Kennt jemand die genauen rechtlichen Vorschriften? Fliegen ohne Versicherung und Aufsteigsgenehmigung

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  • Greenhorn89 schrieb:

    muss der Polizist sich das alles durchlesen
    Du meinst er kommt zu dir und sagt "allgemeine (Luft)Verkehrskontrolle, zeigen Sie mir alle relevanten Dokumente für Ihren Flug, damit ich Sie ordentlich kontrollieren kann". Wenn der Bedenken hat bezüglich deines Fluges und will dass du landest, gibst du ihm deine Ausdrucke. Die liest er dann erstmal durch und du fliegst solange weiter? Der weiß doch vorher, was er von dir sehen will oder holt sich eher über Funk Rat, bevor er deine Internetausdrucke der LuftVO durchliest.
  • Greenhorn89 schrieb:

    Keine LuftVO-Ausdrucke, sondern Mails mit Anweisungen von Ordnungsamt, Verkehrsamt und Luftfahrtamt.
    Wenn die alle Bescheid wissen über deinen Flug, weiß es die Polizei doch auch? Wenn der Polizist Bedenken hat ist er ja selbst weisungsbefugt und du beendest deinen Flug nach seinen Anweisungen.

    StgCarlo schrieb:

    Wie sieht es denn mit Touristen in Deutschland aus - brauchen die auch eine Versicherung / Kennzeichnung oder gibt es da wie bei einem Führerschein Kulanzzeiten?
    Du musst Äpfel mit Äpfel vergleichen. Bei der KFZ-Versicherung gibt es auch keine Kulanzzeiten.
  • Greenhorn89 schrieb:

    Deshalb sage ich wahrscheinlich. Irgendwie habe ich fast Lust, mal bei einem Stadtflug kontrolliert zu werden. Dann hat der Polizist erstmal ordentlich Lektüre, die ich mitführe...
    Gute Idee und wenn du Pech hast zieht er erst mal das korpus delikti ein und du bist den Kopter vorerst los mit viel Schererreien.

    Polizisten sind auch nur Menschen.

    Und zum eigentlichen Thema.... macht man einfach nicht und gut ist es. Aufstiegserlaubnis siehe Forensuche.
    Gruß vom Nobier
    Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
  • Muss man nicht noch einmal diskutieren... aber in den 25 Seiten 2015 und 18 aus 2017 war nicht die Rede von Touristen...
    Mir hat es nun geholfen... Mavic kommt nicht mit nach Deutschland im Sommer...
    Versicherungen kann ich meist nicht abschliessen, es gibt immer einen Passus:
    Verfügbar für Piloten aus:Deutschland
  • StgCarlo schrieb:

    Versicherungen kann ich meist nicht abschliessen, es gibt immer einen Passus:

    Verfügbar für Piloten aus:
    Deutschland
    Dann schließ doch Zuhause eine ab die auch im Ausland versichert.
    Ist doch bei uns doofen Deutschen auch so, wenn ich in xxx fliegen will kann DORT ja auch keine abschließen, oder brauche es ncht, weil meine Ausland sinnigerweise mitversichert.
    immer etwas Kolofonium in der Nase
  • Bastler
    das ist nicht so einfach eine Versicherung abzuschliessen die man hier nicht kennt.. es ist auch ein Unterschied, schliesse ich eine Versicherung in Deutschland ab dann entspricht sie den Regelungen und Gesetzen in Deutschland - hier gäbe es vermutlich Ausnahmen im Schadensfall die in Deutschland nicht erlaubt sind...

    Zusätzlich braucht man normalerweise eine gemeldete Wohnadresse für eine Versicherung, die ich aber nicht habe.. ich bin hier Tourist, Hotel oder eine Wohnung reicht für Visa..
    Weiterhin sind bei Versicherungen hier oft Länder wie Schweiz oder Deutschland ausgeschlossen, zu teuer..
  • RC-Role schrieb:

    Wenn die alle Bescheid wissen über deinen Flug, weiß es die Polizei doch auch?

    Wer sagt denn, dass die wissen wann und wo genau ich fliege? Meldest du jeden Start auf nicht privaten Grundstücken beim Ordnungsamt an?
    Mir wurden Bedingungen genannt, unter denen ich ohne Sondernutzungsrecht, sowieso ohne AE etc. landen, starten und überfliegen darf. In besonders empfindlichen würde ich zumindest dem Ordnungsamt trotzdem vorher bescheid geben, aber nicht auf irgendeiner schäbigen Wiese in irgendeiner Wohngegend.

    skyscope schrieb:

    Ist nur die Frage, ob man das alles noch mal diskutieren muss, noch dazu in einem 1 Jahr alten Thread, der damit gar nichts zu tun hat.
    Man kann natürlich auch zu 50% über die Notwendigkeit von Diskussionen diskutieren.
    Ich bin jedenfalls der Meinung, dass kommunale Regelung sehr wohl mit dem Anliegen des TE zu tun haben. @phatfab möge mir widersprechen, wenn er anderer Meinung ist, er sollte das am besten wissen.
  • RC-Role schrieb:

    die mir Ausnahmen von den Betriebsverboten der LuftVO erlauben sollen.
    Ich auch nicht. Egal wo ich lande oder starte, muss aber der Grundstückeigentümer zustimmen. Das ist kein Betriebsverbot nach §21b.
    Wenn du in Köln z.B. startest, verstößt du nicht gegen ein Verbot nach §21b, kannst aber von Ordnungsamt der Stadt Köln einen auf den Deckel bekommen.
    Das werden die meisten Polizisten nicht wissen, wenn du aber z.B. am Kölner Dom (mit genug Abstand zum Rhein und zur Bahn) aufsteigst, würde ich persönlich für durchaus wahrscheinlich halten, dass bei Polizisten die Frage aufkommt, ob das rechtens ist.
    Und wenn das nach 21b rechtens ist, dir die Stadt Köln aber verbietet, auf deren Boden zu starten, hilft dir §21b gar nicht. Und da ich nicht glaube, dass jeder Polizist bescheid weiß, führe ich solche Aussagen mit.
  • Greenhorn89 schrieb:

    Und wenn das nach 21b rechtens ist, dir die Stadt Köln aber verbietet, auf deren Boden zu starten, hilft dir §21b gar nicht. Und da ich nicht glaube, dass jeder Polizist bescheid weiß, führe ich solche Aussagen mit.
    Du zeigst dem Polizisten ein Dokument vom Ordnungsamt in dem drinsteht, dass du nicht starten darfst???
    Ob ich ansonsten um den Dom starten darf zeigt mir (und dem Polizisten) ja eine dieser Apps.
  • RC-Role schrieb:

    Ob ich ansonsten um den Dom starten darf zeigt mir (und dem Polizisten) ja eine dieser Apps.
    Nein tut sie nicht. Die zeigt dir, dass da da theoretisch fliegen darfst (und das auch nicht 100% sicher, ich dürfte laut DFS z.B. eine Kaserne überfliegen, das würde die Bundeswehr sicher nicht so toll finden). Starten darfst du da deshalb noch lange nicht. Und wenn die Stadt Köln (da fliege ich aber aus deswegen nicht, weil am Kölner Dom die WLAN-Belastung sehr hoch ist und der nur aus - teilweise - sehr großer Distanz und großen Höhen interessant wäre) keine Drohnenflüge dort will, ist die Wahrscheinlichkeit auch nicht so gering, dass die Polizisten das wissen. Da hilft auch keine App.
  • Greenhorn89 schrieb:

    Starten darfst du da deshalb noch lange nicht.
    Tu ichs nicht gibts keine Kontrolle. Tu ichs doch helfen welche Dokumente?
    Ich starte ja nicht, obwohl es verboten ist um mir dann anhand eigener Dokumente erklären zu lassen, dass ich nicht fliegen darf?
    Was steht denn in deinen Dokumenten vom Ordnungs/Verkehrsamt drin was der Polizei hilft dich nicht vom Himmel zu holen.
  • RC-Role schrieb:

    Was steht denn in deinen Dokumenten vom Ordnungs/Verkehrsamt drin was der Polizei hilft dich nicht vom Himmel zu holen.
    Da steht drin, dass ich in meiner Stadt außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums starten und landen darf, ohne ein Sondernutzungsrecht beantragen zu müssen und dass ich eben von Straßen, Radwegen und Bürgersteigen ausdrücklich nicht ohne Sondernutzungsrecht starten darf. Desweiteren stehen weitere Auflagen darin, die ich zu erfüllen habe: Straßen in mindestens 10m Höhe überfliegen (ich weiß gar nicht, ob die mir das vorschreiben können, ist aber auch ein Gebot der Vernunft), selbstverständliche Sachen wie Gefährdung von Fußgängern vermeiden etc.
    Auch stehen explizite Beispiele drin, was nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Da habe ich der Sicherheit wegen nachgefragt.
    Und wenn ich jetzt auf irgendeinem Feldweg starte, der zur Kommune gehört, an einen hartneckigen, genauen Polizisten gerate und der hakt nach, dann ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass ich hinterher vom Ordnungsamt Ärger bekomme. Und deswegen hat das Relevanz für diesen Thread.
  • Greenhorn89 schrieb:

    Desweiteren stehen weitere Auflagen darin, die ich zu erfüllen habe: Straßen in mindestens 10m Höhe überfliegen (ich weiß gar nicht, ob die mir das vorschreiben können, ist aber auch ein Gebot der Vernunft), selbstverständliche Sachen wie Gefährdung von Fußgängern vermeiden etc.Und wenn ich jetzt auf irgendeinem Feldweg starte, der zur Kommune gehört, an einen hartneckigen, genauen Polizisten gerate und der hakt nach, dann ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass ich hinterher vom Ordnungsamt Ärger bekomme.
    Das Ordnungsamt hat gar keine Befugnisse, dir Flughöhen vorzuschreiben, das kann nur das Luftamt.
    Bezüglich der Feldwege (die dem Ordnungsamt unterliegen?) frage ich mich, warum sie bei dir eine Ausnahme? machen wenn sie es sonst als verboten ansehen.
    Sollte es generell erlaubt sein, haben sie das der Polizei sicher offiziell gesteckt.
    Bevor du die Kompetenz deiner Polizei in Frage stellst, solltest du das erst mal bei deinem Ordnungsamt machen.