet zur Verfügung stellen. Jeder andere möge mit der "rechtlichen Grauzone" umgehen, wie er mag.

      Viele Grüße

      Jo


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Parrot-Jo ()

    • Gut, dass Du nachgefragt hast, denn erst in der Antwort steckt die Kernproblematik:

      Parrot-Jo schrieb:

      Folgende Erläuterung habe ich schriftlich vom Autor erhalten (auszugsweise):

      „… Werden nun Luftbildaufnahmen gefertigt mit dem Ziel, diese auf Social Media Plattformen zu veröffentlichen, ist fraglich, ob dieser Flug ausschließlich zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung (Anm.: Voraussetzung für eine private Nutzung) durchgeführt wird. Dies gilt umso mehr, wenn der Account mit Werbung betrieben wird oder über sogenannte Affiliate Links verfügt. Eine rechtssichere Abgrenzung ist hier von der Rechtsprechung nach unserem Kenntnisstand bislang nicht vorgenommen worden. … Vor diesem Hintergrund raten wir dann in Zweifelsfällen zum Abschluss einer gewerblichen Police für Multikopter, um im Schadenfall Rechtsnachteile für den VN zu vermeiden.“

      Zunächst mal geht es luftrechtlich vordergründig nicht um die Verwertung des Videos oder ob Geld damit erzielt wurde. Es geht einzig und allein um den Zweck des Fluges zum Zeitpunkt des Aufstiegs.

      Ein Beispiel:
      Ich habe keinen diesbezüglich gewerblichen Hintergrund und auch sonst keinen mit Werbung belegten YouTube-Kanal, sondern nur einen Kanal, auf dem ich meine privaten Filchen zeige.
      Fliege ich nun privat im Urlaub und erstelle aus den Luftaufnahmen einen Film und stelle den auf meinem augenscheinlich privaten Spasskanal bei YouTube ein, und McDonalds/Apple/Vodafone finden diese Aufnahmen zufällig bei YouTube und bieten mir 10.000 € für die Nutzungsrechte an den Aufnahmen, was ich dankend annehme, so sind diese Aufnahmen dennoch ursprünglich zum Zwecke der Freizeit und des SPorts entstanden und daher nicht vor einem gewerblichen Hintergrund. Dennoch habe ich 10.000 € damit erzielt.

      Ein anderes Beispiel:
      Ich filme ab und an mit der Drohne und stelle diese Aufnahmen in meinen YouTube-Kanal, auf dem sonst auch nicht viel anderes als Luftaufnahmen zu sehen sind. Die Filme dort werden überwiegend monetarisiert, also mit Werbung verschaltet. Obwohl ich vielleicht nur 10 Abonnenten habe und noch weniger Views auf meinen Filmen, wird hier mit einiger Sicherheit die private Versicherung einen Hebel zur Leistungsverweigerung haben, da eben nicht mehr eindeutig davon ausgegangen werden kann, dass Flüge/Aufnahmen nur zum Zwecke der Freizeit und des Sports vorgenommen werden, sondern davon, dass der Zweck eben die Produktion von Filmen für den YouTube-Kanal ist. Wie groß der Kanal ist, wieviel Leute das gucken, oder was monetär dabei heraus kommt ist egal - es kommt auf den Zweck beim Aufstieg an.

      Alles weitere ist Auslegungssache, und in Ermangelung von Rechtsprechungen (von denen wir denn Kenntnis haben/erlangen können) nicht mit Ja und Nein zu beantworten. Das muss dann jeder für sich selbst abwägen, und ob sein Schadensfall dann vielleicht eben als solches Beispiel dienen wird. Eine Versicherung, die mich Schadensfall aber nicht mit Sicherheit versichert, wäre mir mit Sicherheit aber sicher zu unsicher. :)
    • Dass was der HDI so aussagt, ist gnerell nicht zwingend zutreffend. Hier ein Stellungnahme des DMFV zum selben Thema.

      dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/

      Aber auch das ist nur eine Aussage, die nicht generell bindend ist. Es gibt erst einmal die allgemeine Festlegung des Bundes- und der Länder, wonach die Unterscheidung ob man als Flugmodell oder als UAS, der Zweck des Fluges ist. Und da steht der Sport- und Freizeitzweck für ein Flugmodell, alles andere ist für ein UAS.

      Ist Dein YouTube-Kanal rein privat geführt, spricht nicht dagegen. Aber das direkte oder auch indirekte erziehlen von Einnahmen, also bereits wenn Werbung zu Deinem Video geschaltet wird (auch wenn Du davon nichts abbekommst), wird es fragwürdig, vor allem wenn Du von dem Umstand weist und mit der Absicht geflogen bist, die erzielten Videos auf Deinem Kanal zu veröffentlichen.

      Vorsicht vor allem, wenn Du in Deinem Video GEMA-Pflichtige Musik verwendest. Hier wird die GEMA-Gebühr durch YouTube abgeführt. Dafür werden die Einnahmen jedoch mit Werbeeinblendung zu Deinem Video erzielt. Da ist also eine indirekte Gewinnerzielung mit hinterlegt die dem Sport- und Freizeitgedanken wiederspricht.

      Generell kann aber jede Versicherung in Ihren Bedingungen das Thema anders auslegen und sich nicht an die Unterscheidung ob UAS oder Flugmodell genbunden fühlen, sondern für sich jegliche Veröffentlichung (ob aus einem Flug als Flugmodell oder UAS) für sich ausschließen.

      Letztendlich gilt das, was in den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ Deiner Versicherung steht.
    • quadle schrieb:

      Dass was der HDI so aussagt, ist gnerell nicht zwingend zutreffend. Hier ein Stellungnahme des DMFV zum selben Thema.

      dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/
      Für mich ist etwas, das das "Bundesverkehrsministerium" dem DMFV (MDSKS*) vor über 3 Jahren vermeintlich bestätigt hat (hat ja sonst noch niemand gesehen), nicht nur inzwischen von eher mäßiger Relevanz.

      In diesem Zusammenhang wenig erbaulich ist übrigens auch eine Forensuche nach "modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen" :)


      * mit Drohnen-Steuerer Kassenstelle

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Man könnte es auch so sehen: Wenn meinem Kopter was passiert, dann kann ich das Video ohnedies nicht mehr hochladen und dass ich vorher andere Videos hochgeladen habe, hat mit der Versicherung im konkreten Schadenfall nichts zu tun, die Versicherung wird Dir ja nicht nachweisen können, dass Du hochladen wolltest.
      Außerdem kann man Youtube-Accounts ja unter jedem beliebigen Namen/Pseudonym eröffnen .......
    • cmoss schrieb:


      Außerdem kann man Youtube-Accounts ja unter jedem beliebigen Namen/Pseudonym eröffnen .......
      Das ja. Aber die IP, von der Du Filme hochgeladen hast, kann man relativ schnell zuordnen, wenn es einen entsprechenden richterlichen Beschluß gibt ...
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • skyscope schrieb:


      Für mich ist etwas, das das "Bundesverkehrsministerium" dem DMFV (MDSKS*) vor über 3 Jahren vermeintlich bestätigt hat (hat ja sonst noch niemand gesehen), nicht nur inzwischen von eher mäßiger Relevanz...
      Sollte so auch nicht verstanden werden. Sollte nur eine weitere Stellungnahme die ebenfalls im Netz zu finden ist darstellen. Geht m.E. aber auch aus dem ersten Satz direkt unterhalb des Links hervor. Also auch nur eine Meinung/Aussage von vielen, die im Netz zu finden sind. Aber alles recht wenig belastend.

      Es gilt nur dass, was man in den Regelwerken direkt dazu findet, oder wie in meinem Posting, dass was im Vertragswerk, bei Versicherungen sind das die „allgemeinen Versicherungsbedingungen“, wiedergeben wird. Und die können und dürfen sogar von solchen Regelwerken und von allen von solchen veröffentlichten Aussagen, abweichen.
    • Parrot-Jo schrieb:

      Ich selbst schaue mich nun nach einen Gewerbe-Tarif für meine Haftpflicht um und werde bis dahin keine Videos im Internet zur Verfügung stellen. Jeder andere möge mit der "rechtlichen Grauzone" umgehen, wie er mag.

      Schau dir auch mal die Versicherungstarife der Modellsport-Versicherungen an. Es gibt welche, bei denen das Filmen und hochladen bei YT im "Freizeit"tarif dabei ist, bzw. der gewerbliche Zusatz nicht so teuer wie bei deiner Privat-Haftpflicht. Hier der Forums-Vergleich dazu:
      drohnen.de/vergleich-quadrocop…lticopter-versicherungen/