Mein Freund beschädigte meine Drohne - zahlt die Versicherung?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Auf der DFS-Seite gibt's auch eine Übersicht "Worauf muss man achten?". Leider steht dort der wichtigste Punkt mit der Versicherung ganz unten!
      Zum Thema Versicherung gibt's hier im rechtlichen Unterforum schon jede Menge Threads. Einfach mal durchschauen. Ich hab mich beispielsweise bei der DMO für gerade mal 40€ im Jahr versichert. Da bist Du auf der sicheren Seite.

      Und nicht vergessen: die feuerfeste Plakette, die Du anbringen mußt. Auch die ist unbedingte Pflicht!
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Angesichts der ganzen Dinge, die hier so nach und nach über den TE ans Licht kommen, würde ich mal sagen, dass das Lehrgeld, was er zahlen muss, absolut gerechtfertigt ist. Hätte er seinem Freund oder sein Freund ihm die Nase abgehäckselt, hätten die Jungs jetzt ganz andere Probleme als eine geschrottete Drohne. Ich würde einfach fifty-fifty machen und von dem Geld zukünftig vielleicht eher was kaufen, was etwas weniger Vorbereitung und Grundkenntnisse erfordert.
    • JeyTea schrieb:

      Diet schrieb:

      Und nicht vergessen: die feuerfeste Plakette, die Du anbringen mußt. Auch die ist unbedingte Pflicht!
      aber erst ab 250gr Abfluggewicht.
      Haarspalter :D :whistling: :saint:

      Hast ja recht - aber so wie sich der TE äußerte, geht es hier offensichtlich um was größeres, auch wenn das Modell noch nicht genannt wurde. Wegen einer 50€ oder 100€-Drohne bemüht keiner eine Versicherung.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      JeyTea schrieb:

      Diet schrieb:

      Und nicht vergessen: die feuerfeste Plakette, die Du anbringen mußt. Auch die ist unbedingte Pflicht!
      aber erst ab 250gr Abfluggewicht.
      Haarspalter :D :whistling: :saint:
      Hast ja recht - aber so wie sich der TE äußerte, geht es hier offensichtlich um was größeres, auch wenn das Modell noch nicht genannt wurde. Wegen einer 50€ oder 100€-Drohne bemüht keiner eine VVersicherung
      stimmt wohl. Aber als ich noch ein Kind war, erschien mir mein Teddy auch Gold wert
    • Wenn man den Fall so der Versicherung weiter gibt, wie er oben beschrieben und wohl tatsächlich passiert ist und der Pilot mit dem Einverständnis/Zustimmung des Eigentümers bewusst geflogen ist, dann wird den Schaden keine private Haftpflichtversicherung übernehmen. Die steht i.a.R. nur für unbeabsichtigte Schäden gegenüber Dritter ein. Es sei denn, ich habe dem Piloten ausdrücklich gesagt: „Halte von diesem Zaun immer ausreichend Abstand ein“ und er hat vor lauter Übermut dennoch dort seine Übungen gemacht. Wenn das dann noch nicht den Tatbestand des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit erfüllt, „müsste“ die private Haftpflichtversicherung des Piloten zahlen. Nach meinem Gefühl wird sich die Versicherung in diesem Fall „drehen und winden“ und die ersten Anfrage erst einmal ablehnen.
    • Bobby91 schrieb:

      Hallo liebe Community,

      Mein Freund flog heute mit meiner drohne und stürzte auf einmal ab und nun ist sie leider schrott.
      Wisst ihr ob da seine Versicherung zahlt oder kann man dann irgendetwas machen ?
      bin echt verzweifelt vorallem war sie erst 1 Monat alt.

      Bitte um hilfe und danke im vorraus !
      Also ich sehe das so:
      Bei den Luftfahrt Haftpflicht-Versicherungen ist oftmals eine Klausel, wo auch eine andere Person mit Deiner Zustimmung (!) Deine Drohne steuern darf. Sollte dadurch dann ein Schaden durch die Drohne entstehen, dann kommt die Versicherung auch dafür auf - sollte sie zumindest ;) - aber eben nicht für den Schaden an der Drohne selbst!
      Somit ist es m.E. erstmal egal ob Du die L-HV nun schon hattest oder nicht, wobei Du, unabhägig davon, trotzdem ohne NICHT fliegen darfst, wo andere geschädigt werden könnten!
      Ob die P-Haftpflicht Deines Kumpels für den Schaden an Deiner Drohne aufkommen muss, ist schwer zu sagen. Er ist ja mit Deiner Zustimmung geflogen und demzufolge ist m. E. das Risko ja auf Deiner Seite. Deshalb sehe ich persönlich da wenig Chance, da sich die Versicherung da bestimmt rauswinden kann - machen die ja gerne :(
      Anders wäre es gewesen, denke ich, wenn er z.B. spontan versucht hätte die Drohne, z.B. mit einem Stock, am Weiterfliegen zu hindern, ohne das Du etwas dagegen machen konntest und sie dadurch abgestürzt wäre, oder er wäre ohne Deine Erlaubnis geflogen. Da käme m. E. die PHV Deine Kumpels in Betracht.
      Das sind nur meine persönliche Gedanken und Ansichten und, wie auch das zuvor genannte Beispiel, ohne Gewähr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Jens Wildner schrieb:

      Bobby91 schrieb:

      Ob die P-Haftpflicht Deines Kumpels für den Schaden an Deiner Drohne aufkommen muss, ist schwer zu sagen. Er ist ja mit Deiner Zustimmung geflogen und demzufolge ist m. E. das Risko ja auf Deiner Seite. Deshalb sehe ich persönlich da wenig Chance, da sich die Versicherung da bestimmt rauswinden kann - machen die ja gerne :(
      Anders wäre es gewesen, denke ich, wenn er z.B. spontan versucht hätte die Drohne, z.B. mit einem Stock, am Weiterfliegen zu hindern, ohne das Du etwas dagegen machen konntest und sie dadurch abgestürzt wäre, oder er wäre ohne Deine Erlaubnis geflogen. Da käme m. E. die PHV Deine Kumpels in Betracht.
      Das sind nur meine persönliche Gedanken und Ansichten und, wie auch das zuvor genannte Bespiel, ohne Gewähr.
      Betrachte es mal anders: Wenn Du einem Freund Dein Auto borgst und er baut einen Unfall, muss er für den Schaden aufkommen (das wird auch seine Haushaltsversicherung nicht übernehmen) - auch eine Vollkasko zahlt meist nicht für Schäden, die Dritte (=der Ausborger) verursachen. Nicht anders ist es bei der Drohne. Wenn seine Haftpflichtversicherung das deckt, ok, wenn nicht, muss er den Schaden selbst bezahlen, bzw. seine Versicherung ersetzt den Schaden, regressiert sich dann aber bei ihm.