Generelles Flugverbot für Drohnen über der Stadt (Wolfsburg)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Es bleibt abzuwarten...
      Mal schauen, was die Experten meinen, wie groß so ein Flugplatz sein muss. Bei einem zu kleinen Flugplatz ist der Ärger auch vorprogrammiert, wenn Leute sich gegenseitig die Drohnen zerschießen.
      Finde die jetzige gesetzliche Regelung in manchen Punkten auch schon zu strikt, in anderen dürfte Sie aber strikter sein.
    • So, der Amtsschimmel hat gewiehert.
      Und Interessantes ist dabei herausgekommen, nämlich eine neue Verordnung über die öffentliche Sicherheit, ich zitiere und markiere Relevantes:

      §4 Unbemannte Fluggeräte
      1) Flüge durch unbemannte Fluggeräte (Luftfahrtsystem [Drohnen] und Flugmodelle), einschließlich Starts und Landungen, auf bzw. über den folgenden städtischen nicht gewidmeten Flächen:
      - Erholungsgebiet Allerpark entsprechend der Allerpark-Ordnung
      - Großer Schillerteich, einschließlich der umschließenden Grünfläche
      - Schlossteich und Schlosspark Fallersleben
      - Schulgelände
      - Gelände von Kindertagesstätten
      - Städtische Bäder sind untersagt. Hierfür werden grundsätzlich keine Genehmigungen durch die Eigentümerin (Stadt Wolfsburg) erteilt.

      2) Gewerbliche oder von der Stadt beauftragte Flüge einschließlich Starts und Landungen auf bzw. über städtischen Grundstücken können abweichend von Absatz 1 durch die Stadt Wolfsburg genehmigt werden.

      3) Die Vorschrift zum Schutze von Landschaftsteilen in der Stadt Wolfsburg vom 23.03.1971 und die Vorschriften der Luftverkehrs-Ordnung, einschließlich danach erteilter Aufstiegsgenehmigungen, bleiben hiervon unberührt.

      § 13 Ordnungswidrigkeiten
      1) Ordnungswidrig im Sinne des § 59 SOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

      5. entgegen § 4 Abs. 1 unbemannte Fluggeräte über öffentlichen Anlagen fliegen oder starten und landen lässt,
      6. entgegen § 4 Abs. 3 unbemannte Fluggeräte ohne die erforderliche Genehmigung durch die Stadt Wolfsburg starten und landen oder über städtische Grundstücke fliegen lässt

      Als Grundlage dient das Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), konkret hier §55, die "Verordnungsermächtigung zur Abwehr abstrakter Gefahren".

      Und nun?

      "Die Vorschriften der LuftVO bleiben unberührt", ja dann schauen wir doch mal ganz kurz:

      § 1 Anwendungsbereich

      Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Luftverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, soweit... [es folgen möglicherweise einschränkende Durchführungsverordnungen der EU]

      Bedeutet: Vollumfängliche Regelung der Teilnahme am Luftverkehr, mit Einschränkungen. Aber kein Hinweis auf die Möglichkeit einer Einschränkung durch die Stadt Wolfsburg oder andere Städte und Gemeinden oder überhaupt kommunale Verordnungen. Ich kann auch keine NOTAM dazu finden oder die Einrichtung von Restricted Areas über die o.g. Gebiete in Wolfsburg. :)

      Schauen wir noch mal kurz in Ruhe auf §1 LuftVG

      (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

      Ist dabei eine städtische Verordnung zu berücksichtigen?
      Nach meinem Verständnis: Nein (kein anwendbares internationales Recht).

      Kurzum, ich bleibe dabei:
      Die Stadt kann über ein Verbot von Start und Landungen auf den Gebieten, bei denen sie die Verfügungsrechte inne hat, befinden, sie kann aber kein kategorisches Überflugverbot aussprechen - das kann nur die Luftfahrtbehörde.

      Selbstverständlich kann aber eine Regelung zur "Abwehr abstrakter Gefahren" wie überall woanders dennoch zum Tragen kommen, wenn man es übertreibt, also beispielsweise zu tief fliegt.

      Dennoch freue ich mich auf meinen nächsten Besuch in Wolfsburg, mit meiner Mavic im Kofferraum, und Beitrag #21 im Hinterkopf. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich war heute Morgen wieder unterwegs in "meiner" Stadt. Auch in der Nähe vom Schillerteich und VW-Bad.
      Ich konnte da einige gute Fotos machen. Danach habe ich nochmal die Suche nach einer Karte von den Flugverbotszonen in Wolfsburg
      bemüht und bin auch endlich fündig geworden: geoportal.stadt.wolfsburg.de/q…20500,5807600&scale=75000

      Ein Klick auf die "Drohnen" öffnet eine Beschreibung zu dem Bereich.
      Ich hätte da also garnicht fliegen dürfen... :( Obwohl ich da auf der großen Wiese nix und niemand gefährdet habe. Ein dämliches Verbot...
      Hab eben mal bei Google Maps geschaut ob diese Bereiche da vielleicht ausgegraut sind. :)

      Gruß Jörg
    • JoeFranz schrieb:

      Ich konnte da einige gute Fotos machen. Danach habe ich nochmal die Suche nach einer Karte von den Flugverbotszonen in Wolfsburg
      bemüht
      Das ist auf jeden Fall die richtige Reihenfolge für sowas ;)

      Ich würde gerade bei so frischen Verordnungen aufpassen. Normalerweise kennen sich die Leute damit nicht so aus, aber wenn eine solche Verordnung vorallem in einer Stadt in Kraft tritt, dann wird bestimmt darüber in örtlichen Zeitung darüber berichtet und es ist den Menschen noch sehr frisch im Gedächtnis.
    • Naja, ich kenne natürlich diese extra Zonen in Wolfsburg wo man nicht fliegen darf, außer die am VW-Bad, das war mir nicht bekannt. :)
      Aber darüber habe ich vorher auch nichts gefunden. Diese Drohnen Apps mit den Karten zeigen solche "Extra-Verbote"
      ja auch nicht an. Und wenn man auf die Seite der Stadt Wolfsburg geht und nach "Drohne+Karte" sucht, erhält
      man 129 Treffer, aber das was man sucht ist da auch nicht dabei. In der Tageszeitung gab es vor einiger Zeit mal eine
      Karte mit den Zonen. Aber da hat mich das noch nicht interessiert, da ich die Mavic da noch nicht hatte.
      Ich sehe es auch mehr als allgemeines Problem. Es gibt ja schon genug Gebiete wo man nicht fliegen darf. Das ist ja bundesweit
      einheitlich geregelt. Aber wenn jetzt jede Stadt auch noch eigene Flächen sperrt, die Apps diese Flächen aber nicht anzeigen
      und man auf der Internetseite der Stadt auch nicht fündig wird, dann läuft da irgendwas falsch.
      Wie hoch sind eigentlich die Strafen für solche "Vergehen"?
    • Selbst wenn es in die Apps eingepflegt werden würde, so würde es vermutlich etwas dauern.

      Das sind immer diese Strafe wo es heißt: "Bis zu 5.000€" zum Beispiel. Da kann es sein, dass du als Ersttäter nur einen Platzverweis bekommst, aber auch die volle Ladung.

      Nur so als weitere Frage zu der Thematik: Wer ist für die "Bestrafung" zuständig, wenn ich gem. aller Gesetze gesetzeskonform fliege, jedoch eine Stadt/Kommune mit deren Verboten greift? Und wer legt die Strafen fest? Entsprechend der Satzung/des Flugverbots die Stadt/Kommune selbst?
    • eM-Gee schrieb:

      Wer ist für die "Bestrafung" zuständig, wenn ich gem. aller Gesetze gesetzeskonform fliege, jedoch eine Stadt/Kommune mit deren Verboten greift? Und wer legt die Strafen fest? Entsprechend der Satzung/des Flugverbots die Stadt/Kommune selbst?
      Die Kommune erfindet neben dem Flugverbot bestimmt auch die Höhe des Bußgeldes. Ich denke, dass sich hier ein Einspruch lohnt. Damit wird dann auch die Rechtsgrundlage des Flugverbotes geprüft und die Chancen stehen gut, dass man wegen §1(1) LuftVG (Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei) nicht bezahlen muss.
    • @DroneFuchs an sich ist das gut möglich, aber bestimmt ist es nerven- und geldbörsenschonender, wenn man sich daran hält. Hatte mal den Spaß mit "selbstgemachten Gesetzen" jedoch durch einen Supermarkt. Es endete damit, dass die Sache in erster Instanz zu meinen gunsten entschieden wurde, Berufung eingelegt wurde und diese ebenfalls zu meinen Gunsten ausging. Jedoch waren das 2 Jahre Zeitverschwendung und erstmal vorgestreckte Rechtsanwaltskosten. (Es ging darum, dass ich mit meinem Roller von einem Eingang über den Parkplatz zum nächsten gefahren bin (alles legal) aber dabei den Rollerhelm nicht aufgesetzt hatte. Die Marktleitung meinte, es würde sich lohnen, die Polizei zu rufen.)

      Und da liegt das Problem. Erstmal sind diese Regelungen da... und wo Regelungen sind, sind auch meist Personen, die um die Einhaltung dieser kämpfen.


      RC-Role schrieb:

      Die Kommune erfindet neben dem Flugverbot bestimmt auch die Höhe des Bußgeldes.
      Könnte mir vorstellen, dass die Stadt Wolfsburg im Interesse von VW die Strafen höher ansetzt, wenn es um Sachen, wie ein VW-Bad geht. Ich bin nicht der, der überall von Verschwörungen, Komplotten und Korruption ausgeht, aber bei VW und Wolfsburg... naja...
    • RC-Role schrieb:

      in meiner Modellhaftpflichtversicherung enthaltenen - Rechtsschutz überprüfen.
      Sowas hatte ich damals als junger Rollerfahrer leider nicht. Heutzutage sieht das natürlich anders aus. Jedoch gehe ich davon aus, dass nicht jeder eine Rechtschutzversicherung hat.

      wolbauer schrieb:

      Wie wäre es mit einem Drohnentreffen in Hanover?
      Das muss erstmal einer auf sich nehmen, sowas zu planen. Dann sollte es am besten im Stadtgebiet sein, damit die Leute auch davon Wind bekommen und nicht 30km aufs Land raus müssen und zu allerletzt: Bei einem solchen Treffen reden wir von Menschenansammlungen. Ich kenne mich mit solchen Sachen nicht aus, ob man nun eine Ausnahmegenehmigung dafür dann benötigt, oder ob man klar und deutlich bei so einem Treffen Schilder aufstellt im Sinne von: "Betreten des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr. Pilot haftet nicht für herabstürzende Drohne!"

      An sich stimmt es aber. Ohne Öffentlichkeitsarbeit und weiter anhaltenden Erscheinungen vor Flugzeugcockpits warte ich nur darauf, wie ich bei uns im Dorf mit der Mistgabel verfolgt werde
    • Sehe ich genauso. Erst Recht wenn man noch neben dem Hobby vielleicht Mieter oder Vermieter ist oder mit einem Kfz unterwegs ist. Damals habe ich nur einen 400€ Job neben der Schule gehabt, da dachte man nicht so weit. Heutzutage ist es neben der privaten Haftpflicht ein MustHave.