Wo kann man eigentlich noch fliegen?

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    • CopterCaptain schrieb:

      skyscope schrieb:

      Dem Gebrauch des Adverbs "vermutlich" haftet leider ein hoher Grad an Subjektivität an.Ich vermute beispielsweise, dass das nicht der Fall ist.
      Ich zitiere mal meinen Versicherungsvertrag:
      Die nicht erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums nach §16 der LuftVO. Fällt die Nutzungalso unter diese Verordnung (zum Beispiel innerhalb von 1,5 km zum Flugplatz, über 100 mSteigeseil), so besteht kein Versicherungsschutz über diesen Vertrag, auch nicht über dieRegelungen der Vorsorgeversicherung.

      Das ist im Übrigen ziemlich cool - fällt mir erst gerade auf - denn das bedeutet, dass immer wenn ich eine Genehmigung einhole, mein Versicherungsschutz abhanden kommt :S

      Mein Letzter Versuch: Was genau ist bei einem Aufstieg vom Gehsteig erlaubnisbedürftig gem. LuftVO, und - jetzt wird es rhetorisch - wo genau ist das nachzulesen?
    • skyscope schrieb:

      Mein Letzter Versuch: Was genau ist bei einem Aufstieg vom Gehsteig erlaubnisbedürftig gem. LuftVO, und - jetzt wird es rhetorisch - wo genau ist das nachzulesen?

      Ich habe Dich irgendwo auf meinem Gedankengang verloren.

      1. Die Versicherung schließt alles aus, was verboten ist (z.B. Überflug von Wohngrundstücken, übrigens nicht nur von Häusern, sondern Grundstücken)
      2. Nun passiert ein Schaden an einem Haus.
      3. Die nahe liegende Schlussfolgerung wäre doch demnach, dass der Schaden ausgeschlossen ist.

      Aber RC-Role hat ja schon ein Beispiel verlinkt.
    • CopterCaptain schrieb:

      skyscope schrieb:

      Mein Letzter Versuch: Was genau ist bei einem Aufstieg vom Gehsteig erlaubnisbedürftig gem. LuftVO, und - jetzt wird es rhetorisch - wo genau ist das nachzulesen?
      Ich habe Dich irgendwo auf meinem Gedankengang verloren.

      1. Die Versicherung schließt alles aus, was verboten ist (z.B. Überflug von Wohngrundstücken, übrigens nicht nur von Häusern, sondern Grundstücken)
      2. Nun passiert ein Schaden an einem Haus.
      3. Die nahe liegende Schlussfolgerung wäre doch demnach, dass der Schaden ausgeschlossen ist.

      Aber RC-Role hat ja schon ein Beispiel verlinkt.

      Ein Gehsteig ist kein Wohngrundstück. Er kann zu einem Wohngebiet gehören, dessen Überflug aber nicht explizit verboten ist. Verboten ist der Überflug über Wohngrundstücke.
      Siehe oben meine Kommentare zu "eingehender beschäftigen mit Verordnung und diesbezüglichen Einzelthreads". Ich bin jetzt hier raus.
    • CopterCaptain schrieb:

      Die Drohne ist doch in meinem Beispiel vor ein Haus geflogen, verdammt nochmal!
      Genau hast du geschrieben, sie ist antriebslos vom Wind gegen das Haus getrieben. Wenn du vom Gehweg aus gestartet bist kannst du -wie in meinem Beispiel- nix dafür, dass du über (neuerdings) verbotenes Gebiet abgetrieben wurdest, wenn du ohne Erlaubnis auf diesem Wohngrundstück? gestartet bist schon (eher).
    • Nur als Hinweis: Wenn Du nicht Schuld bist, ist das mit den allermeisten vor allem älteren Privathaftpflichtversicherungen sowieso egal, da Du nicht verschuldensunabhängig versichert bist, aber das ist eine ganz anderes für Dich zu recherchierendes Thema, auf das hier bitte nicht auch noch eingegangen werden soll.
    • CopterCaptain schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Wo steht das? In Deinem Zitat zumindest nicht. ;)
      Da steht

      Fällt die Nutzungalso unter diese Verordnung (zum Beispiel innerhalb von 1,5 km zum Flugplatz, über 100 mSteigeseil), so besteht kein Versicherungsschutz über diesen Vertrag

      Wenn ich jetzt also die Erlaubnis habe, mich auf 1km dem Flugplatz zu nähern, so verstehe ich, dass kein Versicherungsschutz besteht.
      Du solltest das Zitat nicht immer weiter kürzen - Inhaltsentstellung. ;)

      "DIE NICHT ERLAUBNISBEDÜRFTIGE NUTZUNG" - sprich Nutzung ohne Erlaubnis, in einer Zone, die erlaubnisbedürftig wäre. Dann besteht, wie beschrieben kein Versicherungsschutz.
    • skyscope schrieb:

      Nur als Hinweis: Wenn Du nicht Schuld bist, ist das mit den allermeisten vor allem älteren Privathaftpflichtversicherungen sowieso egal, da Du nicht verschuldensunabhängig versichert bist, aber das ist eine ganz anderes für Dich zu recherchierendes Thema, auf das hier bitte nicht auch noch eingegangen werden soll.

      Habe mal recherchiert und keine Haftpflichtversicherung gefunden, die nach dem alten VVG lief und Drohnen einschloss.

      Ich denke ich habe eine Idee, wie ich mit der Sache umgehe!
    • benider schrieb:

      Is doch kein Problem!?

      Straßen und Gehwege hat's überall. So kann ich von fast überall Fotos machen!
      aber auch von Straßen und Gehwegen braucht man unter Umständen eine Erlaubnis für den Start und die Landung, dieses hatten wir aber schon öfter, hängt von der Art der Widmung ab. Aus meiner Erfahrung kann ich leider nur sagen, das dies lange nicht immer erlaubt ist und immer mehr Komunen dazu übergehen, dieses zu untersagen.
    • Wenn man schon nicht fliegen kann, dann kann man viel schreiben......

      Meine APP heißt "Gehirn", mit der fliege ich nicht schlecht. Manchmal lädt sich auch die APP "Gewissen"...mit der macht es schon keinen Spass mehr...weil man eine Taube auf dem Acker erschrocken hat....

      Ich habe heute erstmals die APP map2fly angesehen.......ach Gott...ich bin ein Schwerverbrecher!!!!

      Nach all dem was man ahnte...kommen sah....was einem der GMV sagte..habe ich mich entschlossen kein Geld mehr in Kopter zu stecken.
      Was nützt mir die tolle Technik, wenn ich total kastriert fliegen darf.

      Lieber Captain Copter....hättest du vor dem Kauf dich so ausführlich informiert...hättest du viel Geld sparen können.

      Wer sich jetzt noch so was kauft, muss sich darüber klar sein was er darf.

      Wer meint bei Behörden ein OK für einen Hobbyflug zu bekommen, der kannte den deutschen Amtsschimmel noch nicht.

      Und als wenn das nicht reichen würde, haben wir auch noch die deutschen Blockwarte am Hals, die von der fachkundigen Presse geschult wurden.

      Du wohnst in einer Region wo jedensfall mehr geht als zB im Pott......

      Bei der APP map2fly ist alles was nicht explizit verboten ist als Landschatftsschutzgebiet gekennzeichnet.
      Die Industriegebiete sind derart großzügig vermerkt, Gewerbegebiet ist keine Industrieanlage.

      Ich wünsche weiter schönes Kopf zerbrechen. :D