Drohne fliegen über leerem Spielplatz / Parkplatz

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Snakebyte24 schrieb:

      Ich schreibe jetzt hier meinen 8. Beitrag und wurde bis her als verständnislos, unemphatisch und mit wenig gesundem Menschenverstand betitelt unter anderem sogar von Moderatoren hier.
      ....

      Ich komme euch Nörglern an dieser Stelle mal entgegen.
      ....
      So jetzt wieder zum Aber (mal sehen ob dann wieder Unterstellungen oder vielleicht auch argumentierende Meinungen kommen)
      Niemand hat Dich hier mit irgendwas betitelt. Dafür schießt Du jedoch schon ordentlich aus der Hüfte hier, und mein (noch) persönlicher Rat ist, Dich mal in unsere Regeln (insbes. A1/A2) und die Moderationshinweise dazu einzulesen.
      ____

      Zur Sache, da Du Dich im Gegensatz zu uns wenig argumentierenden Nörglern gerne einliest, schlage ich mal vor, Dir die Satzungen Deiner Stadt (hier wohl Hannover) mal anzusehen, was die Nutzung von Spielplätzen und öffentlichen Flächen angeht, zu denen auch die Strassen vor Spielplätzen zählen.

      Wenn Du dazu dann Fragen hast, beispielsweise warum man in Hannover bereits ein Bußgeld zahlt, wenn man sich dort als kinderloser Erwachsener auf einem Spielplatz auch nur aufhält, lass es uns wissen.
    • Jetzt bemühe ich mich mal aktiv, unser Forumsmitglied @Snakebyte24 zu verstehen. ommmmmmmmmmmmmmm. AHA :)

      Du hast jetzt zum ersten mal ein konkretes Vorhaben mit einem Ziel genannt. Über so etwas kann man sich viel besser unterhalten. Du möchtest ein "360°-Video" aufnehmen über urbanem Raum (es sollen Häuser oder Gebäude drauf sein). Also in etwa so, wie das bei der "Luftaufnahme der Woche" mit dem Postauto der Fall ist. Habe ich deine Gedanken richtig gelesen? Vielleicht meinst du auch 360°-Panorama (also kein Video)!?

      Wenn du über deinem / eurem Grundstück aufsteigst und auch darüber bleibst, bist du rechtlich schon fast auf der sicheren Seite. Du könntest das ebenfalls machen bei Freunden oder Verwandten, die dir die Genehmigung dafür erteilen.

      Wenn ich das privat machen würde, würde ich es so machen:
      1. Testaufnahme über freiem Feld. Alle Einstellungen testen. Erfahrung sammeln.
      2. Über besagtem Wohngrundstück so schnell wie möglich auf etwa 50 bis 60 Höhenmeter gehen. (Wegen Lärm und Persönlichkeitsrechten.)
      3. Aufnahme machen und Landen.

      Jetzt sind wir allerdings bereits sehr weit vom Titel deiner Frage entfernt.

      Und wenn du jetzt wissen möchtest, wo du das noch alles machen kannst, dann sind wir die falschen Ansprechpartner. Wende dich dafür an das Ordnungsamt. Die können dir dafür auch keine pauschale Antwort geben. Dafür musst du ein ganz konkretes Vorhaben und eine Adresse nennen. Und ich denke, dass die Damen und Herren auf dem Ordnungsamt dir für private Zwecke keine Erlaubnis erteilen werden. Eventuell leitet dich das Ordnungsamt auch an das Bauamt weiter, die leiten dich an die Polizei weiter und die Polizei sagt dir, dass du dich dafür an das Ordnungsamt wenden sollst.

      So siehts leider aus. sorry.
    • Jetzt bin ich verwirrt.
      Inwiefern ist jetzt die Lage des Spielplatzes wichtig ?
      Es hieß doch vorhin das die Verordnung nicht von Wohngebieten spricht.
      Demzufolge ist es also egal ob ich auf einem Spielplatz starte (und auch nur darüber fliege) und ob dieser Spielplatz nun im Wohngebiet liegt oder nicht?
      Und bevor es jetzt wieder los geht: Ich meine rein rechtlich gesehen !!!

      Alle anderen rechtlichen (100 Meter Abstand zu Autobahnen, etc., keinen Eingriff in die Privatsphäre) und eventuell weiteren problematischen Kriterien (alle Gebäude um den Spielplatz mindestens 50 Meter weg, also auch keine enge Bebauung) berücksichtigt und ausgeschlossen.

      Und nochmal, bevor wieder Moralpredigten kommen: Es geht mir hier um die rechtliche Theorie. Um es mal zu verstehen !

      Wohl fühle ich mich da beim Starten (schon gar nicht am Anfang) auch nicht. Wenn in so einem Gebiet aber ein Freund wohnen würde, der gerne mal eine Luftaufnahme in der Zukunft hätte, dann fragt man sich halt ob man da mal starten kann und sei es nur für die 5 Minuten in denen halt niemand da ist. (Alternativ immer noch Parkplatz oder öffentliche Straße, statt Spielplatz)!!!

      Nachtrag: Wenn es sein Grundstück allein wäre, wäre ich auf sicheren Seite soviel habe ich beim Lesen des Forums verstanden. Jetzt ist es aber ein Mietshaus mit mindestens 10 Parteien. Da kann ich bei allen klopfen und nachfragen oder auch bei der Hausverwaltung anrufen. Ich kann aber auch einfach den rechtlichen Rahmen nutzen und rausfinden das ich das auch einfach kurz auf dem Parkplatz machen kann.

      Pehaha schrieb:

      Spielplätze liegen meist nahe dem Wohngebiet. Da wäre die seitliche Abstandhaltung schon meist Hindernis Nr.1
      Und das verstehe ich auch nicht. Die Verordnungen spricht doch gar nicht von Abstand zu Wohngebieten. Sondern vom Abstand zu Wohngrundstücken.

      Pehaha schrieb:

      Wären vor uns oder parallel zu uns nicht so viele Piloten so egoistisch und unsensibel gewesen, hätte wir das Problem nicht.
      Da widerspreche ich erneut. Wie viele Leute sich da rücksichtlos verhalten ist völlig egal.
      Das hier ist eben Deutschland und Neuerung sind generell immer erstmal schlecht.
      Ob es da einen tragischen Einzelfallunfall gibt oder 1000 spielt einfach keine Rolle.

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    • Snakebyte24 schrieb:

      Wohl fühle ich mich da beim Starten (schon gar nicht am Anfang) auch nicht. Wenn in so einem Gebiet aber ein Freund wohnen würde, der gerne mal eine Luftaufnahme in der Zukunft hätte, dann fragt man sich halt ob man da mal starten kann und sei es nur für die 5 Minuten in denen halt niemand da ist. (Alternativ immer noch Parkplatz oder öffentliche Straße, statt Spielplatz)!!!
      Das Starten auf einem Parkplatz oder einer öffentlichen Straße könnte eine genehmigungspflichtige Sondernutzung sein. Vorsicht!
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Kein Problem @Ralf Neverland.
      Auch wenn ichs nicht verstehe.
      Meine Fragen waren durchaus sachlich und sinnvoll.

      Ich habe einfach den Eindruck der Großteil hier versucht mit seinen Drohnen überhaupt gar nicht erst aufzufallen, ob nun negativ oder positiv.
      Darum geht es hier doch aber nicht. Es geht hier um die rechtliche Lage. Die zu verstehen ist schon schwer genug.

      Was jeder daraus macht muss er selber wissen.
      Von daher Ralf vielen Dank für deine Tipps wie du es machen würdest. Wenn es so käme würde ich es auch so machen.
    • Snakebyte24 schrieb:

      ... Sondern vom Abstand zu Wohngrundstücken.
      Wo bitte genau steht das in der Verordnung ??? Konnte dazu jetzt leider nichts in den einschlägigen Verordnungen, Regeln, Gesetze finden !!!

      Einschätzung (bin kein Rechtsanwalt und darf aus diesem Grund keine Rechtsberatung geben) von meiner Seite her zu Deinem Vorhaben:
      • Von seiten der aktuellen bundeseinheitlichen Gesetzgebung (LuftVO, LuftVG, LuftVZO) dürfte (ohne den Startplatz/das Fluggebiet genauers zu kennen) nichts gegen Dein vorhaben sprechen. Solange Du Dich nicht über dem Wohngrundstücke bewegst und Du auch von seitlich vom Grundstück her die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen jedes einzelnen nicht verletzt.
      • Vor allem in größeren Städten (wie z.B. in Hanover) kann es über diese bundeseinheitliche Gesetzgebung hinaus regionale bzw. kommunale Regelungen betreffend dem Umgang mit UaS/Drohnen/Flugmodellen innerhalb und/oder außerhalb der geschlossenen Bebauung oder auch zur Nutzung städtischer Flächen geben. Hierzu helfen die zuständigen Ordnungsbehörden weiter.
      • Generell gilt als Respekt anderer Mitmenschen gegenüber, aber auch aus Verantwortung gegenüber einem nach LuftVG aufgeführten Luftfahrzeug (wie unsere Drohnen), dass nicht alles, was nicht explizit Verboten ist, auch generell erlaubt ist! Der oft zitierte/herangezogene „gesunde Menschenverstand“ ist, weil generell sehr subjektiv hergeleitet, in diesen Situationen wenig bis gar nicht hilfreich. Einzig, lieber einmal auf sein Recht zu Fliegen zu verzichten und nicht zu starten, als auf sein Recht zu beharren kann in solchen Situation einzig als verantwortungsvoll bezeichnet werden. Im Streitfall wirst Du bei der aktuellen Akzeptanz-Situation moralisch immer auf der Verliererseite stehen. Gerade der einleitend genannte Spielplatz wird Dich immer in die Deffensivposition bringen. Bei unserem Hobby (wie bei vielen anderen Dingen auch) gilt, nicht jeder, der (eigentlich) Recht hat, wird auch Recht bekommen.
      Fazit: Gerade als „Anfänger“ rate ich Dir, lass es einfach. Der Sprung von einem freien Feld auf einen Spiel-(Park-)-Platz bzw. in ein Wohngebiet hinein, ist schon recht gewaltig. Dazu solltest Du nicht nur die Fertigkeit haben, Deine Drohne zu steuern, zu Erfahrung gilt auch, sich an solche Flugorte langsam heran zu tasten und mit der Umsetzung der rechtlichen aber auch den moralischen Gegebenheiten erfahrung zu sammeln.

      Jedem von uns sind Aufnahmen auf Wiesen und Wäldern schnell zu langweilig und man möchte dann mehr Bewegung im Bild haben. Der Weg in eine geschlossene Bebauung ist dabei m.E. der absolut falsche Weg, denn Wohnbebauung wird auch recht schnell Langweilig! Als nächstes kommen interessante/öffentliche Gebäude und Bereiche wo einfach Bewegung drin ist. Da kommen in aller Regel auch unweigerlich Menschen (erst einer und dann immer mehr und näher) mit ins Bild. Eine Spirale die nie enden wird.

      Suche viel lieber Deine eigene Art solche „langweiligen“ Aufnahmen von Wiesen und Wälder in eine besondere Szene zu setzen. Kombiniere Luftaufnahmen mit Aufnahmen vom Boden, die dann auch von Bereichen stammen, die man mit der Drohne besser meidet.

      Da mir die Diskussion hier und vor allem von Deiner Seite sehr Emotional geführt wird, bin ich hier wieder raus. Eigentlich sind hier auch alle Fakten aber auch viele gute Meinungen und Hilfestellungen bereits gesagt worden. Alles andere dreht sich nur im Kreis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • skyscope schrieb:

      ...schlage ich mal vor, Dir die Satzungen Deiner Stadt (hier wohl Hannover) mal anzusehen, was die Nutzung von Spielplätzen und öffentlichen Flächen angeht, zu denen auch die Strassen vor Spielplätzen zählen.

      Wenn Du dazu dann Fragen hast, beispielsweise warum man in Hannover bereits ein Bußgeld zahlt, wenn man sich dort als kinderloser Erwachsener auf einem Spielplatz auch nur aufhält, lass es uns wissen.

      Ich bin ja oldschool und telefoniere im Zweifelsfall kurz, und habe ich die Hannoveranerischen Satzungen schon vor 2 Stunden gelesen.

      Kurzum:
      Überflug eines Spielplatzes luftrechtlich möglich? Ja, unter Beachtung von § 21b LuftVO. Kann dennoch ein OWi-Verfahren eingeleitet werden, das zu einem Bußgeld führt? Ja (s.a. Beiträge #5 und #6).
      Start von einem Parkplatz luftrechtlich möglich? Ja, unter Beachtung von § 21b LuftVO. Kann dennoch ein OWiverfahren eingeletet werden, das zu einem Bußgeld führt? Ja. (s.a. Beiträge #5 und #6).

      Und damit bin ich hier auch raus. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Snakebyte wenn 24 für dein Alter stehen sollte, dann glaub den alten Männern einfach mal.

      Auf Rechte bestehen macht bei der jetzige Lage keinen Sinn.

      Ich ärgere mich auch, trotz einem 2500qm Grundstück für jeden Test 2km raus fahren zu müssen.
      Ich wohne an einer Bundesstr. Da bekomme ich kein 100m Abstand hin. Meine alternativ Teststrecke 900m gerade aus Acker...aber im Rücken 60m die AB.

      Und auch nach 4 Jahren intensiver Fliegerei, habe ich die Tage im Garten auf 1,5m Höhe nur einen Mini Funktionstest machen wollen.
      Unberechenbare Windreflexion, plötzliche Abdrift .. Kontakt mit einem Geländer....Absturz in die Böschung.

      Also will sagen, Fehler passieren immer mal wieder. Und meine Erfahrungen an zu knapp bemessene Startplätze haben mir die ersten Jahre einige Blessuren beschert. Materiell sowie einige Schnitte in Jacke, Rucksack oder auch Finger.

      Das geht rasend schnell.

      Die Definition Wohngrundstück ist schwammig, wohl bewußt damit man den Gummi Paragraphen dehnen kann.
      Ein solches Grundstück beginnt meist bei einer sichtbaren Einfriedung.

      Das Spielplätze nicht in der LuftVO, LuftVG, LuftVZO enthalten sind spielt keine Rolle, weil die Städte in ihren Verordnungen die Nutzung von Parks, Grünflächen und auch Spielplätzen beschränken können.

      Ein öffentlicher Parkplatz dient der Öffentlichkeit zum parken. Heikel...heikel.....ein privater Parkplatz muss so beschaffen sein, das er der Öffentlichkeit als Privatgelände ausgewiesen ist. Dort ist der Besitzer zu fragen, denn dieser kann dich auch des Platzes verweisen.

      Wir haben zB einen Platz bei uns, dort finden ausschl. Kirmes und Zirkus statt. Ansonsten nicht als Parkplatz freigegeben.
      Dort üben Väter mit den Kindern Rad fahren.....dort fahren auch Dinge die draußen nicht dürfen. RC Cars, elektr. Kinderbuggys, Segways.
      Dort störe ich keinen.

      Du bist erwachsen, du bist von der Community auf Risiken & Nebenwirkungen hingewiesen worden.
      Unsere Bitte ist einfach, es zu unterlassen.

      Es fehlt zur Zeit nur noch der richtige Unfall, damit unsere Gegner das Oberwasser bekommen.

      Wir können nur noch punkten durch positives Verhalten.

      Aber das ist vergleichbar mit Fußball Fans, ein paar wenige Kravallos gelang es, den Ruf zu ruinieren.
      Trotz aller Bemühungen steht der Fußballfan nun immer unter Generalverdacht.
    • Nein die 24 steht nicht für mein Alter.

      Pehaha schrieb:

      Wir haben zB einen Platz bei uns, dort finden ausschl. Kirmes und Zirkus statt. Ansonsten nicht als Parkplatz freigegeben.
      Dort üben Väter mit den Kindern Rad fahren.....dort fahren auch Dinge die draußen nicht dürfen. RC Cars, elektr. Kinderbuggys, Segways.
      Dort störe ich keinen.
      Es wundert mich ehrlich gesagt das dort kein Papi Angst hat, das deine Drohne einem Kind auf den Kopf fällt.
      Ich hätte Angst dort zu starten wenn die Drohne kurz über dem Boden unerwartet einfach wegdriftet und ein Kind erwischt.
    • Manchmal sind jegliche Art von Hilfeversuche einfach nur deplaziert und führen entsprechend zu in sich drehenden, fehlgerichteten Diskussionen ! <X

      Diet schrieb:

      Eine Diskussion, die in einem Nachbaruniversum schon längst mit Löschung des Threads und Sperrung des oder der Protagonisten geendet hätte :rolleyes: :whistling:
      Aber dass will Ich hier wirklich nicht haben.



      Huuuuch, eingentlich bin ich doch raus aus dem Thema. :rolleyes:

      Und Tschüss 8)