Mein Freund beschädigte meine Drohne - zahlt die Versicherung?

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    • Mein Freund beschädigte meine Drohne - zahlt die Versicherung?

      Hallo liebe Community,

      Mein Freund flog heute mit meiner drohne und stürzte auf einmal ab und nun ist sie leider schrott.
      Wisst ihr ob da seine Versicherung zahlt oder kann man dann irgendetwas machen ?
      bin echt verzweifelt vorallem war sie erst 1 Monat alt.

      Bitte um hilfe und danke im vorraus !
    • Das würde ich auch so sehen. Wenn man die Sache einer anderen Person beschädigt oder zerstört, muss man für den Schaden haften. Eine Drohne ist in diesem Fall aber auch nur eine Sache, die zerstört wurde, genauso wie eine Fensterscheibe oder eine wertvolle Vase. Auf alle Fälle ist es eine Frage die der Freund mit seiner privaten Haftpflichtversicherung klären muss (sofern er eine hat). Ansonsten müsst ihr sehen wie ihr finanziell miteinander klar kommt.... auf alle Fälle ärgelich ;(

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Dieselfan schrieb:

      Sofern die hoffentlich abgeschlossene Luftfahrt-HP des TE die Nutzung durch Dritte inkludiert hat, sollte es so sein.
      Anderenfalls wäre die HP des Freundes fein raus ... .
      Oder ist der Freund ausversehen nur über den Kopter gestolpert? ... ;)
      Leider habe ich selber noch keine Luftfahrt-HP abgeschlossen weil ich sie wie gesagt erst seit kurzem habe .
      also meinen sie das seine Haftpflicht nicht zahlt oder ?
    • Wer anderen einen Schaden fahrlässig zufügt, ist zu Schadenersatz verpflichtet - stark gekürzter §823 BGB. Dein Kumpel
      ist also fällig. Wenn er eine PH hat, wird die den Fall übernehmen. Wenn er keine hat, ist er persönlich dran. Deine eigene
      Lufthaftpflicht deckt Drittschäden, aber keine Eigenschäden und ist somit außen vor.
      Bodenfreiheit statt Spoiler
    • Dieselfan schrieb:

      Sofern die hoffentlich abgeschlossene Luftfahrt-HP des TE die Nutzung durch Dritte inkludiert hat, sollte es so sein.
      Anderenfalls wäre die HP des Freundes fein raus ...
      Hier geht es um Haftpflicht und nicht um Kasko, oder sehe ich das falsch?
      Selbst wenn die (in diesem Falle offenbar noch nicht abgeschlossene) Halterhaftpflicht die Nutzung durch Dritte inkludieren würde, hilft das bei der beschriebenen Situation nicht weiter. Die Versicherung deckt nur Schäden an Sachen anderer ab. Für die Schäden am eigenen Fluggerät muß man selbst (bzw. hier der Steuerer) aufkommen. Dabei dürfte es unerheblich sein, ob eine Halterhaftpflicht bestanden hat. Das muß man der PHV des Freundes ja nicht auf die Nase binden.

      Bobby91 schrieb:

      Leider habe ich selber noch keine Luftfahrt-HP abgeschlossen weil ich sie wie gesagt erst seit kurzem habe .also meinen sie das seine Haftpflicht nicht zahlt oder ?
      Davon abgesehen, daß es ziemlich leichtsinnig ist, ohne die gesetzlich vorgeschriebe Versicherung zu fliegen (was wir hier aber eher nicht weiter ausdiskutieren müssen), muß seine Versicherung selbstverständlich zahlen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • ema-fuzzi schrieb:

      Wer anderen einen Schaden fahrlässig zufügt, ist zu Schadenersatz verpflichtet - stark gekürzter §823 BGB. Dein Kumpel
      ist also fällig. Wenn er eine PH hat, wird die den Fall übernehmen.
      Wenn sie nicht bezweifelt, dass er am Absturz Schuld war, und nicht vielleicht ein verschuldensunabhängiger Defekt vorlag ("...und stürzte auf einmal ab"). Aber ich will mich gar nicht weiter einmischen...
    • Bobby91 schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Sofern die hoffentlich abgeschlossene Luftfahrt-HP des TE die Nutzung durch Dritte inkludiert hat, sollte es so sein.
      Anderenfalls wäre die HP des Freundes fein raus ... .
      Oder ist der Freund ausversehen nur über den Kopter gestolpert? ... ;)
      Leider habe ich selber noch keine Luftfahrt-HP abgeschlossen weil ich sie wie gesagt erst seit kurzem habe .also meinen sie das seine Haftpflicht nicht zahlt oder ?
      Off Topic ein.
      du sollst die Versicherung abschließen bevor du überhaupt mit dem Teil in die Luft gehst - "hab ich erst seit kurzem" zieht nirgends.
      Sie zu dass du eine abschließt bevor du das nächste Mal auch nur einen einzigen cm vom Boden abhebst oder verabschiede dich lieber von dem Hobby.
      Off Topic aus.
    • @Diet, wir mißverstehen uns:

      Was, wenn die HP des Freundes hinterfragt, ob er überhaupt fliegen durfte? ...
      Eben das Inkludiertsein von dritten Personen in der HP des TE. ...

      Klartext: Rechtlich hätte der TE weder den Kopter selbst, geschweige denn mit Wissen der Nichtversicherung einem anderen Kollegen zum Fliegen aushändigen dürfen.

      Und nein, @Bobby91, die HP Deines Freundes dürfte nach den tatsächlichen Gegebenheiten nicht zahlen wollen.
    • Diet schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Sofern die hoffentlich abgeschlossene Luftfahrt-HP des TE die Nutzung durch Dritte inkludiert hat, sollte es so sein.
      Anderenfalls wäre die HP des Freundes fein raus ...
      Hier geht es um Haftpflicht und nicht um Kasko, oder sehe ich das falsch?Selbst wenn die (in diesem Falle offenbar noch nicht abgeschlossene) Halterhaftpflicht die Nutzung durch Dritte inkludieren würde, hilft das bei der beschriebenen Situation nicht weiter. Die Versicherung deckt nur Schäden an Sachen anderer ab. Für die Schäden am eigenen Fluggerät muß man selbst (bzw. hier der Steuerer) aufkommen. Dabei dürfte es unerheblich sein, ob eine Halterhaftpflicht bestanden hat. Das muß man der PHV des Freundes ja nicht auf die Nase binden.

      Bobby91 schrieb:

      Leider habe ich selber noch keine Luftfahrt-HP abgeschlossen weil ich sie wie gesagt erst seit kurzem habe .also meinen sie das seine Haftpflicht nicht zahlt oder ?
      Davon abgesehen, daß es ziemlich leichtsinnig ist, ohne die gesetzlich vorgeschriebe Versicherung zu fliegen (was wir hier aber eher nicht weiter ausdiskutieren müssen), muß seine Versicherung selbstverständlich zahlen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
      Aber zahlt dann seine haftpflicht überhaupt wenn er nicht einmal eine Luftfahrt-HP hat oder stellt sie sich quer und sagt, das er dann mit seinem eigenen Kapital dafür aufkommen muss ?
    • Bobby91 schrieb:


      Aber zahlt dann seine haftpflicht überhaupt wenn er nicht einmal eine Luftfahrt-HP hat oder stellt sie sich quer und sagt, das er dann mit seinem eigenen Kapital dafür aufkommen muss ?
      Letztendlich wird dir das nur die Versicherung sagen können. Kann natürlich sein das Sie alles abklopfen werden und sich dann herauswinden werden und dann natürlich nicht zahlen. So wird dann dein Freund für den Schaden aufkommen müssen.
    • DroneFuchs schrieb:

      Der ist bestimmt „einfach“ nur drübergestolpert! :thumbsup:

      JeyTea schrieb:

      Oder hat sich bestimmt versehentlich draufgesetzt :thumbup:

      Diet schrieb:

      ohne die gesetzlich vorgeschriebe Versicherung zu fliegen (was wir hier aber eher nicht weiter ausdiskutieren müssen)
      Die Jungs sind wohl vom richtigen Weg abgekommen.

      Unsere Aufgabe wäre es sie da wieder hin zu bringen.
    • RC-Role schrieb:

      Diet schrieb:

      ohne die gesetzlich vorgeschriebe Versicherung zu fliegen (was wir hier aber eher nicht weiter ausdiskutieren müssen)
      Die Jungs sind wohl vom richtigen Weg abgekommen.
      Mir ging es mit meiner Anmerkung lediglich darum, nicht zu weit ins OffTopic abzudriften. Daß die fehlende Versicherung in diesem Falle eine so große Relevanz haben könnte, war mir nicht klar.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • JeyTea schrieb:

      Bobby91 schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Sofern die hoffentlich abgeschlossene Luftfahrt-HP des TE die Nutzung durch Dritte inkludiert hat, sollte es so sein.
      Anderenfalls wäre die HP des Freundes fein raus ... .
      Oder ist der Freund ausversehen nur über den Kopter gestolpert? ... ;)
      Leider habe ich selber noch keine Luftfahrt-HP abgeschlossen weil ich sie wie gesagt erst seit kurzem habe .also meinen sie das seine Haftpflicht nicht zahlt oder ?
      Off Topic ein.du sollst die Versicherung abschließen bevor du überhaupt mit dem Teil in die Luft gehst - "hab ich erst seit kurzem" zieht nirgends.
      Sie zu dass du eine abschließt bevor du das nächste Mal auch nur einen einzigen cm vom Boden abhebst oder verabschiede dich lieber von dem Hobby.
      Off Topic aus.
      Darf man nicht mal auf dem eigenen Grundstück damit fliegen ?
      Waren nämlich auf unsere eigenen wiese und dorf darf man ja ohne versicherung fliegen oder habe ich mich da falsch informiert ?