Hallo Community,
mal eine kurze Frage welche ich im Netz nicht finden konnte:
Wenn ich vom Dij Care Gebrauch mache - erhalte ich u.U. eine neue/andere Drohne mit einer anderen Seriennummer.
Wie verhält es sich nach dem Jahr Dij Care - ich habe ja noch vom deutschen Händler Gewährleistung. Kann/darf dieser sich im Falle querstellen, da es sich bei dem dann beanstandeten Modell um ein anderes Gerät handelt als vom Ihm verkauft wurde?
Sprich Anspruch Dij Care = Erlöschung der Gewährleistung?
Danke im Voraus!
Viele Grüße
mal eine kurze Frage welche ich im Netz nicht finden konnte:
Wenn ich vom Dij Care Gebrauch mache - erhalte ich u.U. eine neue/andere Drohne mit einer anderen Seriennummer.
Wie verhält es sich nach dem Jahr Dij Care - ich habe ja noch vom deutschen Händler Gewährleistung. Kann/darf dieser sich im Falle querstellen, da es sich bei dem dann beanstandeten Modell um ein anderes Gerät handelt als vom Ihm verkauft wurde?
Sprich Anspruch Dij Care = Erlöschung der Gewährleistung?
Danke im Voraus!
Viele Grüße