Grundstückübergreifende Luftbildaufnahmen

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    • Grundstückübergreifende Luftbildaufnahmen

      Hallo zusammen.
      Ich habe mal gesucht, ob es ähnliches schon gibt, aber nichts konkretes gefunden.

      Daher kurze Schilderung der Sachlage und die Frage an euch, wie ihr das seht:

      Bekannter meiner Eltern hat einen Sturmschaden.
      Baum vom Nachbarn fiel jetzt bei Sturmtief Frederike auf sein Grubdstück und trifft großes Gewächshaus.
      Der Geschädigte bittet mich, Aufnahmen aus der Luft zu machen, bevor der Nachbar den Baum zerlegt und somit der Hergang nicht mehr ganz nachvollziehbar ist.
      Somit hatte ich private Starterlaubnis.
      Selbst der Nachbar, dessen Baum gefallen ist, gab mündlich die Zusage für Fotos (Nachricht ist auf einem AB gespeichert), sowie in meinem Beisein und meiner Erklärung, das wir auch Luftbilder machen, erfolgt ein mündliches OK des Nachbarn.
      Die Bilder dienen lediglich dem Geschädigten als Nachweis und werden ggf der Versicherung zur Verfügung gestellt. Natürlich boten wir an, auch dem Nachbarn die Aufnahmen später zur Verfügung zu stellen, wenn er das wünscht.
      Nach beenden meines Fluges, erscheint der besagte Nachbar plötzlich nochmal, fragt nach meiner Visitenkarte.
      2 Tage später erhalte ich folgende E-Mail:

      Name: Max Miesepeter
      Betreff: Fotoaufnahmen und Aufnahmen mittels Drohne von meinem Grundstück
      Adresse XXX
      Nachricht: Sehr geehrter Herr Kolbe,
      ich untersage Ihnen, Fotos von meinem Grundstück( STRASsE XXX), insbesondere Fotos die mittels einer Drohne erstellt worden sind, zu veröffentlichen oder für private oder gewerbliche Zwecke zu verwenden. Bitte löschen Sie die Aufnahmen.
      Mit freundlichen Grüßen
      MAX MIESEPETER


      Wie soll ich mich hier verhalten?
      Bilder wurden bereits an meinen Bekannten übergeben.
      Ich habe die Starterlaubnis meines bekannten gehabt, mündlich wie auch auf dem AB auch die des Nachbarn.
      Der Schaden ist fotografiert, logischerweise Grundstückübergreifend (Baum liegt über der Grenze). Sein Haus ist nicht zu sehen.
      Es sind nur Teile seines Gartens erkennbar.

      Wie verhaltet ihr euch, wenn euch jemand engagiert, Aufnahmen seines Hauses/Grundstück zu machen, aber auch nah stehende Nachbarhäuser und Grundstücke unvermeidlich sichtbar sind? Vergleichbar mit teuren Aufnahmen, die sich Grundstückseigentümer kaufen können, wenn sie aus einem Helikopter gemacht werden?
      Ist das rechtens?

      Wäre super wenn ihr Tipps habt.

      Lg, Toni

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ToKo1004 ()

    • Hm, sind die Fotos denn zur Veröffentlichung gedacht? Zur Not machst Du die betroffenen Bereiche des Nachbargrundstücks mit Photoshop (o.ä.) unkenntlich! Ansonsten wäre interessant, was Dir ausser einer Ordnungswidrigkeit für 30 € drohen könnte, wenn es hart auf hart käme, zumal der Nachbar ja wohl auch erst seine Erlaubnis gegeben hatte. Gab's da Zeugen dabei?

      LG, Lutz
      DJI Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air 2S, DJI Mini 4 Pro.
    • Danke für deine Antwort Lutz.

      Die Fotos dienen meinem Bekannten in erster Linie zur Beweissicherung, da der Nachbar den Baum so schnell wie möglich beseitigen wollte.
      Evtl werden sie vom Bekannten der Versicherung zur Verfügung gestellt.
      Und ja, zeugen gab es.
      Einmal den besagten Anrufbeantworter, auf dem er sein Einverständnis sogar auf Band gesprochen hat, zum anderen mein Bekannter und Betroffener, der mit mir erst zu ihm rüber ist, um am Boden mit normaler Kamera schon Fotos der Entwurzelung zu machen.
      Dort haben wir in seinem Beisein die Luftbilder erwähnt und er gab ebenfalls sein ok.

      Der Widerruf erfolgte jetzt im Nachhinein.
    • Schwierige Situation.
      Hat der Nachbar dem Flug zugestimmt, hat er damit nicht automatisch alle Persönlichkeitsrechte abgetreten. Seine Entscheidung bezüglich der Bilder hat er offensichtlich zurückgezogen und dir schriftlich mitgeteilt. Was er dabei von seinen Forderungen wirklich verlangen kann ist aber fraglich. Möglicherweise nur die Nicht-Veröffentlichung, das Löschen oder deine private Nutzung eher weniger. Das ganze scheint so auf einen Nachbarschafts-Rechtsstreit raus zu laufen, worauf ich persönlich keine Lust hätte und versuchen würde das persönlich zu regeln.
      Hast dem Nachbarn die Bilder schon gezeigt und mit ihm besprochen welche du für was verwenden willst?
    • Also, ich denke, da brauchst Du Dir jetzt keine Gedanken machen. Sprich noch mal mit Deinem Bekannten, dass er die Bilder keinesfalls veröffentlichen sollte (hier: FaceBook, Instagram, etc.). Als Beweismittel für die Versicherung sehe ich jetzt aber NULL Probleme für das Material, denn das ist ja keine Veröffentlichung im herkömmlichen Sinne. Und zur Not tatsächlich die betroffenen Bereiche der Fotos "blurren" und die Grundstücksgrenze einfach mit der Hand drüber zeichnen - das sollte nicht sooo kompliziert sein. Einfach machen, Deinem Bekannten mit dem Hinweis auf das Problem mit dem Nachbarn nachreichen! Falls Du nicht weisst, wie Du es technisch machen sollst:

      Bild ausdrucken, Bereich um den Baum herum eng abdecken (z.B. mit einem ausgeschnittenen Papier in der entsprechenden Form), ggf. Grundstücksgrenze mit Edding einzeichnen, das Ergebnis Einscannen und fertig.

      Es kann sein, dass die Versicherung des Nachbarn ihm gesagt hat, er soll auf die Löschung der Bilder bestehen (nur eine Vermutung!).

      LG, Lutz
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    • Pyroth1711 schrieb:

      Vielleicht hilft dir das hier ein bisschen weiter:
      deutsche-anwaltshotline.de/rec…von-fremden-grundstuecken

      Grüße
      Na, der letzte Satz sagt doch alles:

      "So dürfen beispielsweise nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 161 C 3130/09) Luftbilder fremder Grundstücke von entsprechenden professionellen Fotografen ausdrücklich sogar frei verkauft werden, soweit weder ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild noch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt." - also, chill die Base, Toni :)
      DJI Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air 2S, DJI Mini 4 Pro.
    • Für eine Veröffentlichung nach dem Wiederuf wirst Du wohl keine Chance mehr haben. Jetzt kommt es aber darauf an, bist Du über seinem Grundstück geflogen oder nicht. Bist Du nur über dem Grundstück Deines Bekannten geflogen, reicht auch nur dessen Zustimmung. Für das Überfliegen des Nachbargrundstückes hast Du eine mündliche Zustimmung gehabt. Das ist für den Flug erst einmal ausreichend. Normal hilft da eine schrifliche Bestätigung, aber in Deinem Fall dürfte auch die Aufnahme auf dem Anrufbeantworter ausreichend sein.

      Also steht der Tatsache, dass die Aufnahmen mit der Drohne gemacht wurden, nichts mehr im Wege. Geht jetzt also um das Persönlichkeitsrecht bzw. dem Recht am eigenen Bild (sollte er den auf dem Bild zu erkennen sein) wie bei allen anderen Aufnahmen auch. Und da gibt es eben den Schutz vor unberechtigtem Veröffentlichen. Für einen möglichen Rechtsstreit kannst Du die Aufnahmen aber getrost beiseite legen. Letztendlich entscheidet der Richter auf Antrag des Gegeners, ob er die AufnHmen als Beweismittel zuläßt oder nicht.

      Jetzt geht es in dieser Angelegenheit aber auch um die Nachbarschaft. Ich bin generell der Ansicht, das man sich immer gütlich Einigen soll. Daher einfach mal das Gespräch suchen. Gehe davon aus, dass er trotz seiner ersten Zusage ein gewisses Misstrauen (vermutlich nach Gesprächen mit anderen Bekannten) in der ganzen Aktion sieht, da Dein Bekannter Ihm nicht zutraut, dies ohne solche Aufnahmen regelt zu bekommen.
    • Die Schriftform ist für ein EInverständnis nicht erforderlich. Du hast Deinen Bekannten als Zeuge der mündlichen Zustimmung, das reicht bereits. Darüber hinaus noch die AB-Aufzeichnung. Dass die Bilder lediglich zur Beweissicherung des Sturmschadens gemacht wurden, ist offensichtlich.

      Auf die E-Mai, würde ich mit einem Einzeiler antworten:
      "Sehr geeehrter ...., die Bilder des gegenständlichen Sturmschadens wurden mit Ihrem ausdrücklichem mündlichen und fernmündlichen Einverständnis erstellt und bereits Herrn xxxxx (Deinem Bekannten) zur Nutzung überlassen. Mit freundlichen Grüßen ..."

      Dann soll er alles weitere mit seinem Nachbarn klären. Eine weitere Nutzung darüber hinaus bleibt Dir jedoch untersagt (ist ja aber auch nicht Dein Ziel), denn dafür bedarf es einer "unwideruflichen Einverständniserklärung", die dann auch idealerweise schriftlich vorliegen sollte.
    • luha68 schrieb:

      Na, der letzte Satz sagt doch alles:
      Genauso interessant ist dieser Passus:

      "Das Recht am Bild schützt den Einzelnen zwar vor der unbefugten Verbreitung von Bildnissen. Doch als zu schützendes Bildnis gilt nur die erkennbare Wiedergabe einer Person. "Entscheidend ist also die Erkennbarkeit des Abgebildeten. Wenn auf den umstrittenen Luftaufnahmen aber gar keine Menschen zu sehen sind, können auch keine fremden Rechte am eigenen Bild verletzt worden sein", erklärt Rechtsanwalt Alexander P. Taubitz. Und ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz liegt nur vor, wenn der Name des Besitzers des aufgenommenen Grundstücks und seine Adresse zusammen mit den Aufnahmen verbreitet werden."
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ich danke euch allen für die zahlreiche Rückmeldung.
      Beruhigt mich ein wenig, auch wenn wir alle keine Anwälte sind. Aber ich werde mir das beste rausziehen und eine E-Mail verfassen, wie hier im Thread beschrieben.

      Man müsste ihn mal fragen, ob er Google auch verbote erteilt.
      Da ist sein Grundstück in vollem glanze einsehbar
    • Lass Dich nicht zu solchen Aussagen hinreissen, das schafft nur zusätzliche Blockaden. Sei nett und unverbindlich, teile ihm mit, dass er doch unter Zeugen seine Zusage gegeben hat, die Aufnahmen nur für die Versicherung vorgesehen sind und nicht veröffentlicht werden und dass Du, wenn er darauf besteht, die Bereiche seines Grundstücks soweit unkenntlich machst, wie sie nichts mit dem Schaden zu tun haben. Das ganze schriftlich, ggf. als Einschreiben. Dann hast Du alles getan. Kennst ja den Spruch: Wie man in den Wald hinein ruft... Daher sei Du nicht auch noch blöd, sondern ein Profi! :)

      LG, Lutz
      DJI Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air 2S, DJI Mini 4 Pro.