Wo kann man eigentlich noch fliegen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • CopterCaptain schrieb:

      Na dann freue Dich schon mal auf künftige Beiträge von mir im Sinne von "Heute habe ich dieses wunderschöne Erdloch einmal GEGEN den Uhrzeigersinn umflogen. Die spektakulären Bilder hänge ich an."
      Also dafür, dass Köln und Umgebung nicht viel hergibt, kann ich wirklich nichts.

      (Sorry, war eine unwiderstehliche Vorlage für mich als Düsseldorfer. :P ;) )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • CopterCaptain schrieb:

      skyscope schrieb:

      Plakativ gesagt, ich kann mir ja auch kein Boot schenken lassen und mich dann beschweren, dass ich einen Schein dafür brauche und mich an Auflagen zu halten habe.
      Für die Möglichkeit einen "Schein" zu erwerben, also die Voraussetzungen nachzuweisen, dass ein sicherer Betrieb der Drohne gewährleistet wird, wäre ich ja dankbar.

      Die "Auflagen", an die ich mich halten muss, sehen übrigens zusammengefasst so aus:



      Nämlich, dass ich gar nicht fliegen darf :thumbsup:

      Das Bild von Köln gefällt mir. Ist das moderne Kunst?
    • Köln ist da echt n schönes Beispiel!

      Aber um jetzt mal die Kirche im Dorf zu lassen: Ich find das alles halb so schlimm! Alles, was auf dem Bild grün ist, ist ja nicht automatisch verboten! Ich hab hier in der Stadt keine Probleme, es hat sogar noch gereicht einen Kalender der Stadt ziemlich erfolgreich zu produzieren. Okay, einige Fotos sind noch vor der neuen Verordnung entstanden, aber trotzdem...



      Klar sind ausnahmen schwer zu bekommen und meistens hat man keinen Erfolg. Aber ich hab hier einen recht netten Kontakt zum Flughafen (rechts im Bild) und bald auch zum Umschlagbahnhof (links) :D

      Man muss dran bleiben und Druck machen. Wer von Anfang an die FLinte ins Korn wirft und sagt, man kann eh nirgends fliegen, hat das falsche Hobby/Geschäft...

      Wer im Süden unseres Landes lebt, hat es schon wesentlich besser. Wenn man da von den NSGs absieht, ists da echt schön!:

    • benider schrieb:

      Alles, was auf dem Bild grün ist, ist ja nicht automatisch verboten!

      Darf ich Dich mal ganz praktisch fragen wie Du da gewährleistet, über kein Wohngrundstück zu fliegen?


      Und hier noch ein kleines Update:

      Ich habe bei der Flugsicherung Nörvenich um Freigabe auf 100m gebeten. Hier die Antwort:

      Die Nutzung des kontrollierten Luftraums (Kontrollzone) mit einer Drohne über 50 Meter wird während der Aktivierungszeit der Kontrollzone unsererseits grundsätzlich nur in begründeten Einzelfällen zugestimmt. Ihre privat genutzte Drohne fällt hier nicht darunter.
      Sollten sie einen Aufstieg bis 50 Meter anstreben, so ist dieser für die Kontrollzone Nörvenich am Besten mit angehangenem Formular zu beantragen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      im Auftrag


      Tweddell
      Hauptmann




      Beiliegend ist ein dreiseitiges Formular, in dem ich den genauen Zeitraum nebst Koordinaten deklarieren muss. Zusammenfassung: Rein praktisch lässt man mich in diesem Gebiet also überhaupt nicht fliegen - nicht einmal in 2m Höhe :thumbsup: Nach meinen wenigen, bisherigen Erfahrungen kann ich schon sagen, dass Gesetzgebung, Behörden, Flugsicherung und private Unternehmen ein durchaus abgerundetes Bild abgeben.
    • Sie schießen sich langsam mit ihren Textbausteinen pauschal auf alle Hobbyflieger ein. Das gilt für die Flugsicherung genau so wie für die Behörden von Bundeswasserstraßen und Naturschutz. Überall tauchen die gleichen Argumente auf. Sinngemäß, dass ein Aufstieg nur zu privaten Zwecken kein begründeter Fall ist, den man genehmigen kann. Und selbst bei gewerblichen Flügen reichen manchmal die Gründe nicht mehr aus, um etwas genehmigt zu bekommen. Abwimmeln, Textbaustein und fertig ist der Lack (Basta)...
    • Ja, es ist wirklich die Höhe, dass die Luftwaffe keine Rücksicht auf die Drohnen-Hobbyisten nimmt, die in ihrer Kontrollzone über 50m aufsteigen wollen. Skandal. Der Amtsschimmel wiehert. Typisch deutsch. (Mehr fällt mir zum Ausdruck meiner Bestürzung wegen sich abzeichnender Sprachlosigkeit momentan nicht ein).
    • Äh.. sie will mich aber doch auch nicht bis 50m aufsteigen lassen. Was angesichts einer Mindesthöhe bei Tiefflug von 300m doch schon bemerkenswert ist, oder nicht? Vor allem angesichts dessen, dass es um gar kein Tieffluggebiet ging. M.E. ist es schon fragwürdig, dass der Gesetzgeber sagt "Dort und dort darfst Du überhaupt nicht fliegen und dort und dort brauchst Du eine Genehmigung", die dann aber niemand erteilt :|
    • CopterCaptain schrieb:

      benider schrieb:

      Alles, was auf dem Bild grün ist, ist ja nicht automatisch verboten!
      Darf ich Dich mal ganz praktisch fragen wie Du da gewährleistet, über kein Wohngrundstück zu fliegen?
      Du siehst doch wo du fliegst! In der DJI App gibts z.B. eine Karte, die mir mit einem Satellitenbild anzeigt wo(rüber) sich meine Drohne gerade befindet. Ganz easy. Ich starte dabei eigentlich immer von öffentlichem Grund. (Es ist kein Mindestabstand zu Wohngrundstücken angegeben) Ein Meter neben einem Wohngrundstück, auf dem Gehweg ist eben NICHT ÜBER dem Wohngrundstück.

      Natürlich, man muss dann den "Grundstückseigentümer" um Erlaubnis fragen. Aber nach ungefähr hundert Emails an das zuständige Amt, glaube ich eine Art Freifahrtschein bekommen zu haben. :D Spätestens seit der Weihnachtszeit, in der ich allen Ämtern, Polizeistationen, etc. meine Wandkalender mit Luftaufnahmen der Stadt geschenkt habe und die sich alle sehr herzlich und mit einem netten persönlichen Kontakt darüber gefreut haben, ist die Sache für mich geritzt. :thumbsup:

      Es gibt Dinge worüber ich mich evht nicht mehr ärgern kann. Z.B. was Flughäfen angeht (siehe zwei Posts weiter oben). Aber die Regelung in NSG und die nahezu unmögliche Ausnahme davon, ist fragwürdig. Aber was kann ich da schon anrichten?!... Ich hoffe einfach, dass sich da mit den Jahren noch etwas tut, nicht nur in D sondern vor allem auch in A.
    • benider schrieb:

      Spätestens seit der Weihnachtszeit, in der ich allen Ämtern, Polizeistationen, etc. meine Wandkalender mit Luftaufnahmen der Stadt geschenkt habe und die sich alle sehr herzlich und mit einem netten persönlichen Kontakt darüber gefreut haben, ist die Sache für mich geritzt. :thumbsup:
      Schön für Dich. Als ich der Polizei mal etwas geschenkt habe, haben sie es zurückgeschickt.

      Es ging mir hier nicht unbedingt darum, dass man den Copter präzise über einen Gehweg steuern kann, sondern sämtliche Haftpflichtversicherer, die ich bislang gefunden habe, in dem Moment den Versicherungsschutz versagen, wo die Drohne illegal wird. Und wenn in 100m Höhe die Rotoren stehenbleiben und der Wind sie gegen ein Wohnhaus weht, ist das vermutlich schon der Fall.
    • CopterCaptain schrieb:

      Und wenn in 100m Höhe die Rotoren stehenbleiben und der Wind sie gegen ein Wohnhaus weht, ist das vermutlich schon der Fall.
      Dem Gebrauch des Adverbs "vermutlich" haftet leider ein hoher Grad an Subjektivität an.
      Ich vermute beispielsweise, dass das nicht der Fall ist, und stütze diese meine Vermutung auf die fehlende Norm, gegen die verstossen würde.

      Ist aber alles insofern unerheblich, als dass Dein Glas offensichtlich halb leer ist, und zumindest ich genauso offensichtlich ausserstande bin, es noch zu füllen.
    • CopterCaptain schrieb:

      benider schrieb:

      Spätestens seit der Weihnachtszeit, in der ich allen Ämtern, Polizeistationen, etc. meine Wandkalender mit Luftaufnahmen der Stadt geschenkt habe und die sich alle sehr herzlich und mit einem netten persönlichen Kontakt darüber gefreut haben, ist die Sache für mich geritzt. :thumbsup:
      Schön für Dich. Als ich der Polizei mal etwas geschenkt habe, haben sie es zurückgeschickt.
      .
      Was hast du denn verschenkt? :D

      “zurückgeschickt“? Wolltest du nicht selbst vorbei gehen?
    • skyscope schrieb:

      Dem Gebrauch des Adverbs "vermutlich" haftet leider ein hoher Grad an Subjektivität an.Ich vermute beispielsweise, dass das nicht der Fall ist.
      Ich zitiere mal meinen Versicherungsvertrag:

      Die nicht erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums nach §16 der LuftVO. Fällt die Nutzungalso unter diese Verordnung (zum Beispiel innerhalb von 1,5 km zum Flugplatz, über 100 mSteigeseil), so besteht kein Versicherungsschutz über diesen Vertrag, auch nicht über dieRegelungen der Vorsorgeversicherung.

      Das ist im Übrigen ziemlich cool - fällt mir erst gerade auf - denn das bedeutet, dass immer wenn ich eine Genehmigung einhole, mein Versicherungsschutz abhanden kommt :S