benider schrieb:
Was hast du denn verschenkt?
Dann muss ich wohl mal ein Techtelmechtel mit der Polizeichefin ins Auge fassen um in solche Vorzüge wie Du zu kommen
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
benider schrieb:
Was hast du denn verschenkt?
Dieselfan schrieb:
Wo steht das? In Deinem Zitat zumindest nicht.
CopterCaptain schrieb:
Ich zitiere mal meinen Versicherungsvertrag:skyscope schrieb:
Dem Gebrauch des Adverbs "vermutlich" haftet leider ein hoher Grad an Subjektivität an.Ich vermute beispielsweise, dass das nicht der Fall ist.
Die nicht erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums nach §16 der LuftVO. Fällt die Nutzungalso unter diese Verordnung (zum Beispiel innerhalb von 1,5 km zum Flugplatz, über 100 mSteigeseil), so besteht kein Versicherungsschutz über diesen Vertrag, auch nicht über dieRegelungen der Vorsorgeversicherung.
Das ist im Übrigen ziemlich cool - fällt mir erst gerade auf - denn das bedeutet, dass immer wenn ich eine Genehmigung einhole, mein Versicherungsschutz abhanden kommt
skyscope schrieb:
Mein Letzter Versuch: Was genau ist bei einem Aufstieg vom Gehsteig erlaubnisbedürftig gem. LuftVO, und - jetzt wird es rhetorisch - wo genau ist das nachzulesen?
CopterCaptain schrieb:
Ich habe Dich irgendwo auf meinem Gedankengang verloren.skyscope schrieb:
Mein Letzter Versuch: Was genau ist bei einem Aufstieg vom Gehsteig erlaubnisbedürftig gem. LuftVO, und - jetzt wird es rhetorisch - wo genau ist das nachzulesen?
1. Die Versicherung schließt alles aus, was verboten ist (z.B. Überflug von Wohngrundstücken, übrigens nicht nur von Häusern, sondern Grundstücken)
2. Nun passiert ein Schaden an einem Haus.
3. Die nahe liegende Schlussfolgerung wäre doch demnach, dass der Schaden ausgeschlossen ist.
Aber RC-Role hat ja schon ein Beispiel verlinkt.
CopterCaptain schrieb:
Die Drohne ist doch in meinem Beispiel vor ein Haus geflogen, verdammt nochmal!
CopterCaptain schrieb:
Genau. Wobei ich aber wohl z.B. mittels Log nachweisen müsste, dass ich nicht absichtlich dorthin geflogen bin.
CopterCaptain schrieb:
Da stehtDieselfan schrieb:
Wo steht das? In Deinem Zitat zumindest nicht.
Fällt die Nutzungalso unter diese Verordnung (zum Beispiel innerhalb von 1,5 km zum Flugplatz, über 100 mSteigeseil), so besteht kein Versicherungsschutz über diesen Vertrag
Wenn ich jetzt also die Erlaubnis habe, mich auf 1km dem Flugplatz zu nähern, so verstehe ich, dass kein Versicherungsschutz besteht.
skyscope schrieb:
Nur als Hinweis: Wenn Du nicht Schuld bist, ist das mit den allermeisten vor allem älteren Privathaftpflichtversicherungen sowieso egal, da Du nicht verschuldensunabhängig versichert bist, aber das ist eine ganz anderes für Dich zu recherchierendes Thema, auf das hier bitte nicht auch noch eingegangen werden soll.
benider schrieb:
Is doch kein Problem!?
Straßen und Gehwege hat's überall. So kann ich von fast überall Fotos machen!
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