Drohne der Firma privat fliegen. Welche Haftpflicht?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohne der Firma privat fliegen. Welche Haftpflicht?

      Hallo!

      Meine Firma hat sich eine Mavic Pro angeschafft und über Weihnachten darf ich sie testen. Nun muss aber natürlich zunächst eine Haftpflicht abgeschlossen werden. Da die zuständige Kraft schon im Urlaub ist nun meine Frage:
      Wenn ich jetzt eine Privat Drohnenhaftpflicht abschließe, die Fremddrohnen mit einschließt, bin ich dann auf der sicheren Seite?
      Da die Plakette den Namen und Anschrift meines Chefs tragen wird ist es ja ein Fremdgerät.

      Danke!

      Gruß,
      Tzippy
    • Hallo Tzippy,

      das wird schwierig. Normalerweise muß Dein Name/Adresse drauf. Das müßtest Du bei der entsprechenden Versicherung anfragen, um auf der ganz sicheren Seite zu sein.

      Grüße, viel Erfolg und schöne Feiertage,
      Diet
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Danke für die Antwort Diet!

      Über die Feiertage meinen eigenen Namen anzubringen wäre ja kein Problem. Nur vermutlich kommt es dann auch darauf an, dass die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt ist im Zweifelsfall.
      Also bräuchte ich vermutlich schon eine Versicherung, die auch Fremddrohnen mit einschließt.
    • Achtung, es haftet immer der "Halter", nicht der "Besitzer". Es gibt daher auch keine Versicherung, die gemäß luftrechtlichen Erfordernissen "Fremddorhnen" versichern kann.

      skyscope schrieb:

      Luftfahrzeughalter ist nach gängiger Rechtssprechung, wer ein Luftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

      "Für eigene Rechnung in Gebrauch" = Nutznießung aus der Verwendung und Zahlung der laufenden Kosten des LFZ.
      "Besitz der Verfügungsgewalt" = Bestimmung über die Verwendung und den Einsatz des LFZ.

      Das bedeutet, dass Deine Firma haftet bzw. Dein Chef, je nach Rechtsform, egal, wer die Mavic fliegt. Daher muss der Name des Halters auf das Schild, nicht der Name des Steuerers / Besitzers, denn es geht darum ermitteln zu können, wer haftet.
    • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Mavic noch ganz neu und es besteht noch gar keine Versicherung und es ist auch noch keine Plakette angebracht. D.h. der Besitzer (dein Chef bzw. die Firma) muss die gewerbliche Luftfahrthaftpflichtversicherung zunächst mal abschließen. Als ich das gemacht habe, konnte ich andere Personen in eine Liste eintragen, die die Drohne ebenfalls fliegen dürfen. Wenn du da drin stehst, kannst du die Drohne auch privat fliegen oder zu Übungszwecken.

      Infos ohne Gewähr. Bitte beim Versicherer erkundigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Derjenige der mit der erforderlichen Plakette auf der Drohen steht, ist in dem Moment dann auch der Halter und der muss dann auch Versichert sein. Ähnlich dem Kennzeichen auf dem Auto. Der Besitzer des Fahrzeuges muss nicht Halter bzw. Versicherungsnehmer sein.

      Steht auf der Drohne der Chef, muss dieser eine Versicherungs abschließen wo andere Piloten die Drohne auch ohne beisein des Halters fliegen darf. Das ist bei den meisten privaten Versicherungen i.a.R. ausgeschlossen, bei Versicherungen mit gewerblichen Hintergrund durchaus üblich. Das geht dann auch, wenn einer der angegebenen Piloten die Drohne auch privat fliegt.

      Davon abgesehen, liegt das Fliegen, um sich mit der Drohne (auch in der Freizeit) vertraut zu machen, durchaus im Interesse der Firma und kann somit absolut im Zusammenhang mit der Firmenversicherung gesehen werden. Ich würde hier mal mit Deinem Chef reden, der so oder so eine geeignete Versicherung benötigt.
    • quadle schrieb:

      Derjenige der mit der erforderlichen Plakette auf der Drohen steht, ist in dem Moment dann auch der Halter und der muss dann auch Versichert sein. Ähnlich dem Kennzeichen auf dem Auto. Der Besitzer des Fahrzeuges muss nicht Halter bzw. Versicherungsnehmer sein.
      Die Plakette bei Drohnen hat diesbezüglich keine Relevanz. Ich kann mir den Namen von Frau Merkel drauf tackern, deshalb wird sie nicht zur Halterin meiner Drohnen. Andersherum wird ein Schuh draus: Der Name des Halters gehört auf die Plakette, und da gibt es nur einen, s.o.

      Zu mitversicherten Steuerern, da ist es im Gegenteil bei gewerblichen Luftfahrt-Halterhaftpflichtevrsicherung eher üblich, dass alle Personen versichert sind, die mit dem Wissen und der Erlaubnis des Halters und damit des Versicherungsnehmers das Luftfahrzeug bewegen.
    • tzippy schrieb:

      Da die zuständige Kraft schon im Urlaub ist
      Deshalb will der TE jetzt selber eine Versicherung abschließen. Kann er aber nicht.

      EDIT:
      sorry. Da war ich falsch informiert. Geht wohl doch. siehe:
      Drohne der Firma privat fliegen. Welche Haftpflicht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Ralf Neverland schrieb:

      tzippy schrieb:

      Da die zuständige Kraft schon im Urlaub ist
      Deshalb will der TE jetzt selber eine Versicherung abschließen. Kann er aber nicht.
      Das ist leider PP (persönliches Pech). Sorry, @tzippy.

      Spielen wir es mal durch: Passiert etwas verschuldensunabhängiges (bspw. durch Flyaway), haftet die Firma bzw. deren Eigentümer bzw. durchgrefeind der Geschäftsführer. Nicht der Threadersteller.
    • Ralf Neverland schrieb:

      tzippy schrieb:

      Da die zuständige Kraft schon im Urlaub ist
      Deshalb will der TE jetzt selber eine Versicherung abschließen. Kann er aber nicht.
      Wieso denn nicht? Er geht beispielsweise zur DMO, schließt dort eine Versicherung für sich privat ab, klebt (natürlich vorübergehend) eine Plakette mit seiner Adresse auf die Mavic und alles ist gut :)
      Bei der DMO sind die echt fix. Ich bekam meinen Versicherungsschein bereits am nächsten Tag zugestellt. Sind halt 40€, die die Versicherung kostet - aber dafür ist man komplett abgesichert. Wem die Mavic in diesem Moment gehört, ist eigentlich ja nicht relevant, oder?
      Und der Chef hat bestimmt nix dagegen. Vielleicht übernimmt er ja sogar noch die 40€ vor dem Hintergrund, daß sich der Mitarbeiter ausführlich mit dem Fluggerät befaßt hat ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • RC-Role schrieb:

      Diet schrieb:

      Wieso denn nicht? Er geht beispielsweise zur DMO, schließt dort eine Versicherung für sich privat ab, klebt (natürlich vorübergehend) eine Plakette mit seiner Adresse auf die Mavic und alles ist gut :)
      Er ist nicht der Eigentümer der Drohne. Die gehört dem Chef. Er kann also nicht seine Adresse drauf kleben.
      Ist das tatsächlich relevant in diesem Moment? Da fehlt mir ehrlich gesagt die rechtliche Grundlage, aber vielleicht hat jemand den passenden Paragraphen greifbar?
      Mein Hangar:
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    • Diet schrieb:

      Ist das tatsächlich relevant in diesem Moment? Da fehlt mir ehrlich gesagt die rechtliche Grundlage, aber vielleicht hat jemand den passenden Paragraphen greifbar?
      Halt den §19 der neuen Verordnung:
      "(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm,eines unbemannten Ballons oder Drachens mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“
    • Diet schrieb:

      RC-Role schrieb:

      Diet schrieb:

      Wieso denn nicht? Er geht beispielsweise zur DMO, schließt dort eine Versicherung für sich privat ab, klebt (natürlich vorübergehend) eine Plakette mit seiner Adresse auf die Mavic und alles ist gut :)
      Er ist nicht der Eigentümer der Drohne. Die gehört dem Chef. Er kann also nicht seine Adresse drauf kleben.
      Ist das tatsächlich relevant in diesem Moment? Da fehlt mir ehrlich gesagt die rechtliche Grundlage, aber vielleicht hat jemand den passenden Paragraphen greifbar?

      Kann doch echt nicht wahr sein. Wieder die Halter-Frage?

      Ich verlinke jetzt noch mal auf den vollständigen Beitrag, damit sollte jeder eine Suchmaschine seiner Wahl füttern können, und bin dann hier raus....
    • skyscope schrieb:

      Kann doch echt nicht wahr sein. Wieder die Halter-Frage?

      Ich verlinke jetzt noch mal auf den vollständigen Beitrag, damit sollte jeder eine Suchmaschine seiner Wahl füttern können, und bin dann hier raus....
      Danke! Ist mir aber ehrlich gesagt zu hoch ... ?(
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Danke für's Aufklären.

      Die Drohne wurde im Namen der Firma gekauft. Dann ist der Eigentümer die Firma, der Halter ist dann der Geschäftsführer der Firma (CEO)?
      Bisher hatten wir vor, seinen Namen und die Anschrift der Firma auf die Plakette zu gravieren.

      Also bringt es auch nichts, zB bei HDI online einen Kurzzeittarif abzuschließen für 7 Tage, wenn ich meinen Namen auf einer Plakette solange daraufklebe, weil ich ja dann auch nicht Halter bin.
    • tzippy schrieb:

      Also bringt es auch nichts, zB bei HDI online einen Kurzzeittarif abzuschließen für 7 Tage, wenn ich meinen Namen auf einer Plakette solange daraufklebe, weil ich ja dann auch nicht Halter bin.
      Anrufen, nachfragen, Fall schildern, und sich die Deckung und Haftungsübernahme für diesen besonderen Fall gegebenenfalls schriftlich bestätigen lassen.
      Ob Du für die Kurzzeit nach Luftrecht ordnungsgemäß versichert bist, kann ja erst mal egal sein, solange die Versicherung im Schadensfall (bei Verschulden aber auch verschuldensunabhängig -> Gefährdungshaftung) definitiv zahlt.
    • skyscope schrieb:

      Die Plakette bei Drohnen hat diesbezüglich keine Relevanz. Ich kann mir den Namen von Frau Merkel drauf tackern, deshalb wird sie nicht zur Halterin meiner Drohnen. Andersherum wird ein Schuh draus: Der Name des Halters gehört auf die Plakette, und da gibt es nur einen, s.o....
      Klar gehört der Halter auf die Plakette. Mein Ansatz ist, dass derjenige, der auf der Plakette steht, der Halter ist, sonst wäre dass eine Falsche-Kennzeichnung, was einer Urkundenfälschung gleich kommen würde. Aber mit dem Wissen des Eigentümers kann der Halter auch jemand anders sein.

      Wenn der Mitarbeiter die Erlaubnis seines Chefs hat, kann er als Halter der Drohne auftreten und sich daher auch selbst versichern.
    • quadle schrieb:

      Mein Ansatz ist, dass derjenige, der auf der Plakette steht, der Halter ist, sonst wäre dass eine Falsche-Kennzeichnung, was einer Urkundenfälschung gleich kommen würde. Aber mit dem Wissen des Eigentümers kann der Halter auch jemand anders sein.
      Wenn der Mitarbeiter die Erlaubnis seines Chefs hat, kann er als Halter der Drohne auftreten und sich daher auch selbst versichern.

      quadle, Du liegst da wirklich daneben. Zur Definition des Halters lies bitte meine Beiträge oben, und verifiziere oder negiere das durch eigene Recherche. Man tritt nicht mal eben als Halter auf, man ist es oder man ist es nicht. Im Übrigen muss der Versicherungsnehmer auch nicht identisch mit dem Halter sein, wie beim KFZ auch.
      Dass der Halter nicht identisch mit dem Besitzer, dem Steuerer oder dem Eigentümer sein muss, wurde oben thematisiert und mit Besipielen belegt. Was kann man mehr machen ausser noch "Let me google this fpr you" verlinken, aber das kann es doch nicht sein, oder?

      Und "Urkundenfälschung" kann man nur begehen, wenn man Urkunden fälscht. Wenn ich aber auf meinen Kopter ein Schild mit Deinem Namen und Adresse befestige, begehe ich eine OWi, einfach weil ich kein Schild mit meinen Namen (als Halter meiner Drohne) auf dem Kopter habe. Das wars...

      Und jetzt auch wirklich endgültig weg, mir ist schon schwindelig vom Kreise drehen... ;)

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