Generelles Flugverbot für Drohnen über der Stadt (Wolfsburg)

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    • Generelles Flugverbot für Drohnen über der Stadt (Wolfsburg)

      news38.de/wolfsburg/article213…gverbot-fuer-Drohnen.html

      Was soll man da noch ergänzen :thumbdown: Es scheinen wieder mal die richtig wichtigen Themen politisch zur Debatte zu stehen. Tja....wenn sich das mal nicht langfristig auf alle/ andere Städte ausbreiten wird.
    • Dann kacken wir mal eine Korinthe:
      Eine Stadt, Kommune, Gemeinde oder sonstige lokale Behörde kann kein Überflugverbot aussprechen, denn der Luftraum ist für alle frei, ausser es wird durch Luftrecht eingeschränkt, wofür Vorgenannte keinerlei Befugnisse haben. Was sie verbieten können, ist der Aufstieg/die Landung auf öffentlichen Grundstücken oder Strassen (was einem Totalverbot dann natürlich nahe kommt). Dennoch kann ich mir neben einem See irgendwo von einem Anlieger eine Aufstiegsfreigabe besorgen und dann so lange über den See fliegen, wie ich will (unter Beachtung der bekannten gültigen Vorschriften).
    • Und demnächst wird es verboten die Gebäude, Gelände usw. mit Handys zu betreten. Der Luftraum ist frei und für Grundstücke ist nur etwas zu regeln was im Interessenbereich liegt. Ganz zu schweigen davon, wie so eine Verbot zu überwachen ist.
      Man, wo sind wir bloß?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Wenn ich nirgends mehr starten/ landen darf und rumfragen muss wer von seinem Privatgrundstück aus so gnädig wäre....naja....dann hat man ja auch kein Nerv mehr. Spontan mal aufsteigen ist doch auch was Schönes. Dann brauche ich auch keinen Faltkopter mehr, wenn ich nur bei Genehmigung aufsteigen darf. Dann schleppe ich meinen nicht faltbaren 80k 2000fps Klopperkopter an den Startpunkt, fliege den Akku leer und fahre nach Hause. Allerdings erst nach dem ich mich nochmal beim Start-und Landegenehmiger wiederholt bedanke :cursing:
    • GThomas schrieb:

      Man, wo sind wir bloß?
      Im Regulierungswahn.

      Wenn man diverse Branchen beobachtet sieht man wie sich die letzten 20 Jahre alles verkompliziert, vernormt, verregelt hat. Teils lobbygetrieben, teils pure „Absicherung“ und Verlagerungen von Verantwortlichkeiten ohne jegliche sachliche Substanz. Wie im Bilderbuch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • Dafür sind wir Deutschen doch berühmt. Schon im brillianten Film "Die tollkühnen Flieger in ihren fliegenden Kisten" zu Zeiten des Kaiserreichs gab es doch auf die Bitte des Veranstalters an die Teilnehmer, die Fragebögen auszufüllen die Antwort: "Gehen Sie doch damit zu den Deutschen, die freuen sich immer wenn sie Formulare ausfüllen düren". :D

      Und apropos Regulierungswahn, den gibt es auch in der Wirtschaft. Beispiele wären die ISO-Normen 9000 und 9001. Völlig sinnlose Prozeduren zur Erhöhung der Blindleistung und Senkung der Qualität auf amerikanisches Niveau...

      Gruß Gerd
    • GerdSt schrieb:

      Dafür sind wir Deutschen doch berühmt.
      Das stimmt nicht. Wir waren weltweit einer der letzten, die ein Höhenlimit fürs Drohnenfliegen eingeführt haben. In allen anderen Länder gelten schon seit Jahren die 90m, 130m, 150m oder wieviel auch immer.

      Schau doch mal nach ob bzw. unter welchen Bedingungen in Österreich, Frankreich oder Spanien innerorts geflogen werden darf. So gut wie gar nicht.
    • TEDsDrone schrieb:

      Gibt es denn Gesetzeslücken? Beispielsweise ich lege einen Pulli auf die Straße und starte von da aus...
      Diese "Lücke" schließ schlimmstenfalls § 315b StgGB, mindestens aber § 118 OWiG in Verbindung mit der polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklausel aus § 14 des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931, die sich in jedem Polizeigesetz der Länder wiederfindet. Viel Spass beim Googeln. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @TEDsDrone

      Du bist ja bald wie der, der nach D einen Elefanten einführen will.
      Nein, sagt der Zoll.
      OK, der Reisende.
      Am nächsten Tag versucht der Typ es wieder. Jedoch hat er dem Elefanten auf dem Rücken und am Bauch je ein halbes Brötchen gebunden.
      Die Zöllner, nein, das hatten wir ja gestern schon. Exotische Tiere dürfen nicht eingeführt werden.
      Der Reisende:"Wieso? Ich werde mir doch wohl ein belegtes Brötchen mitnehmen dürfen."

      In diesem Sinne und totaaal am Thema vorbei. ;)
    • Nein Nein, @TEDsDrone Suche nach Schlupflöchern ist doch erst mal völlig OK.
      Ich würde es aber so machen: Motoren starten, Fernbedienung mit Daumen am linken Stick in die eine, die Drohne in die andere Hand. Dann hochspringen, und noch in der Luft den Daumen nach vorn und die Drohne abheben lassen. Erfordert vielleicht ein bischen Koordinationsübung, aber technisch gesehen ist man ja überhaupt von keinem Grundstück gestartet.

      Das läuft! Oder? ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Eigentlich kann die Stadt nur untersagen, dass man auf den unter ihrer Verwaltung stehenden Arealen nicht mehr starten und landen darf. Aber in das Luftrecht eingreifen und auch das überfliegen von öffentlichem Grund im Rahmen der Gesetze zu verbieten, wird wohl schwierig werden. Entweder ist eine Drohne ein unbemanntes Luftfahrzeug oder nicht. Entweder gelten die Luftfahrtgesetze oder nicht. Wenn jetzt jeder Gemeindefürst nun auch noch anfängt den Luftraum über öffentlichen Arealen zu reglementieren, und damit evtl. auch noch Recht bekommt, dann gute Nacht Marie. Sind Drohnen nun unbemannte Luftfahrzeuge oder gilt da jetzt schon wieder ein "ja sie sind es zwar, aber nicht über unserem Gebiet"? Immerhin sind von der Gemeinde verwaltete Straßen, Parks, Grünanlagen, etc. öffentlichter Grund und kein Eigentum, wie z.B. ein privates Wohngrundstück.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Zitat aus dem Zeitungsartikel:

      „Die Stadt plant ein offizielles Drohnen-Verbot über sämtlichen städtischen Flächen – Start, Landung, Überflug wären dann über Parks wie dem Allerpark oder dem Schlosspark, über Spielplätzen und ähnlichem untersagt.“

      Bezieht sich also doch auf ein Überflugverbot. Ich dachte dass das nicht zulässig ist und lediglich das Starten/ Landen von öffentlichen Grund untersagt wird. Wird sowas eigentlich in der App geupdatet (Fly Database). Bin dann mal auf den Beschluss gespannt

      Wenn die sich ernsthaft über unsere Sicherheit Gedanken machen, dann gibt es andere Dinge die mich eher nachdenklich stimmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TEDsDrone ()

    • Bei dieser Debatte wäre ich gerne dabei gewesen.
      Bei solchen Diskussionen stelle ich immer folgende Frage: Wie viele fliegende Drohnen haben Sie die letzten Jahre selbst gesehen?
      Danach wird es immer ruhig und viele grübeln meist über ihre nicht vorhandene Begegnung mit Drohnen nach.


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      Im Jahr 2016 wurden mehr als 395.000 Personen durch Unfälle im deutschen Straßenverkehr verletzt.
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      Das macht mich wirklich wütend und ich sehe selbst fast jeden Tag (!) einen Unfall. Meist wegen aggressiver rücksichtsloser Fahrweise. Mitterweile bekomme ich schon die Lichthupe, wenn ich bei stockenden Verkehr, einen Teilnehmer vom Beschleunigsstreifen in eine Lücke lasse. Richtig krass geht es auch beim Einfädeln von zwei auf eine Fahrbahn (Reißverschlussverfahren) zu. Die Strafen hierfür sind ein Witz in Deutschland.

      Aber Deutschland hat nun mal ein Problem mit Drohnen. Wer kennt es nicht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von S t e f a n ()

    • Genau ...

      "So gelte zum Beispiel in Wohn- und Naturschutzgebieten ohnehin ein Startverbot."

      Vielleicht sollte man sich vorher informieren, bevor man einen solchen Bullshit verzapft!

      Auch die Argumentation ist echt interessant:

      "Kristin Krumm (FDP) sah „eine Verteufelung der Drohnen“. Piroska Evenburg (Piraten) sagte: „Alles, was in Wolfsburg Spaß macht, wird verboten – aber Feuerwerkskörper, die viel mehr Schaden anrichten, bleiben erlaubt.“ Olaf Niehus (Grüne) fand die Gefahr durch Drohnen „ziemlich abstrakt“. Die Verordnung sei „die Lösung eines Problems, das so nicht existiert“. Für Andreas Klaffehn (PUG) sind die Bundesregeln weitreichend genug. Auch Thomas Schlick (AfD) wünscht sich „keine Verschärfung“.

      @S t e f a n: das geht genau in Deine Richtung mit den Verkehrsunfällen.

      Und dann wieder das Gefasel von "potentieller Gefahr" :thumbdown:

      "Anders Joachim Sievers (CDU), der den Gedanken einer Drohne mit Kamera über Schulen, Kindergärten oder seinem eigenen Garten als „sehr befremdlich empfindet“. Auch Sabah Enversen (SPD) sieht eine „potenzielle Gefahr“."
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern