nochmals das Thema fliegen in Österreich

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • nochmals das Thema fliegen in Österreich

    Hallo Drohnen Freunde aus Ösiland,

    Ich möchte das vieldiskutierte Thema "fliegen in Österreich" nochmal ausgraben,

    Hatte gerade bei der Austro Control wegen der Bewilligung meiner Mavic Air (eigentlich Änderung meier Inspire Bewilligung) nachgefragt.
    Natürlich handelt es sich um eine Neubewilligung, dh. alles von vorn und nochmals voll einzahlen...
    Das war eigentlich eh klar.

    Bei der Gelegenheit habe ich gleich nochmals konkret nach der 79Joule Regelung gefragt, - die Air hat 430g, ich dürfte OHNE GENEHMIGUNG also rund 18m hoch fliegen.
    Das hat mir die Dame von der ACG auch bestätigt: (Zitat)

    da die DJI Mavic Air über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur ca. 430g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie“ (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich. Jedoch ist darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwindigkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-Grenze nicht überschritten wird, und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden.

    Wird das Gerät auch in Höhen über 30 m über Grund verwendet bzw. die 79 Joule überschritten und erfolgt der Betrieb gegen Entgelt/gewerblich bzw. nicht zum Zwecke des Fluges selbst (zB zur Erstellung von Foto- oder Filmaufnahmen), ist eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich.


    Nun meine Frage:
    - die Formel der ACG dürfte ja nicht korrekt sein (Masse in kg x Höhe in m x 9,7 = Joule), Welche Formel wäre anzuwenden?
    - und, gibt es Rechtlich abgesicherte Definitionen von "und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden."

    was heißt das? (unter 18m)
    Ortsgebiet (Besiedelt) kein Mensch auf der Straße, Flug über der Straße ohne geparkte KFZ - ja / nein/ weiß nicht?
    Bei mir im Garten?

    Gibt es dazu gesicherte Informationen? ?(
    habe die SuFu bemüht, aber nur Vermutungen dazu gefunden... :saint:

    LG,Oliver
  • Hi Oliver,

    schau mal z.B. hier rein: Interessantes für die Österreicher

    Unser User @Michael Navigator hat außerdem dankenswerterweise eine YouTube-Videoserie erstellt über die Österreichische Drohnenverordnung:



    Grüße, Diet
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • oliver67 schrieb:

    Was die Gefährdung von Personen und Sachen angeht, bin ich genauso schlau wie vorher...
    Mach dir doch mal den Spaß und frag einfach ganz konkret nach! Schriftlich! Dürfte lustig werden!

    Bei allen Fragen, die ich der AC bis heute gestellt habe, gab es nur mittelmäßige bis saumäßige Antworten.

    (Man konnte mir vor Ausstellung der Bewilligung z.B. nicht sagen, zur welchen Zeiten ich die Drohne betreiben darf. Ist ja jetzt nicht so, dass ich eine einmalige Eigenbau-Drohne habe, sondern einen Phantom... Also kauf die Katze im Sack, blas der AC 300€ in den A..., freu dich über deine Drohne und vergess den Haufen am besten ganz schnell wieder!)