Hallo Allerseits
eine Frage an die Gewerblichen hier im Forum:
Was habt ihr denn in den Verträgen mit Auftraggebern (ausser den üblichen Klauseln zu Nutzungsrechten / Urherberrecht / Credits) noch so drin stehen?
Ich habe gerade einen Kunden der um die Aufnahme eines Passus bittet der mir nicht gefällt.
Hier ein Ausschnitt:
"Der Auftragnehmer garantiert, dass er alle dem Auftraggeber überlassenen Bilder ohne jegliche Verletzung von geistigem Eigentum (insbesondere von Urheberrechten), von Persönlichkeitsrechten (etwa dem Recht am eigenen Bild) oder sonstigen Rechten Dritter erstellt hat und das weder deren Weitergabe an den Auftraggeber noch eine Nutzung durch den Auftraggeber derartige Rechte verletzten könnte.Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von sämtlichen Inanspruchnahmen Dritter wegen der Verletzung von vorgenannten Rechten frei halten."
Würde ich diesem Wunsch folgen müsste ich derart viele Dinge prüfen das ich aus dem prüfen nicht mehr raus käme.
Beispiel:
Du machst für einen Architekten ein Bild seines Gebäudes und rechts/ links daneben und vor allem im Hintergrund ist noch die halbe Großstadt zu sehen.
Da lässt sich unmöglich garantieren das nicht vielleicht doch irgendein Häuslebesitzer denkt er könne hier wegen irgendwas klagen.
Wie handhabt ihr solche Wünsche eurer Kunden oder was habt ihr jenseits von Nutzungsbedingungen in euren Verträgen?
Gruß Alexander
eine Frage an die Gewerblichen hier im Forum:
Was habt ihr denn in den Verträgen mit Auftraggebern (ausser den üblichen Klauseln zu Nutzungsrechten / Urherberrecht / Credits) noch so drin stehen?
Ich habe gerade einen Kunden der um die Aufnahme eines Passus bittet der mir nicht gefällt.
Hier ein Ausschnitt:
"Der Auftragnehmer garantiert, dass er alle dem Auftraggeber überlassenen Bilder ohne jegliche Verletzung von geistigem Eigentum (insbesondere von Urheberrechten), von Persönlichkeitsrechten (etwa dem Recht am eigenen Bild) oder sonstigen Rechten Dritter erstellt hat und das weder deren Weitergabe an den Auftraggeber noch eine Nutzung durch den Auftraggeber derartige Rechte verletzten könnte.Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von sämtlichen Inanspruchnahmen Dritter wegen der Verletzung von vorgenannten Rechten frei halten."
Würde ich diesem Wunsch folgen müsste ich derart viele Dinge prüfen das ich aus dem prüfen nicht mehr raus käme.
Beispiel:
Du machst für einen Architekten ein Bild seines Gebäudes und rechts/ links daneben und vor allem im Hintergrund ist noch die halbe Großstadt zu sehen.
Da lässt sich unmöglich garantieren das nicht vielleicht doch irgendein Häuslebesitzer denkt er könne hier wegen irgendwas klagen.
Wie handhabt ihr solche Wünsche eurer Kunden oder was habt ihr jenseits von Nutzungsbedingungen in euren Verträgen?
Gruß Alexander