Gewährleistung nach Dij Care

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    • Gewährleistung nach Dij Care

      Hallo Community,

      mal eine kurze Frage welche ich im Netz nicht finden konnte:

      Wenn ich vom Dij Care Gebrauch mache - erhalte ich u.U. eine neue/andere Drohne mit einer anderen Seriennummer.
      Wie verhält es sich nach dem Jahr Dij Care - ich habe ja noch vom deutschen Händler Gewährleistung. Kann/darf dieser sich im Falle querstellen, da es sich bei dem dann beanstandeten Modell um ein anderes Gerät handelt als vom Ihm verkauft wurde?

      Sprich Anspruch Dij Care = Erlöschung der Gewährleistung?

      Danke im Voraus!

      Viele Grüße
    • Hallo,
      das ist leider keine Antwort auf obige Frage - ich habe im Prinzip eine Erweiterung:
      Vor 3 Wochen kam die DJI-Mini von einem dt. Versandhändler. Nach den ersten Flügen ist mir die Drohne im Flug (ca. 40m Höhe) abgestürzt:
      Im Display "Sensorfehler", gleichzeitig beginnt die Drohne zu taumeln, rotieren und schlägt schließlich auf dem Boden auf - Schrott.

      So und nu die Frage:
      Ein Sensorfehler ist doch eindeutig ein Fall für Gewährleistung - laut Gesetz 6 Monate, die in meinem Fall der Versandhändler gewähren muß.
      Zum Beweis der Gewährleistung gibt es einerseits ein aussagefähiges "live-Video" und dazu das DJI Log.
      Schließlich gibt es keinen Bedienknopf für "trudeln, rotieren, abstürzen", höchstens das Notaus und das erzeugt sicher andere Bilder. Ein Bedienfehler lässt sich somit ausgrenzen.
      Natürlich hab ich DJI-Care und sofort die Drohne dort eingeschickt: für rund 80€ Eigenkosten (für die Mini 39,- Kauf + 39,- für erste Ersatzdrohne) die gesetzliche Gewährleistung quasi weggeworfen.
      Bzw. nach Austausch durch DJI hat man gegenüber dem Versandhändler keine Gewährleistung mehr - es wären noch knapp 5 Monate.

      Viele Grüße
      Michael
    • :) ich vermute, dass der Prozess, beim Versandhändler eine Gewährleistung durchzusetzen sehr langwierig ist. Nach 14 Tagen Schrott zurückzubekommen und "Geld zurück" ist hart, auch wenn der Händler wiederrum bei DJI ....
      Ich hoffe DJI Care tauscht schnell aus! trotz der 80€
      Die wenigen Flüge haben halt schon gereicht. das Flugerlebnis war schon guuuuut.
    • Mischaonline schrieb:

      :) ich vermute, dass der Prozess, beim Versandhändler eine Gewährleistung durchzusetzen sehr langwierig ist. Nach 14 Tagen Schrott zurückzubekommen und "Geld zurück" ist hart, auch wenn der Händler wiederrum bei DJI ....
      Ich hoffe DJI Care tauscht schnell aus! trotz der 80€
      Die wenigen Flüge haben halt schon gereicht. das Flugerlebnis war schon guuuuut.


      Normalerweise solltest du doch bei Care Refresh nicht für Garantiefälle zahlen müssen, DJI schreibt dazu:

      "Außerdem wird nichts von Deiner DJI Care Refresh Decksumme abgezogen, wenn die Schäden unter die Produktgarantie fällt."

      Gibt es hierzu Erfahrungen?
    • Also da man ja nachweisen kann das die Drohne von DJI getauscht wurde geht die Restgewährleistung und auch die Restgarantie auf das getauschte Produkt über.
      Allerdings ist die Gewährleistung nach einem halben Jahr praktisch nutzlos wegen der Beweisumkehr.
      Einzig die Garantie bringt mir etwas und da hatte ich des öfteren während der Garantiezeit Tauschgeräte (Handy, Mikrowelle Kaffeemaschine) die dann auch während der Garantiezeit ein zweites mal getauscht wurden. Natürlich hat sich dadurch nie die Garantiezeit verlängert.
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • skyeagle schrieb:

      Hallo Community,

      mal eine kurze Frage welche ich im Netz nicht finden konnte:

      Wenn ich vom Dij Care Gebrauch mache - erhalte ich u.U. eine neue/andere Drohne mit einer anderen Seriennummer.
      Wie verhält es sich nach dem Jahr Dij Care - ich habe ja noch vom deutschen Händler Gewährleistung. Kann/darf dieser sich im Falle querstellen, da es sich bei dem dann beanstandeten Modell um ein anderes Gerät handelt als vom Ihm verkauft wurde?

      Sprich Anspruch Dij Care = Erlöschung der Gewährleistung?

      Danke im Voraus!

      Viele Grüße
      Ist denn überhaupt die Seriennummer beim Händler hinterlegt?
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • Wie immer wenn es um das Thema geht, wird wieder viel durcheinander geworfen.
      Sachmängelansprüche (im Volksmund "Gewährleistung") bestehen nur zwischen Kunden und Händler / Verkäufer.
      Gemäß § 434 BGB hat der Händler jedoch nur für die Sache einzustehen hat, die er zur Erfüllung des Kaufvertrages übergeben hat.

      Möchte ich also einen Sachmangel geltend machen, muss ich mich direkt an den Händler wenden, um ihm die Möglichkeit zur Nacherfüllung zu geben. Sagt dieser dann jedoch, man solle sich direkt an DJI wenden, würde das als Nacherfüllungs-Versuch gelten - quasi, wie wenn der Händler selbst tätig geworden wäre, und der Sachmängelanspruch gegenüber dem Händler bliebe im Folgenden bestehen.

      Umgeht man aber den Händler (begeht also eine s.g. voreilige Selbstvornahme) und erhält im Endeffekt vom Hersteller (hier DJI) ein neues Gerät (hier meist ein generalüberholtes), ist der Händler hinsichtlich seiner Sachmängelhaftung raus. Alles weitere muss man dann zukünftig mit DJI klären.

      Und ob mit Erhalt des Austauschgeräts neue Fristen laufen, oder wie der Hersteller in die laufende Frist des Händlers eintritt, darüber kann man sich dann schön streiten.

      Kurzum:

      skyeagle schrieb:

      Sprich Anspruch Dij Care = Erlöschung der Gewährleistung?
      Ich meine Ja, wenn der Händler davon nichts weiß.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:



      Und ob mit Erhalt des Austauschgeräts neue Fristen laufen, oder wie der Hersteller in die laufende Frist des Händlers eintritt, darüber kann man sich dann schön streiten.
      da die Garantie ja eine freiwillige Leistung des Herstellers ist bestimmt er die Bedingungen.., da ist nicht viel mit streiten..
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • TomTommes schrieb:

      ...da Du ja immer das letzte Wort haben willst..
      Oh, hast du da schlechte Erfahrungen gemacht? Irgendwo schon mal ein bischen von mir beim Besserwissen (deine Signatur) korrigiert worden? :)

      Geht auch direkt weiter:

      TomTommes schrieb:

      Ja wenn Du den Hersteller und Austausch (wie in dem Zitat) mit einbringst kommt die Garantie zum tragen.. ;)

      Was hat denn ein Austausch über DJI Care mit Garantie zu tun?

      Hat alles irgendwie miteinander zu tun, was? :) Erklär doch mal...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Hallo,
      zurück zur Sachlichkeit :)
      DJI hat mir über DJI Care einen kostenlosen DHLVersandaufkleber zugesendet. Die Drohne wurde untersucht und ein Kostenvoranschlag zur Reparatur per Email gesendet. Demnach hätte ich die Wahl zwischen Reparatur zu 145€ ohne Inanspruchnahme von DJICare oder ich könnte DJICare in Anspruch nehmen und sollte dann 40€ pauschal für die erste Austauschdrohne bezahlen.
      Ich hab denen dann das Absturzvideo zugeschickt, wo man erkennt wie die Drohne im freien Flug ins Trudeln gerät und abstürzt.
      Dazu hat mir heute DJI bestätigt, dass dies als Garantiefall abgewickelt wird.
      Das find ich doch gut!