Drohne fliegen über leerem Spielplatz / Parkplatz

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    • Drohne fliegen über leerem Spielplatz / Parkplatz

      Hallo zusammen,

      ich war heute relativ viel hier im Forum und auch im Netz unterwegs. Habe versucht mich schlau zu lesen was ich denn nun mit meiner Mavic darf und was nicht.
      Grundlagen sind natürlich geschaffen (Versicherung + Plakette), Drohnenverordnung und Forum gelesen, dennoch bleiben Fragen.
      Dazu nun: Darf ich in einem Wohngebiet über einem öffentlichen Spielplatz bzw. einem öffentlichen Gehweg/Parkplatz/Straße fliegen ?

      Mehr Infos dazu:
      1. Ich habe versucht rauszufinden was ein Wohngebiet ist und was nicht, scheinbar gibt es da keine echte Definition. Hier in diesem Gebiet ist nichts in der Nähe von dem ich die 100 Meter Abstand halten müsste. Außerdem ist dies kein reines Wohngebiet. Es gibt teilweise Geschäfte etc. im Erdgeschoss.
      2. Der Spielplatz ist natürlich leer (keine Menschenansammlung, keine Kinder, niemand dort)
      3. Natürlich stehen auf dem Parkplatz (öffentlich) auch mal Autos.

      Nun meine Frage: Darf ich über dem Spielplatz bis zu einer Höhe von 50 Metern fliegen (reguliert da Hannover) und filmen vorausgesetzt ich verletzte kein Persöhnlichkeitsrecht dabei?

      Wir reden von einer freien Fläche von etwa 100x100 Metern, ich sehe also mit einer Kamera keine Details in Fenstern, Balkonen, etc.

      Drei Fragen interessieren mich hier:
      1. Ich halte es rechtlich für unbedenklich solange ich die Wohngebäude nicht überfliege und kein Persöhnlichkeitsrecht verletzte. Sehr ihr das auch so ?
      2. Findet ihr es Sicheheitstechnisch bedenklich außerhalb der Gesetzeslage unter den gegebenen Bedingungen ?
      3. Was würdet ihr entgegnen wenn mal wieder die üblichen "das-ist-hier-verboten-Selbstjustizler" auftauchen ?

      Optional 4: Was wäre wenn der Parkplatz nur für Anwohner ist , faktisch also nicht öffentlich ? Folgert daraus dass ich eine Genehmigung der Wohnungsgenossenschaft brauche die diese Wohnungen vermietet und denen folglich auch der Parkplatz gehört ?

      Gruß
      Patrick
    • Hallo @Snakebyte24 und Willkommen hier im Forum. Wohngebiete im allgemeinen umfassen alles (Straßen, Wege, Plätze) was sich in diesem Gebiet befindet. Jet kommt aber das große „Aber“! In der LuftVO steht nichts von „Wohngebieten“. Zu den verbotenen Dingen, die Du mit Deiner Drohne nicht machen darfst, steht in §21b Abs. (1) unter Punkt 7, dass Du über „Wohngrundstücken“ (ohne Beachtung eines seitlichen Abstandes) ohne Erlaubniss/Zustimmung der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten (Mieter/Bewohner) nicht fliegen darfst.

      Ein Grundstück ist dabei eine definierte, abgegrenzte Fläche, welches i.a.R. in einem Grundbuch verzeichnet ist und aus einem oder mehreren Flurstücken besteht. Klar muss aber auch sein: Wohngrundstück in nicht gleich Wohngebiet. Das wird leider sehr oft von den Medien falsch wieder gegeben.

      Bei der Definition Wohngründstück wird es jedoch m.E. nicht unbedingt einfacher und läßt deutlich Interpretationsspielräume zu. So schreib die Stadt Hamburg auf Ihrer Internetseite unter Begriffsbestimmungen folgendes.

      Begriffbestimmung auf der Internetseite der Stadt Hamburg schrieb:

      Wohngrundstück:

      Grundstück mit ausschließlicher Nutzung zum Zwecke des Wohnens.
      Befindet sich auf dem Grundstück außer Wohnungen noch ein Gewerbe- oder Industriebetrieb oder z. B. eine Arztpraxis oder Rechtsanwaltskanzlei etc., so wird das Grundstück nicht ausschließlich zum Zwecke des Wohnens genutzt. Der Schutz für Wohngrundstücke nach §21b LuftVO greift hier somit nicht, da zumindest Teile des Grundstücks Teilen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Datenschutzvorschriften sowie die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre gelten selbstverständlich weiter. Private Garagen, Gartenhaus, Pool etc. stehen der ausschließlichen Nutzung als Wohngrundstück nicht entgegen.
      Zumindest könnte man diese Interpretation für Hamburg heran ziehen. Ob diese Begriffsbestimmung in dieser Ausprägung auch für andere Bundesländer heran gezogen werden kann, mag ich stark bezweifeln. Vor allem wenn man sich die Erläuterungen zum Gesetz in der Bundesratvorlage und das dahinter stehende Ansinnen, dem Schutz des privaten/persönlichen Umfeldes, genauer ansieht.

      Eine bundeseinheitliche Festlegung ist mir jetzt nicht bekannt. Im Zweifelsfalle mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde anstimmen. Was m.E. jedoch zu Wohngrundstücken nicht zählt, sind öffentliche Plätze, Straßen, Wege und auch Parkplätze, wenn diese sich nicht direkt auf dem Wohngrundstück selbst befinden.

      Vorsicht aber: Nur weil es jetzt kein Wohngrundstück ist, darf man nicht unbedingt dort auch fliegen. Du musst dabei auch die anderen Punkte im §21b unter Abs. (1) (z.B. Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Bundesfern-/-Wasserstraßen, Bahnanlagen und die bei allen genannten mindesten 100 m seitlichen Abstand) beachten.
    • @quadle Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

      Hilft mir leider nur bedingt. Die Geschichte mit Hamburg habe ich gelesen.
      Seltsam dass es keine Definition für solche Begriffe wie Wohngebiet oder Wohngrundstück gibt. Aber ich sehe es ähnlich wie du wenn ich mir die Intention bei Erstellung dieses Gesetzes anschaue. Keine Ahnung was Hamburg sich da gedacht hat.

      Es gibt allerdings tatsächlich einen Unterschied zwischen Wohn und Mischgebieten. Das ist tatsächlich für sowas wie Ruhezeiten (Mittagsruhe) interessant.

      Also fliegen wir besser nicht über einem Wohngebäude nur weil unten ein kleiner Laden drin ist.

      Wie dem auch sei. Für mich bedeutet das: auf einem öffentlichen Spielplatz bei dem bei dem aktuellen Wetter niemand (vor allem kein Kind) ist, darf ich fliegen.

      Aber ich kann das ja nochmal mit der Behörde klären. Mal sehen wie viele Monate ich auf eine Antwort warte.

      Gibt es noch andere Meinungen/Ergänzungen dazu ?
      Jemand schon Erfahrungen mit der Behörde in Niedersachsen?

      Eventuell noch weitere Tips zum Umgang minimal informierter aber ängstlicher bis aggressiver Mitbürger ?
    • Merke Dir einfach die Definition zu Wohngrundstücken der Landesluftfahrbehörde HH. Kannst Du Dir ja auch ausdrucken und es dann den Leuten zu lesen geben die Fragen dazu haben bzw. Dein Fliegen beanstanden. Im Zweifelsfall wirst Du dann die Gesetze/Vorschriften genannt bekommen die das Fliegen verbieten.

      Nachfragen bei der zuständigen Behörde, in Deinem Fall Wolfenbüttel, bringt nach meiner Erfahrung nichts. Die Mitarbeiter da werden Dir, wenn sie unsicher sind, immer anraten nicht zu fliegen bzw. sich beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen.

      Ansonsten kannst Du ja anhand der dafür erstellten Karten nachsehen welche, uns betreffenden, Auflagen es da gibt wie z.B.:
      map2fly.flynex.de/

      Kannst aber hier auch die Koordinaten posten, dann können auch anderen es kontrollieren.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Snakebyte24 schrieb:

      Seltsam dass es keine Definition für solche Begriffe wie Wohngebiet oder Wohngrundstück gibt.
      Damit sie ausgelegt werden können, siehe Fliegen über Wohngrundstücken [Sammelthread]

      ___

      Ansonsten zu Drohnen fliegen auf dem Spielplatz (auf das wir uns hier beschränken, alles andere zu Wohngrundstücken bitte weiter im Sammelthread)

      Was war zuerst da, die Henne oder das Ei?
      Kannst Du über dem Spielplatz fliegen, weil sich dort keine Eltern mit ihren Kindern aufhalten, oder können sich dort keine Eltern mit ihren Kindern aufhalten, weil Du da fliegst?

      Und nur weil es sich um eine Drohne handelt, gilt nicht etwa ausschließlich die LuftVO, und sonst nichts darüber hinaus.
      Man kann davon ausgehen, dass wenn jemand nicht will, dass auf einem Spielplatz Drohnen geflogen werden (wovon man irgendwie schon ausgehen könnte, wie ich meine :rolleyes: ), diese "Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung" beseitigt wird, gemäß letztendlich der preussischen polizeilichen Generalklausel von 1931 (§ 14 Abs. 1), die sich auch in allen aktuellen Landes-Polizeigesetzen widerfindet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • hi Snakebyte24,

      ich weiß jetzt nicht, wie viel Flugerfahrung du bereits hast, wenn du erst wenig Flugstunden hast, kennst du noch nicht viele mögliche Probleme, die auftauchen können, gerade am Anfang. Deshalb würde ich dir dazu raten, zunächst mal so viel praktische Erfahrung zu sammeln wie möglich. Und das geht am allerbesten auf völlig freiem Gelände, fernab von allen Häusern und Bäumen. Ein leerer Spielplatz ist dazu denkbar ungeeignet. Ein Fly away über einem leeren Spielplatz endet ziemlich sicher ungut. Wenn da irgendein Spießer will, dass du da verschwindest, ruft er die Polizei an und dann hast du erst mal Ärger am Hals. Das kannst du sehr einfach vermeiden.

      Gruß,
      Ralf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Hallo ihr beiden,

      Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich will niemanden zu nahe treten und ich habe ja gelesen wie Posts hier so ausarten.
      Eines vorweg: ich besitze natürlich genügend Menschenverstand sowas nicht am Anfang zu machen.
      Darum soll es hier aber auch nicht gehen.

      Es geht mir darum besser zu verstehen was erlaubt ist und was nicht. Nehmen wir den öffentlichen Parkplatz oder die Straße statt dem Spielplatz.
      Auch das ist laut preussischer Auslegung sicher, für irgendeinen Opi der mehr Langeweile hat als alles andere, eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Aber eben nicht weil es irgendwo steht sondern er das gerne so hätte.

      Gibt es denn dazu fundierte Erfahrungen ? Ich habe den Eindruck solange nichts passiert ist vieles/alles egal.
      Aber das ist doch kein Rechtslage. Es kann doch nicht sein das man lieber auf das Fliegen an vielen Orten verzichtet nur weil man nicht weiss was man darf und was nicht ....

      Wer von euch fliegt auf öffentlichen Plätzen in Wohngebieten ? Wer nicht ? Wenn ihr es nicht tut, warum nicht ? Habt ihr euch da alle die Gesetzeslage soweit zurechtgelegt dass ihr es für euch selbst vertreten könnt und geht dann genau so weit und nicht weiter ?

      Das ist jetzt mit Absicht etwas provokant geschrieben....
    • man lebt bedeutend einfacher, wenn man andere Leute nicht absichtlich provoziert. Deshalb vermeide ich dass. Wenn ich über einem Spielplatz fliegen muss, um einen Auftrag zu erledigen, dann tue ich das und informiere vorher die Anwohner. Zum Fliegen just for fun oder auch nur zum Training würde ich das nie machen. Ich habe allerdings auch den großen Vorteil, dass ich auf dem Land lebe und direkt vor meiner Haustüre ein riesiges Feld ist. In der Stadt ist das sicher schwieriger. Mit genügend Menschenverstand fliegt man nicht auf einem leeren Spielplatz im Wohngebiet, wenn man es vermeiden kann. Mit "Menschenverstand" meine ich nicht nur den eigenen Grips sondern auch, dass man in der Lage ist, andere Menschen (und dazu zählt auch "irgendein Opa" oder "irgendein Spießer") emotional verstehen zu können.

      Ausserdem muss man den Ruf der Kamera-Drohnensteuerer nicht unnötig in Verruf bringen.
    • Wenn man sowas gewerblich macht in der aktuellen Anfangszeit finde ich das so durchaus vernünftig und sinnvoll. Es ist einfach allgemein ein gesellschaftlich nicht sehr akzeptiertes Konzept.
      Das ist aber vollkommen wurscht wo man es macht. Ich bin bisher nur auf Feldern geflogen auf denen komplett freie Sicht war. Aber auch dort laufen Spaziergänger vorbei die durchaus penetrant und vorwurfsvoll Fragen ob man das denn dürfe. Vermutlich weil sie irgendwo Mal irgendwas gelesen haben. Diese Leute wird man nicht belehren indem man ihnen aus dem Weg geht, sondern vermutlich einfach gar nicht. Das ist meistens die ältere Generation.

      Dafür müssen wir nur ein paar Jahre in die Vergangenheit gehen. Nehmen wir die Erfindung des Autos, bei denen die Menschen noch jahrelang der Meinung waren dass sie nicht gut wäre, denn schließlich würden die ja jederzeit explodieren können im Gegensatz zum Pferd. Weiter geht es mit dem Handy, denn es gibt doch überall Telefonzellen. Und vergessen wir Mal nicht, das meiste begann mit Neugier nicht mit echten Nutzen...

      Wenn man also den Opi oder anderen skeptischen Mitmenschen überzeugen will hilft da nicht viel außer auf die nächste Generation warten.

      Genau deswegen hätte ich gerne ein möglichst genaues Bild der rechtlichen Lage um möglichst im jetzt zu wissen was erlaubt ist und was nicht.

      • Und zum FlyAway von vorhin...wo der passiert ist vermutlich fast egal..denn auf irgendein Kind oder Auto in Umkreis von 10km kann die Drohne immer knallen....
    • Auf die Frage "dürfen Sie das überhaupt" antworte ich grundsätzlich mit "ja" - und sehe überhaupt nicht ein, das zu begründen. Wenn dann doch einer penetrant wird, erzähle ich ihm, was für Strafen auf gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr stehen und daß er gerade drauf und dran ist, sich dieses Deliktes schuldig zu machen ;)

      Und zur eigentlichen Frage: nein, ich fliege nicht innerhalb geschlossener Siedlungsgebiete. Das ist komplett unnötig in meinen Augen - es sei denn, es ist ein offizieller Auftrag, der entsprechend abgesegnet ist.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ui. Ja der Tipp hilft mir
      Nur bei dem unnötigen fliegen in Siedlungsgebieten werden wir uns nicht einig.
      Ich finde durchaus das man da tolle Bilder machen kann wenn sich dafür eben ein legaler Rahmen findet.
      Und ich finde auch das wir Piloten den ausnutzen sollten solange es noch geht. Den eines ist Mal klar. Durch "emotionales Verständnis" erreichen wir sicher keine Besserung bei einer Entscheidung in Brüssel. Eher noch durch mehr Akzeptanz bei den Menschen, wenn sie eben merken das es ein Hobby wie jedes andere ist...
    • Snakebyte24 schrieb:

      Ich bin bisher nur auf Feldern geflogen auf denen komplett freie Sicht war. Aber auch dort laufen Spaziergänger vorbei die durchaus penetrant und vorwurfsvoll Fragen ob man das denn dürfe. Vermutlich weil sie irgendwo Mal irgendwas gelesen haben. Diese Leute wird man nicht belehren indem man ihnen aus dem Weg geht [...]

      Wenn man also den Opi oder anderen skeptischen Mitmenschen überzeugen will hilft da nicht viel außer auf die nächste Generation warten.
      Wäre es denkbar, dass das weniger mit den Feldern als vielmehr damit zusammen hängen könnte, dass manche meinen, sogar auf Spielplätzen rumkreisen zu müssen, wo Opi gern mit den Enkeln abhängt? :)

      Snakebyte24 schrieb:

      Nur bei dem unnötigen fliegen in Siedlungsgebieten werden wir uns nicht einig.
      [...]
      Und ich finde auch das wir Piloten den ausnutzen sollten solange es noch geht.
      So hat halt jeder seine Meinung, und das ist ja auch völlig legitim.
      Meine persönliche Meinung ist jedoch, dass einzelne auf ihr vermeintliches Recht beharrende Prinzipienreiter durch ihr Verhalten nicht allen Drohnen-Hobbyisten das Leben schwer machen sollten. Entgegenkommen, Verständnis und Empathie kann ich nur erwarten, wenn ich es anderen auch entgegenbringe - das ist keine Einbahnstrasse.
    • Snakebyte24 schrieb:

      Und das passierte nicht auf einem Spielplatz, denn das war bisher nur eine Frage sondern auf besagten Feld.....
      Das ist genau der Punkt, abstrahiere doch mal, statt Dich an ein, zwei eigenen Beispielen aus rein subjektiver Sicht festzubeissen.
      Nicht nur auf den eigenen Mikrokosmos durch die eigene Brille gucken, sondern mal auf alle Seiten der Medaille. Anders kommt man auch kaum selbst auf eine möglichst objektive Einschätzung, die es dann letztlich auch obsolet macht, andere danach zu fragen, ob die eigenen Flugvorhaben wohl akzeptabel sind.

      (Das Geschriebene hier wie auch meine Vorposts setzten voraus, dass Du an einer offenen ungeschönten und somit ehrlichen Meinung überhaupt interessiert bist, und nicht lediglich auf eine Absolution anderer hinsichtlich des offensichtlich schon fest geplanten Spielplatz-Rundflugs aus bist. )
    • Oh ich bin durchaus an ehrlichen Meinungen interessiert und auch ein solcher Flug ist noch lange nicht fix.
      Allerdings geht es darum schon seit drei Posts nicht mehr sondern um Menschen die leider mit einer etwas "vorurteilsbehafteten" Meinung auf technische Neuerungen zu gehen.
      Was diese Menschen angeht, haben wir beide eben eine andere Sichtweise.

      Back to topic: weitere Meinungen zu meiner Frage (nicht Vorhaben) ?

      Gruß
      Patrick
    • So jetzt mal langsam.
      Was ich verstehe und was nicht kannst du nicht beurteilen.
      Ich schreibe jetzt hier meinen 8. Beitrag und wurde bis her als verständnislos, unemphatisch und mit wenig gesundem Menschenverstand betitelt unter anderem sogar von Moderatoren hier. Das könnte ich mir jetzt zu Herzen nehmen, würde ich vielleicht auch wenn nicht jeder zweite Post hier genau so ausarten würde.

      Nochmal als Hinweiß: Das hier ist ein Diskussionsforum. Es geht darum auch kontrovers und direkt Meinungen zu diskutieren. Und da gehört Recht, vor allem die aktuelle Rechtslage ums Drohnenfliegen sicherlich dazu.

      Ich komme euch Nörglern an dieser Stelle mal entgegen. Ich werde wohl nicht über einem öffentlichen Spielplatz fliegen, denn ein paar Einwände dazu finde ich sehr gut !

      Was einen öffentlichen Parkplatz angeht, zum Beispiel um einfach grade aufzusteigen ein 360 Grad Video zu drehen und wieder zu landen, steht es aber absolut noch im Raum.
      Meine Intention dabei ist auch sicherlich nicht irgendwelche gewerblichen Anbieter oder Hobbypiloten in Verruf zu bringen, denn natürlich tut man sowas mit genügend Menschenverstand und Erfahrung.

      So jetzt wieder zum Aber (mal sehen ob dann wieder Unterstellungen oder vielleicht auch argumentierende Meinungen kommen): Aber ich werde mir sicherlich nicht von Hinz und Kunz die sich in das Thema null eingelesen haben sagen lassen was ich darf. Das kann ich für mich selbst nicht vertreten. Das gilt übrigens auch in die andere Richtung. Ich fliege auch nicht einfach über dem Grundstück von irgendwem los nur weil mir der Eigentümer sagt: "Das kannst du hier machen, das habe ich schon recherchiert!" Genausowenig lasse ich es aber auf öffentlichem Feld (oder eben öffentlichen Parkplatz) nur weil mir jemand sagt "Das dürfen sie hier nicht".
      Kompromissbereit wäre ich vielleicht bei jemanden der mir sagt "Könnten sie das hier lassen? Ich fühle mich gestört!".

      Wenn ihr das so auslegen wollt als würde ich auf mein Recht pochen, dann bitte tut das. Ich weiss gerne was ich rechtlich darf und was nicht. Danach mache ich mir in Ruhe Gedanken darüber wen ich auf den Schlips treten könnte und warum.
      Ich lasse schließlich in meinem Garten auch nicht alles bleiben nur weil mein Nachbar pedantisch ist und rechtlich wenig informiert!


      So und nun zurück zum Thema.
      Wie sieht es eurer Meinung nach bei einem öffentlichen Parkplatz aus ?
    • Tja, das Gefühl habe ich leider auch.

      Zumal gilt doch immer noch die alte Faustregel, das ich von dem Ort wo ich starte, eine Erlaubnis des Grundeigentümers haben muss.

      Spielplatz wäre also Kommune/Stadt.

      Es gibt viele Videos von Racern, die einen Spielplatz als Parcours nehmen. Speziell ein Racer ist schon bedrohlich schnell und geräuschvoll.

      Auf jedem Spielplatz hängt ein Schild, was erlaubt und was nicht. Selbst eine Altersbegrenzung ist vorhanden. Als diese Schilder hergestellt wurden, gab es dies Problem noch nicht, bin mir aber sicher, heute würde ein Verbot von Fluggeräten dabei sein.

      Spielplätze liegen meist nahe dem Wohngebiet. Da wäre die seitliche Abstandhaltung schon meist Hindernis Nr.1
      Menschenleer, wenn du sofort aufhörst, sobald sich jemand nähert, wenn der / die andere Person bekundet, es störe ihn nicht, könnte man weiter machen.
      Wohl würde ich mich dort einfach nicht fühlen.

      Wären vor uns oder parallel zu uns nicht so viele Piloten so egoistisch und unsensibel gewesen, hätte wir das Problem nicht.

      Der gesunde Menschenverstand ist nicht jedem gegeben oder wird unterschiedlich ausgelegt. Das Rad läßt sich kaum noch zurück drehen.
    • Pehaha schrieb:

      Zumal gilt doch immer noch die alte Faustregel, das ich von dem Ort wo ich starte, eine Erlaubnis des Grundeigentümers haben muss.


      Auf jedem Spielplatz hängt ein Schild, was erlaubt und was nicht. Selbst eine Altersbegrenzung ist vorhanden. Als diese Schilder hergestellt wurden, gab es dies Problem noch nicht, bin mir aber sicher, heute würde ein Verbot von Fluggeräten dabei sein.


      Spielplätze liegen meist nahe dem Wohngebiet. Da wäre die seitliche Abstandhaltung schon meist Hindernis Nr.1
      (Über-)Flüge von Fluggeräten, welche unters Luftgesetz fallen (also unsere Teile), werden durch dieses geregelt und können auch nur durch dieses verboten werden.
      Insofern können Betriebsverbotsschilder vor Ort wenn dann nur für Start und Landung gelten. Beim Schloss Hohenzollern z.B. kommt das aber aufgrund der Größe des Anwesens einem Flugverbot gleich, weil man zwar außerhalb starten dürfte aber aufgrund der Sichtflugregel nicht bis zum Schloss hin kommt. Wenn Leute vor Ort sind ists nach Luftgesetz eh verboten. Bei einem (normalen, kleinen) Spielplatz ist das aber nicht der Fall.
      Wenn also dieser Spielplatz im ungeregelten Luftraum liegt und sonst keinen Verboten des Luftgesetz unterliegt (z.B. Menschenansammlungen (leer), nicht im Wohngebiet, 100m seitlicher Abstand zu...) darf er überflogen werden, wenn man außerhalb startet und dort eine Starterlaubnis (oder kein Startverbot) hat.