Ich habe da mal eine Frage.
In der aktuellen "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten", kann ich nichts finden, was eine gewerbliche Nutzung eines Kopters, der unter 2kg wiegt, ausschließt. Zwischen privater und gewerblicher Nutzung wird, unmittelbar in dieser Verordnung, nirgends unterschieden. Ist diese Unterscheidung weggefallen, oder war bzw. ist diese Unterscheidung woanders festgelegt?
Soweit ich diese Verordnung verstehe, dürfte ich dann doch, wenn ich mich an alle Regeln der o.g. Verordnung halte, mit der Mavic aufgenommene Bilder/Videos auch gewerblich verwenden?
Wenn nicht, oder wenn ja, wo steht das ggf. eindeutig, aktuell gültig, rechtsverbindlich geschrieben?
Das würde mich wirklich mal interessieren.
Danke für Eure, hoffentlich hilfreichen, Antworten
In der aktuellen "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten", kann ich nichts finden, was eine gewerbliche Nutzung eines Kopters, der unter 2kg wiegt, ausschließt. Zwischen privater und gewerblicher Nutzung wird, unmittelbar in dieser Verordnung, nirgends unterschieden. Ist diese Unterscheidung weggefallen, oder war bzw. ist diese Unterscheidung woanders festgelegt?
Soweit ich diese Verordnung verstehe, dürfte ich dann doch, wenn ich mich an alle Regeln der o.g. Verordnung halte, mit der Mavic aufgenommene Bilder/Videos auch gewerblich verwenden?
Wenn nicht, oder wenn ja, wo steht das ggf. eindeutig, aktuell gültig, rechtsverbindlich geschrieben?
Das würde mich wirklich mal interessieren.
Danke für Eure, hoffentlich hilfreichen, Antworten