Wo kann man eigentlich noch fliegen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wo kann man eigentlich noch fliegen?

      Hallo zusammen,

      ich weiß, dass es schon viele Threads zu einzelnen Individualproblemen gibt, aber ich hätte gerne einen etwas allgemeineren Eindruck anhand meiner Situation:

      Ich habe (eigentlich) das große Glück, dass ich innerhalb einer halben Autostunde um die 80 wirklich spektakuläre Orte erreichen kann, die prädestiniert wären, um sie abzufilmen. Naturschauspiele, Braunkohletagebau, ansprechende Innenstädte, architektonische Meisterleistungen, Seen etc.

      Und nun klicke ich ganz unschuldig und naiv auf map2fly und siehe da: An nicht einem einzigen Ort darf ich fliegen! An den meisten Stellen kann ich die Layer, die sich überlappen gar nicht mehr zählen! Luftsperrgebiet, Kontrollzone, Wohngebiet, FFH, teilweise alles gleichzeitig. Wenn ich dann nach Gebieten Ausschau halte, in denen es keine Einschränkungen gibt muss ich feststellen, dass es dort auch ansonsten nichts gibt. Gar nichts! Geschweige denn einen Grund, dort meine Drohne steigen zu lassen.

      Wie macht Ihr das denn bitte? Holt Ihr Euch für jeden Ausflug bei 4 unterschiedlichen Behörden Genehmigungen ein? Ich kann mir einfach nicht vorstellen wie das hier funktionieren soll ?( Ich habe eine Mavic Pro, mit der ich gut zurecht komme, traue mich aber schon gar nicht mehr sie steigen zu lassen nachdem ich im Zusammenhang mit dem (sehr schönen) Video vom Kölner Dom mitbekommen habe, was das an Strafe kosten würde ;(

      Liebe Grüße
      CC

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    • Ich weiß zwar nicht was noch genau sonst bei Dir so in der Nähe ist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass da noch genug tolle Spots sind - man muss nur die Augen aufmachen. Klar, Deine Frage hab ich mir bevor ich den Mavic kaufte auch gestellt. Ich kenne ja noch
      daaamals™ die gute alte Zeit, als man jahrelang sehr frei fliegen konnte. Wir in Hamburg haben das Glück sogar noch über der Elbe fliegen zu dürfen. Und auch im Umland sind ganz tolle Locations, die sich mächtig lohnen, und wo ich mit dem Mavic tolle Aufnahmen machen konnte. Und wenn Du eh nix an Videos veröffentlichen willst, dann kann man auch mal am Arsch der Welt fliegen, wenn es der gesunde Menschenverstand erlaubt, und Du eh niemanden störst, auch wenn das vielleicht hier und da nicht ganz hundertfünzigprozentig erlaubt ist. Aber normalerweise sollte man auch wie gesagt genug andere Loactions finden...
    • G

      Lutz G schrieb:

      Wir in Hamburg haben das Glück sogar noch über der Elbe fliegen zu dürfen.

      Gutes Beispiel. Da ich regelmäßig nach Hamburg fliege und die Drohne praktisch verlangt mit auf Reisen genommen zu werden habe ich mir die Situation dort angeschaut. Map2Fly sagt:

      - Kontrollzone
      - Bundeswasserstraße

      Und zwar an einer Stelle, wo eher weniger los ist..

      Planten un Blomen, Fernsehturm, Hafen.. kannst Du alles knicken, nicht wahr?
    • CopterCaptain schrieb:

      Gutes Beispiel. Da ich regelmäßig nach Hamburg fliege und die Drohne praktisch verlangt mit auf Reisen genommen zu werden

      Du fliegst aber nicht *mit* der Drohne nach Hamburg? :D

      CopterCaptain schrieb:

      Planten un Blomen, Fernsehturm, Hafen.. kannst Du alles knicken, nicht wahr?

      Hafen nicht unbedingt, wenn man Abstand hält. Ich bin z.B. gegenüber der Elbphilharmonie gestartet, und dann über die Elbe geflogen - das geht. Den Rest kannste wohl knicken - Fernsehturm IMO auch schon nach den alten Regeln ;)

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    • Lutz G schrieb:

      Du fliegst aber nicht *mit* der Drohne nach Hamburg? :D

      Hihi, das schafft der Akku nicht so ganz :D

      Der Flug klingt ja schön. Gegenüber der Elphi gibt mir Map2Fly drei Beschränkungen aus:

      - Industriegebiet
      - Kontrollzone
      - Bundeswasserstraße

      Für mich als Laien stellt sich das so dar, dass wenn ich dort fliegen würde die Staatsanwaltschaft lebenslänglich fordern würde ;(

      Verstehe ich da etwas nicht? Oder nicht richtig?
    • @CopterCaptain
      Das kann manchmal schon frustrierend sein, weil man sich schon ausgemalt hat, wie toll der Wasserfall (Naturschutzgebiet) oder das Braunkohleabbaugebiet von oben aussieht. Beim Braunkohleabbaugebiet würde ich einfach mal anrufen. Vielleicht darfst du ja dort fliegen, wenn nichts los ist. Wenn dann ein "Nein" kommt, versuchst du es mit Bestechung oder Nudging. Z.B. könntest du anbieten, deine Aufnahmen dem Betreiber zur Verfügung zu stellen. Damit bist du zwar den gewerblichen Piloten ein Dorn im Auge aber die finden auch andere Betätigungsfelder. Und wenn du denen die Original-Daten gibst, können die damit eh nicht viel anfangen. Viel Erfolg. 8)
    • Ralf Neverland schrieb:

      @CopterCaptain
      Das kann manchmal schon frustrierend sein, weil man sich schon ausgemalt hat, wie toll der Wasserfall (Naturschutzgebiet) oder das Braunkohleabbaugebiet von oben aussieht. Beim Braunkohleabbaugebiet würde ich einfach mal anrufen. Vielleicht darfst du ja dort fliegen, wenn nichts los ist. Wenn dann ein "Nein" kommt, versuchst du es mit Bestechung oder Nudging. Z.B. könntest du anbieten, deine Aufnahmen dem Betreiber zur Verfügung zu stellen. Damit bist du zwar den gewerblichen Piloten ein Dorn im Auge aber die finden auch andere Betätigungsfelder. Und wenn du denen die Original-Daten gibst, können die damit eh nicht viel anfangen. Viel Erfolg. 8)
      Danke Dir! :) Genauso werde ich es machen.
    • Ralf Neverland schrieb:

      Beim Braunkohleabbaugebiet würde ich einfach mal anrufen. Vielleicht darfst du ja dort fliegen, wenn nichts los ist. Wenn dann ein "Nein" kommt, versuchst du es mit Bestechung oder Nudging. Z.B. könntest du anbieten, deine Aufnahmen dem Betreiber zur Verfügung zu stellen. Damit bist du zwar den gewerblichen Piloten ein Dorn im Auge aber die finden auch andere Betätigungsfelder. Und wenn du denen die Original-Daten gibst, können die damit eh nicht viel anfangen. Viel Erfolg. 8)

      Keine Chance bei einer Anfrage, siehe hier und hier.
    • Hallo zusammen und zunächst einmal ein frohes neues Jahr!

      Ich habe nun Antworten von der Flugsicherung eines Militärflughafens (Aufstieg auf 100m in der Kontrollzone) sowie der Schifffahrtspolizei (Überflug Bundeswasserstraße) erhalten. Beide Stellen haben mich auf diese Seite verwiesen:

      brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze…e_Fortsetzung.html#Sieben

      Dies bedeutet, dass ich über Wochen im Voraus (Bearbeitungszeit) meinen Aufstieg unter sehr erheblicher Bürokratie anmelden muss (alles Gute für die entsprechenden Wetterbedingungen!) und dafür 150,- bis 300,- EUR bezahlen darf. Das kann doch eigentlich nur ein Witz sein!

      RWE hat im Übrigen kein Interesse daran, dass ich ihren Tagebau überfliege, auch wenn die Bilder zur Verfügung gestellt werden:

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Genehmigungen für das Überfliegen unserer Tagebaue mit Drohnen werden generell nicht erteilt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sina Scherer
      im Auftrag der RWE Power AG

      PEC-C/Besucherdienst
      Huyssenallee 2, 45128 Essen
      T extern: +49(0)800 88 33 830
      T intern: (900) 7772 3622
      F +49(0)201 12 12 328 35
      E besucher@rwe.com



      Mein bisheriges Fazit: Hätte ich - nach meinem neuerlichen Kenntnisstand - die Drohne nicht geschenkt bekommen, so würde ich mir keine zulegen!

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    • Ja nun, ist ärgerlich, aber so ist das nun mal, und für Aufstiege in Kontrollzonen ja auch nicht erst seit Gestern. Plakativ gesagt, ich kann mir ja auch kein Boot schenken lassen und mich dann beschweren, dass ich einen Schein dafür brauche und mich an Auflagen zu halten habe.

      Für viele Verbote gem. § 21b LuftVO gibt es aber inzwischen Möglichkeiten gemäß NFL-1-1163-17 über die Beantragung einer Allgemeinerlaubnis, die 2 Jahre Gültigkeit hat, die aber eben auch Gebühren kostet (in NRW 300 €). Damit kann man sich aber dann gemäß 1:1-Regel zumindest bestimmten Verbotsbereichen auch mit weniger Abstand als die gem. LuftVO geforderten 100m annähern, oder auch überfliegen.

      ___
      P.S.
      Wer übrigens meint das sei teuer, ich befasse mich gerade mit Flugerlaubnissen für Tschechien, an sich relativ lax, dort darf man bspw. bis zu 1500m Distanz / 300m Höhe fliegen. Jede Ausnahme für Annäherungen/Überflüge oder gewerbliche Vorhaben kostet aber dann direkt mal 960 €.
      Dateien
      • NFL_1-1163-17.pdf

        (613,8 kB, 660 mal heruntergeladen, zuletzt: )

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    • skyscope schrieb:

      Plakativ gesagt, ich kann mir ja auch kein Boot schenken lassen und mich dann beschweren, dass ich einen Schein dafür brauche und mich an Auflagen zu halten habe.

      Für die Möglichkeit einen "Schein" zu erwerben, also die Voraussetzungen nachzuweisen, dass ein sicherer Betrieb der Drohne gewährleistet wird, wäre ich ja dankbar.

      Die "Auflagen", an die ich mich halten muss, sehen übrigens zusammengefasst so aus:



      Nämlich, dass ich gar nicht fliegen darf :thumbsup:
    • Karten und automatische Warnungen oder Freigaben hin oder her, nicht jede rote Warnung ist korrekt, ebensowenig darf man bei jeder "Freigabe" auf einer Karte oder App aufsteigen. Man kommt nicht umhin, sich mit den Ge- und Verboten rund um den Drohnenflug selbst mal eingehender beschäftigen zu müssen. Das Thema ist umfangreich, unübersichtlich, und nicht allgemein zu behandeln. Es gibt hier aber zu jedem Teilbereich bereits (Sammel-) Threads.

      Darüber hinaus - obwohl es vielfach empfohlen wird - kann ich nur dazu raten, statt die Flynex-Map lieber die DFS-App zu nutzen, unabhängig von den aktuellen Sicherheitswarnungen, die man beim Aufruf der Flynex-Map bekommt. Die DFS-App hat inzwischen einen guten Datenbestand und stellt auch die Berechnungen richtig an, wenn man seine gewünschte Flughöhe und den Radius des Flugvorhabens einstellt. Dass man ein Wohngrundstück dabei trotz "DFS-Freigabe" in der App nicht überfliegen darf, sollte klar sein.

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    • skyscope schrieb:

      Du wirst nicht umhin kommen, Dich mit den Ge- und Verboten rund um den Drohnenflug mal eingehender beschäftigen zu müssen.

      Habe ich. Das ist ja mein Problem.

      Um zu meiner Frage in meinem Anfangsbeitrag zurückzukommen: Ich hätte gerne mal ein Beispiel, wo jemand legal fliegt und trotzdem noch irgendetwas Interessantes filmen kann. Das würde mich einmal ernsthaft interessieren :S

      Ja, ein Flug über ein Dörfchen, in dessen Nähe kein Flughafen ist? Geht ja auch nicht, denn man darf schließlich (selbst in einer Höhe, in der keine Persönlichkeitsrechte verletzt würden) über keine Wohngebiete fliegen.

      Ein historisches Gewerbe- oder Industriegebiet? Großer Gott, nein!

      Ins Niemandsland fahren und dort fliegen? Schade, das eine ist ein Naturpark, das andere ein FFH, das nächste ein Naturschutzgebiet und durch wieder ein anderes fährt alle zwei Tage eine Bimmelbahn.

      Trotzdem danke für die Infos. Ich werde mich mal mit dem Prozess der allgemeinen Erlaubnis beschäftigen, um wenigstens "zügig" über Autobahnen und Wasserstraßen fliegen zu können ||
    • Ok, schreib mir doch bitte einmal kurz, was sich an der bisherigen Diskussion oder insbesondere an meinem Anliegen ändert, wenn ich darauf hinweise, dass ich es persönlich als schwierig erachte, durch Wohngebiete zu navigieren, ohne über Wohngrundstücke zu fliegen (was ich nicht darf)? Oder dass ich Industrieanlagen grundsätzlich nicht überfliegen darf und über Industriegrundstücken eine Genehmigung benötige (die ich nicht erhalte)?

      Ich sehe nicht, wie mir diese nun verbalisierte Differenzierung weiterhilft.

      Ich bin mir darüber bewusst, dass wir einen Großteil der Drohnenverordnung dem Piraten-Deppen zu verdanken haben, der seine Drohne vor die Füße der Bundeskanzlerin gesteuert hat (jupp, so ist das). Leider hat es aber nichts mit dem gesunden Menschenverstand zu tun, wenn man keine Bahngleise, Schifffahrtsstraßen, Industrieanlagen oder Naturparks überfliegen darf. Wenn meine 700g-Drohne auf ein Bahngleis, vor ein Schiff, einen Baum oder die Wand eines Atomkraftwerks fliegt, stört das die letztere nicht im Geringsten. Einmal abgesehen davon, dass dies bei entsprechender Eignung von Pilot und Fluggerät nicht passieren sollte. Letzteres wiederum sollte (gesetzliche) Voraussetzung sein. Flugzeugen verbietet man ja auch nicht das Überfliegen von Wohngrundstücken etc.

      Der letzte Absatz tut eigentlich nichts zur Sache, da ich eigentlich nur von Eurer praktischen Erfahrung profitieren wollte im Sinne von "schöne Bilder aufgenommen und trotzdem nicht vorbestraft".

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    • Sorry, aber wie gesagt, wurde das zu genüge hier im Forum in jeweiligen Threads debattiert, über die Suchfunktion wirst Du da was finden, und dort kann gegebenenfalls dann noch mal darauf eingegangen werden. Darüber hinaus ist es letztlich unerheblich, ob man persönlich Verordnungsverbote einsieht oder nicht, es ist wie es ist (zumindest noch, suche EASA), und in Einzelfällen sicher ärgerlich, wenngleich bei uns in DE - vor allem durch die Möglichkeit von Ausnahmen - vergleichsweise noch harmlos. Letztlich aber arrangiert man sich entweder damit, oder schmeisst den Krempel eben hin.