Eigenes Grundstück noch 50m in Flugverbotszone/ Flug bis 10m Höhe möglich?

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    • Eigenes Grundstück noch 50m in Flugverbotszone/ Flug bis 10m Höhe möglich?

      Mein Haus mit grossem Gartengrundstück liegt noch 50m am Rande innerhalb einer Flugverbotszone unseres Segelflugplatzes. (Airmap) Nur Sommerbetrieb. Es stehen ausser dem 2,5-stöckigen Haus 3 Bäume mit ca. 15m Höhe darauf..

      Kann ich mir erlauben auf dem Grundstück 10 m hoch zu fliegen, um meinen Enkeln das Fiegen zu zeigen?

      Danke für Eure Nachricht, Dieter
    • Flairdi schrieb:

      ...
      Kann ich mir erlauben auf dem Grundstück 10 m hoch zu fliegen, um meinen Enkeln das Fiegen zu zeigen?
      ...
      Eindeutig Nein. Befindet sich Dein Grundstück innerhalb eines Abstandes von 1,5 km zur Flugplatzabgrenzung benötigst Du eine Aufstiegserlaubnis sowie die Freigabe der zuständigen Luftsicherung. Dabei ist es völlig unabhängig ob der Flugplatz im Moment betrieben wird oder nicht. Gilt übrigens auch für Heliports z.b. an einem Krankenhaus. Auch da ist das Fliegen verboten auch wenn der Landeplatz des Krankenhauses i.a.R. nicht angeflogen wird. So einen habe z.B. ich in meiner Nachbarschaft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Flairdi schrieb:

      Kann ich mir erlauben auf dem Grundstück 10 m hoch zu fliegen, um meinen Enkeln das Fiegen zu zeigen?
      Nein, nicht ohne weiteres. Auch wenn bis 10m Höhe in dieser Entfernung (1,45 km) sicherlich kein Risiko für den Flugverkehr mehr bestehen würde, ist es eben schlicht nicht erlaubt. Darüber hinaus dann auch kein Versicherungsschutz etc. pp.

      Ich würde in diesem Sonderfall aber zunächst mal mit dem Verein Kontakt aufnehmen und den Fall schildern (am besten persönlich, beim Vorstand, Schriftführer, o.ä.).
      Hat der prinzipiell nichts dagegen und bestätigt das formlos auch bspw. via E-Mail-Einzeiler, kannst Du vor diesem Hintergrund mal bei Deiner Luftfahrtbehörde anfragen, vielleicht bekommst Du in diesem Fall eine Freigabe mit Auflagen "auf dem kleinen Dienstweg". Ich würde aber zunächst keinen Antrag stellen, der würde dann eben auch wie ein förmlicher Antrag behandelt und in Deinem Fall (privates Flugvorhaben) sicherlich negativ beschieden.
    • Bei 50 Metern würd ich mal „per Hand/per Ebike“ nachmessen. Ja, ich weiß, schwierig wenn nicht Feldrandlage.

      Ist zwar „beknackt“, aber man sollte sich wohl dran halten.. Der kleine Dienstweg mit offener und authentischer Art der Freundlichkeit öffnet so manche Burgtore, definitiv. Probier es einfach auf dem Weg.
    • Herzlichen Dank für Eure Antworten. 5m Höhe würde mir auch ausreichen im SChatten des Hauses und der hohen Bäume.Aber Vorschrift ist Vorschrift. Bevor ich da Anfragen anleiere fahre ich lieber mit dem PKW und den Enkeln 10 Minuten ins unlimittierte Gelände.

      Gruss Dieter