nabend gemeinde, ich habe mal ein paar rechtliche fragen. wir planen im januar bei einer festlichkeit auf einer burg, ein video mit der drohne zu machen. vom eigentümer, bzw verwalter der burg, haben wir grünes licht bekommen, videoaufnahmen mit der drohne zu machen, wenn punkt 1, eine haftpflichversicherung (ist klar), und punkt 2, eine allgemeine aufstigserlaubnis vorhanden ist.
die drohne ist eine typhoon h und ist daher ohne kenntnissnachweis zu fliegen. was ist mit aufstiegserlaubis gemeint ? oder muss ich da noch zur zuständigen behörde der stadt bzw landkreis ?
danke für die hilfe
die drohne ist eine typhoon h und ist daher ohne kenntnissnachweis zu fliegen. was ist mit aufstiegserlaubis gemeint ? oder muss ich da noch zur zuständigen behörde der stadt bzw landkreis ?
danke für die hilfe