Hallo Drohnen Freunde aus Ösiland,
Ich möchte das vieldiskutierte Thema "fliegen in Österreich" nochmal ausgraben,
Hatte gerade bei der Austro Control wegen der Bewilligung meiner Mavic Air (eigentlich Änderung meier Inspire Bewilligung) nachgefragt.
Natürlich handelt es sich um eine Neubewilligung, dh. alles von vorn und nochmals voll einzahlen...
Das war eigentlich eh klar.
Bei der Gelegenheit habe ich gleich nochmals konkret nach der 79Joule Regelung gefragt, - die Air hat 430g, ich dürfte OHNE GENEHMIGUNG also rund 18m hoch fliegen.
Das hat mir die Dame von der ACG auch bestätigt: (Zitat)
da die DJI Mavic Air über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur ca. 430g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie“ (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich. Jedoch ist darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwindigkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-Grenze nicht überschritten wird, und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
Wird das Gerät auch in Höhen über 30 m über Grund verwendet bzw. die 79 Joule überschritten und erfolgt der Betrieb gegen Entgelt/gewerblich bzw. nicht zum Zwecke des Fluges selbst (zB zur Erstellung von Foto- oder Filmaufnahmen), ist eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich.
Nun meine Frage:
- die Formel der ACG dürfte ja nicht korrekt sein (Masse in kg x Höhe in m x 9,7 = Joule), Welche Formel wäre anzuwenden?
- und, gibt es Rechtlich abgesicherte Definitionen von "und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden."
was heißt das? (unter 18m)
Ortsgebiet (Besiedelt) kein Mensch auf der Straße, Flug über der Straße ohne geparkte KFZ - ja / nein/ weiß nicht?
Bei mir im Garten?
Gibt es dazu gesicherte Informationen?
habe die SuFu bemüht, aber nur Vermutungen dazu gefunden...
LG,Oliver
Ich möchte das vieldiskutierte Thema "fliegen in Österreich" nochmal ausgraben,
Hatte gerade bei der Austro Control wegen der Bewilligung meiner Mavic Air (eigentlich Änderung meier Inspire Bewilligung) nachgefragt.
Natürlich handelt es sich um eine Neubewilligung, dh. alles von vorn und nochmals voll einzahlen...
Das war eigentlich eh klar.
Bei der Gelegenheit habe ich gleich nochmals konkret nach der 79Joule Regelung gefragt, - die Air hat 430g, ich dürfte OHNE GENEHMIGUNG also rund 18m hoch fliegen.
Das hat mir die Dame von der ACG auch bestätigt: (Zitat)
da die DJI Mavic Air über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur ca. 430g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie“ (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich. Jedoch ist darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwindigkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-Grenze nicht überschritten wird, und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
Wird das Gerät auch in Höhen über 30 m über Grund verwendet bzw. die 79 Joule überschritten und erfolgt der Betrieb gegen Entgelt/gewerblich bzw. nicht zum Zwecke des Fluges selbst (zB zur Erstellung von Foto- oder Filmaufnahmen), ist eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich.
Nun meine Frage:
- die Formel der ACG dürfte ja nicht korrekt sein (Masse in kg x Höhe in m x 9,7 = Joule), Welche Formel wäre anzuwenden?
- und, gibt es Rechtlich abgesicherte Definitionen von "und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden."
was heißt das? (unter 18m)
Ortsgebiet (Besiedelt) kein Mensch auf der Straße, Flug über der Straße ohne geparkte KFZ - ja / nein/ weiß nicht?
Bei mir im Garten?
Gibt es dazu gesicherte Informationen?
habe die SuFu bemüht, aber nur Vermutungen dazu gefunden...
LG,Oliver