Drohne über Christkindlesmarkt

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Die Pressemitteilung der Polizei hat noch weitere Infos:


      OL-MFR: (1984) Tourist ließ Drohne über Christkindlesmarkt fliegen - Festnahme
      03.12.2017 – 12:22

      Nürnberg (ots) - An der Eröffnung des Nürnberger Christkindlesmarktes (01.12.2017) sorgte ein 27-jähriger Tourist kurzzeitig für Verwirrung. Er ließ eine sog. Drohne über der Menschenmenge fliegen.

      Kurz vor dem Prolog des Nürnberger Christkindles (ca. 17:30 Uhr) bemerkten eingesetzte Polizeibeamte (und wohl auch zahlreiche Besucher des Marktes) eine Drohne, die im Bereich der Pressetribüne über der Menschenmenge schwebte. Einsatzkräfte hatten den Flugkörper bereits beim Aufsteigen bemerkt und sich unverzüglich auf die Suche nach dem Piloten gemacht. Dieser fand sich in unmittelbarer Nähe der Pressetribüne. Mittels einer Fernsteuerung steuerte er das Gerät über der Menschenmenge.

      Der Mann wurde umgehend aufgefordert, die Drohne zur Landung zu bringen und sich zu legitimieren. Kurz darauf stand der Flugkörper wieder am Boden. Es handelte sich um eine Flugdrohne mit vier Rotoren. An ihr war eine Kamera angebracht. Der Tourist gab an, er habe nur den Prolog des Nürnberger Christkindles aufnehmen wollen.

      Der Drohnenbesitzer wurde unverzüglich zur Polizeiwache Rathaus gebracht und als Beschuldigter eines Strafverfahrens vernommen. Er machte Angaben zum Sachverhalt. Ein anderer Hintergrund als das Filmen des Prologes ergab sich nicht.

      Die Drohne wurde sichergestellt. Sie wird zusammen mit der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth übergeben. Gegen den 27-Jährigen wird wegen eines Verstoßes nach dem Luftverkehrsgesetz und zahlreicher Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem unberechtigten Fliegen von Drohnen ermittelt.

      Die Nürnberger Polizei weist darauf hin, dass der Einsatz von Drohnen über Menschenmengen strafrechtliche Relevanz besitzt. Dieses Vorgehen zieht stetiges Handeln der Einsatzkräfte sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich. Die Sicherstellung des Fluggerätes ist der Regelfall.

      Dank des unverzüglichen und konsequenten Einschreitens der Einsatzkräfte im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für den Nürnberger Christkindlesmarktes war es möglich, den Verursacher dieses Vorfalls innerhalb kürzester Zeit zu lokalisieren und festzunehmen. Der Beschuldigte wurde nach abgeschlossener Sachbearbeitung wieder entlassen.
    • Wie blöd muss man sein...mit 27 Jahren sollte zwischen den Ohren sich doch etwas Gehirnmasse befinden.

      Selbst vor der Verordnung war so etwas ein NoGo.

      Hoffen wir mal, das es kein Ausländer war, der sich in paar Tagen wieder absetzt.

      Man hat den Flugkörper ja erst mal als Pfand.
    • Wahrscheinlich wieder einer der noch nie etwas davon gehört hat, dass es für Drohnen gesetzliche Regeln gibt (und zwar nicht erst seit dem 07.04.2017). Ich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass jemand wissentlich so dreist (oder blöd) sein kann und es trotzdem tut. So etwas kann natürlich passieren, weil die Gesetze- und Vorschriften für Drohnen seitens des verantwortlichen BMVI nicht genügend publik gemacht wurden. Dies gehört jedem verkauften Exemplar beigelegt und nicht nur wischiwaschi und unvollständig im Internet veröffentlicht. Mann weiß nicht genau wie es in diesem Fall war, aber wenn es wieder mal aus Unwissenheit geschehen ist, dann gebe ich dem BMVI deswegen eine gehörige Portion Mitschuld.

      Man ist in der Lage die Tabakwarenhersteller zu zwingen, die Packungen mit ekelhaften Bilden als Warnhinweis zu verunstalten, dass man die Marke kaum noch erkennt. Man ist aber anscheinend nicht in der Lage die Drohnenhändler oder Hesteller zu zwingen (oder wenigstens zu bitten), die gestzlichen Vorschriften für Drohnen als Broschüre beizulegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Das hat mit der LuftVO nur am Rande was zu tun, hier geht es um die hohe abstrakte Gefährdungslage bei Weihnachtsmärten allgemein. Man ist halt nervös, und das offensichtlich nicht zu Unrecht (vereitelter konkreter Plan der IS für den Essener Weihnachtsmakt). Die Nürnberger lassen deswegen schon erstmals nach 66 Jahren ihre beliebte Postkutsche nicht am Rand des Marktes fahren....

      Klar, nicht jeder Drohnen-Steuerer liest Zeitung oder schaut Nachrichten, aber dass man aktuell schon auf jedem mittelgroßen Weihnachtsmarkt jede Menge Bögen um ein paar Streifenwagen und Terror-Steine machen muss, um drauf zu kommen, könnte einem schon irgendwie eine Überlegung wert sein, wenn man die Props an der Drohne ausklappt. :) Voraussetzen kann man solche Überlegungen aber nicht so einfach, wie man auch hier bei uns in den "Luftaufnahmen" sehen kann....
    • Pehaha schrieb:

      @Jogie: der "Ausländer" war auf Nationalität bezogen, sondern auf Wohnsitz.

      Unsere kleine Stadt mit 190.000 Einwohner sitzt auf 28 Mio nicht bezahlter Bußgelder.

      Du wirst deren nicht habhaft, schon gar nicht, wenn sie außerhalb der EU wohnen.
      Das 'Gefällt mir' war auf den ersten Satz bezogen.

      Es ist immer klar, wenn einer Mist baut sind immer 'alle' potentielle Verbrecher.

      Das hat man ja schon öfters mitbekommen, sowieso wenn man seit 35 Jahren Motorrad fährt.

      Zum Thema Bußgeld:

      Ich hab von der schwedischen Regierung durch ein deutsches Unternehmen einen Gebührenbescheid für die Citymaut Göteborg erhalten:
      Gebühr 0,45€ (Einfahrt in die Stadt)
      Porto: 0,55€

      Ich habs bezahlt per VISA.
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • skyscope schrieb:

      Die Pressemitteilung der Polizei hat noch weitere Infos:


      ... und zahlreicher Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem unberechtigten Fliegen von Drohnen ermittelt.

      Da war wohl noch mehr auf der SD Karte...
      Wäre interessant zu wissen was denn dabei „rumkommt“...


      Pehaha schrieb:

      Wie blöd muss man sein...mit 27 Jahren sollte zwischen den Ohren sich doch etwas Gehirnmasse befinden.

      Selbst vor der Verordnung war so etwas ein NoGo.
      Hat damit nichts zu tun. Wie schon erwähnt müsste der Gesetzgeber dafür Sorgen das man informiert wird. Solange da nichts gravierendes passiert = no way.

      Ich selbst habe mir vor mehr als 2 Jahren eine DJI Alleskönnerdrohne geholt. Absolut NULL Plan von der Marterie gehabt. Weit wegzufliegen kam mir aufgrund von damalig fehlendem Technikvertrauen und einer Materialverlustsangst erst garnicht in den Sinn. Die 500 Meter Höhe hatte ich aber schon öfter drauf.

      Warum? Weil ich nicht wusste das es Verboten ist. Das habe ich erst durchs Forum gemerkt. ;)

      Was meint ihr wieviel DJIaner da draussen rumfliegen welche in keinem Forum oder sonstwas sind und keinen Schimmer haben von den Regeln. Grade die jungen Menschen mit sowieso inbrünstig „anderer Gefährdungsbeurteilung“.
    • Dronefuchs schrieb:

      Was meint ihr wieviel DJIaner da draussen rumfliegen welche in keinem Forum oder sonstwas sind und keinen Schimmer haben von den Regeln. Grade die jungen Menschen mit sowieso inbrünstig „anderer Gefährdungsbeurteilung“.
      Und genau deshalb sind die Händler - egal wo sie sitzen - in die Pflicht zu nehmen, eine aussagekräftige Infobroschüre beizulegen, in der zumindest die Vorschriften des Landes vermerkt sind, in die das Fluggerät geliefert wird.
      Bei Verstößen dagegen gibt's empfindliche Strafen.

      Nur damit ist das Thema meines Erachtens in den Griff zu bekommen.
      Und ich bin sicher, es wird trotzdem Spinner geben, die das nicht juckt. Die haben wir ja sogar schon hier im Forum erleben dürfen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • jogie63 schrieb:

      Also wenn die Händler diese Infobroschüre über dem Verkaufsstand aushängen verkaufen sie keine Drohnen mehr.
      Wieso? Conrad macht es doch schon seit langer Zeit vor! Zumindest gabs dort am Regal entsprechende Info-Flyer bzw. Aufsteller. Finde es gerade leider nicht mehr.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ja, Conrad ist da tatsächlich vorbildlich und sie machen es freiwillig auf eigene Initiative und Kosten. Schöner wäre es natürlich es gebe eine offizielle, einheitliche Broschüre vom BMVI die jeder Händler beilegen muss. Bei Blödmärkten und Internethändlern erfährt man meisten nichts, denn für die ist nur eine verkaufte Drohne eine gute Drohne. Dieses alberne BMVI-Teil sagt leider viel zu wenig aus, ein klein bisschen mehr Info sollte es schon sein:

      bmvi.de/blaetterkatalog/index.html?catalog=318246#page_1

      ...und selbst das Teil hätte möglicherweise schon genügt, diesen Vollhonk davon abzuhalten, so einen Blödsinn zu machen. Ganz davon abgesehen, dass es auch noch einen gesunden Menschenverstand gibt, den man haben sollte. Allein schon wegen der Menschenmege die man durch das Überfliegen gefährdet, sind gerade Weihachtsmärkte nach den Vorkommnissen im vergangenen Jahr ziemlich sensible Bereiche. Wenn man ab und zu mal Nachrichten schauen würde und nicht nur Trash-TV, dann hat dies eigentlich jeder mitbekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @RC-Role Sowas kannst du hier im Forum nicht fragen, weil die meisten "hier" (hoffentlich) wohl doch etwas besser informiert sind als irgendwelche Kartonaufreißer und Wilddrauflosflieger... davon scheint es ja aber totzdem genug zu geben, wie man sieht. Manuals verschwinden mit dem Karton im Hausmüll (statt in der blauen Tonne) ;) Erstmal in die Luft mit dem Ding und dann kommen die Worte "huuuuch", und als nächstes "Sch...." und dann die Frage: Weiß jemand die Nummer vom DJI-, Yuneec-, Parrot-, etc.-Kundendienst".

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von biber ()