Vertragsklauseln Nutzungsrecht & Freistellung von Rechten Dritter

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    • Vertragsklauseln Nutzungsrecht & Freistellung von Rechten Dritter

      Hallo Allerseits
      eine Frage an die Gewerblichen hier im Forum:
      Was habt ihr denn in den Verträgen mit Auftraggebern (ausser den üblichen Klauseln zu Nutzungsrechten / Urherberrecht / Credits) noch so drin stehen?

      Ich habe gerade einen Kunden der um die Aufnahme eines Passus bittet der mir nicht gefällt.
      Hier ein Ausschnitt:
      "Der Auftragnehmer garantiert, dass er alle dem Auftraggeber überlassenen Bilder ohne jegliche Verletzung von geistigem Eigentum (insbesondere von Urheberrechten), von Persönlichkeitsrechten (etwa dem Recht am eigenen Bild) oder sonstigen Rechten Dritter erstellt hat und das weder deren Weitergabe an den Auftraggeber noch eine Nutzung durch den Auftraggeber derartige Rechte verletzten könnte.Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von sämtlichen Inanspruchnahmen Dritter wegen der Verletzung von vorgenannten Rechten frei halten."

      Würde ich diesem Wunsch folgen müsste ich derart viele Dinge prüfen das ich aus dem prüfen nicht mehr raus käme.
      Beispiel:
      Du machst für einen Architekten ein Bild seines Gebäudes und rechts/ links daneben und vor allem im Hintergrund ist noch die halbe Großstadt zu sehen.
      Da lässt sich unmöglich garantieren das nicht vielleicht doch irgendein Häuslebesitzer denkt er könne hier wegen irgendwas klagen.

      Wie handhabt ihr solche Wünsche eurer Kunden oder was habt ihr jenseits von Nutzungsbedingungen in euren Verträgen?

      Gruß Alexander
    • Hallo Alexander,

      eine solche Formulierung ist nicht unüblich. Prinzipiell hast Du für die Einhaltung aller Rechte zu sorgen. Auch kann ich nachvollziehen, daß Dein Auftraggeber diese Klausel haben möchte.

      Wenn diese Klausel nicht bestehen würde, könntest Du ja, was Du wahrscheinlich nicht tun würdest, alles mögliche - ohne Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten - ablichten und mit den Folgen der Verstöße dürfte sich dann Dein Kunde auseinandersetzen, der naturgemäß von diesen Pflichten keine Ahnung, da nicht sein Geschäftsgebiet, hat.

      Ein bißchen Mühe und Recherche mußt Du Dir schon machen.

      In Deinem genannten Beispiel mit der Großstadt handelt es sich um sogenanntes Beiwerk, da hier ja das Gebäude das eigentliche Hauptmotiv darstellt.

      Beschäftige Dich doch einfach mal mit dem Thema Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Panoramafreiheit ... im Internet findest Du hierzu sehr viel, auch viele Gesetzestexte und Kommentare.

      Gruß

      Marc
    • Sorry Marc aber da stimme ich nicht zu.
      Schau, wenn ein Mensch zu uns ins Studio kommt mit einem Armani-Anzug, einer Gucci-Tasche, einem fetten Cola-Button an der Brust und einem Hut auf dem der Slogan "ACAB" zu lesen ist und sich unbedingt so fotografieren lassen will, dann sind wir als Fotografen auch nicht dafür verantwortlich zu machen wenn nach einer von ihm vorgenommenen Veröffentlichung der gute Mann eventuell von der Polizei wegen Verleumdung oder (je nach Kontext der Veröffentlichung) von diversen Firmen wegen Verletzung diverser Wort/Bildmarken verklagt wird.
      (Wäre o.g. Szenario ein eigenes Projekt von uns und wir würden dieses Bild veröffentlichen, sähe das anders aus.)

      Das gleiche gilt meiner Meinung nach wenn ein Architekturbüro zu uns kommt und Blickrichtung, Flughöhe & Bildwinkel mehr oderauch weniger stark bestimmt.
      Damit ist das Bild (und der Bildinhalt) nicht von uns definiert sondern vom Auftraggeber. (Wir als Fotografen können dann nicht per Perspektivenwechsel den Bildinhalt korrigieren und Gebäude hin & herschieben steht auch nicht in unserer Macht.)

      Ich formuliere es mal knapp:
      "Fotografiere dies exakt so und sei verantwortlich für Rechtsverletzungen"

      Oder an einem Beispiel:
      Auftraggeber: "Fotografiere den Eiffelturm bei Nacht!"
      Das mach ich und übergebe das Ergebnis dem Auftraggeber.
      Möglicherweise weise ich (vorher) noch daraufhin das es bei einer Publikation Drittrechte zu beachten gilt.
      Ich schreibe aber nicht in meinen Vertrag das ich für die dabei mit 100%iger Sicherheit auftretenden finanziellen Forderungen geradestehe.

      Soviel zu den Aspekten "mögliche Verletzung des Urheberrechts Dritter" und "Persönlichkeitsrecht" (worin wir uns übrigens recht gut auskennen)

      Zu den übrig bleibenden Punkten:
      Wir haben kein Problem die Einhaltung der LVO, den Besitz eines Kenntnisnachweises nach 21D oder den Besitz einer Haftplichtversicherung vertraglich zu garantieren.
      Ebenso wenig die Existenz einer Freigabe bei Flügen in Kontroll/Verbotszonen. Aber das Clearing von Drittrechten halte ich für eine Aufgabe des Verwerters.

      Gibts noch andere Stimmen?
    • Ist doch ganz einfach:
      Entweder zu machst diesen Kunden "glücklich" oder Du bleibst - wie die meisten Fotografen - bei den typischen (Architektur-)AGBs der Fotografen:

      Ein (kurzer) Auszug aus meinen AGBs:
      Sofern die aufzunehmenden Bauwerke, Objekte oder Inneneinrichtungen urheberrechtlich geschützt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderliche Einwilligung der Urheber einzuholen.
    • @Panobilder
      Oder man schaut mal wie die Kollegen es machen und kommt zu einer neuen Einschätzung

      @Mc-Murph
      Kurze Ergänzung:
      Deine Einschätzung entspricht im übrigen auch in keiner Weise gängiger Rechtspraxis. Es ist immer der Verwerter/Publisher der im Zweifelsfall haftbar gemacht wird und der sich im Vorfeld einer Publikation über die Rechtslage zu informieren hat.
      Und dafür gibt es viele gute Gründe.

      Gibt es noch weitere Stimmen oder Personen die einen Mittelweg für sich gefunden haben?
    • Hallo @AlexanderMuehlen,
      im Prinzip ist es ganz einfach: Du übernimmst hier ein Risiko für den Auftraggeber und hast einen stark erhöhten Recherche und Zeitaufwand. Ergo: Lass es dir sehr gut bezahlen oder mache es nicht. Ich wäre bei solchen Auftraggebern von vornherein vorsichtig. Mein Bauchgefühl würde mir wahrscheinlich sagen: Lass es bleiben, es gibt genügend andere Auftraggeber.
      Gruß,
      Ralf.

      ps. vielleicht ist alles auch total harmlos und der Auftraggeber möchte einfach nur sicherstellen, dass du ihm z.B. nicht einen Film verkaufst und dabei Musik verwendest, die gemapflichtig oder lizenzierungspflichtig ist, ohne dich um die Lizenzierung zu kümmern. So etwas sicher zu stellen ist meiner Meinung nach klar deine Aufgabe. In dem Fall würde nämlich der Auftraggeber Post vom Anwalt bekommen und nicht du.

      Sprich mit dem Auftraggeber darüber. Wenn er nicht offen und ehrlich ist, höre auf dein Bauchgefühl.

      Wenn es sich bei dem Auftrag um Architekturfotografie mit der Drohne handelt, ist das Risiko für dich überschaubar, sofern du über die oben genannten Rechte informiert bist.

      Was mich an dem oben genannten Passus stört ist, dass er sehr allgemein gehalten ist. Das ist so etwas wie ein allumfassender Freibrief. Vielleicht kannst du ja zusammen mit dem Auftraggeber festlegen, was genau du vorher prüfst und sicher stellst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()